Kurios ist weniger Nachricht, sondern dass der Kollege deswegen tatsächlich geklagt hat
Cocktailkurs als Grund für Besoldungszuschlag
Eine Tätigkeit ist allgemein förderlich, wenn sie für die Dienstausübung des Beamten nützlich bzw. von konkretem Interesse ist, d.h. wenn diese entweder erst aufgrund der früher gewonnenen Fähigkeiten und Erfahrungen ermöglicht oder wenn sie jedenfalls erleichtert und verbessert wird.
Wie jetzt? Vertiefte Erfahrung in der Durchführung von Demonstrationsexperimenten ist nicht förderlich für die Dienstausübung?