Wenn die Länder (also die Arbeitgeber selbst) die Arbeitszeit erheben, wird kaum ein Ergebnis zu deren Ungunsten heraus kommen, womöglich sogar im Gegenteil.
Eben eben eben. Ich komme mit meiner Zeit gut klar und bleibe lieber "unter dem Radar" .
Wenn die Länder (also die Arbeitgeber selbst) die Arbeitszeit erheben, wird kaum ein Ergebnis zu deren Ungunsten heraus kommen, womöglich sogar im Gegenteil.
Eben eben eben. Ich komme mit meiner Zeit gut klar und bleibe lieber "unter dem Radar" .
Das ist doch ganz einfach umzusetzen:
Wenn die Länder endlich die Arbeitszeit erheben, wie es europäisches Recht vorsieht, wird auch die Arbeitszeit der Lehrkräfte deutlich,
und das Land gerne den Ausgleich finanzieren.
Wenn die Länder in Einklang mit der EU-Richtlinie ihre Beschäftigten anweisen, die eigene Arbeitszeit zu erfassen und die vorgesehene durchschnittliche Wochenarbeitszeit einzuhalten, dann wird genau dasselbe passieren wie jetzt bereits bei Erfassung der eigenen Arbeitszeit: nämlich nichts. Ok, stimmt nicht ganz. Die Beschäftigten werden dann genau wie jetzt bereits ihre eigene Arbeitszeit entsprechend steuern können und auch müssen sowie mögliche Überlastungen zur Anzeige bringen.
Ich widerspreche insofern, dass bei dem Urteil bzgl. des Direktors, das ich vor ein paar Wochen zitiert hatte, ein Teil der Mehrarbeit bezahlt werden musste. Es wurde aber auch teils nicht anerkannt wegen überobligatorischer Mehrarbeit.
Wenn die Länder in Einklang mit der EU-Richtlinie ihre Beschäftigten anweisen, die eigene Arbeitszeit zu erfassen und die vorgesehene durchschnittliche Wochenarbeitszeit einzuhalten, dann wird genau dasselbe passieren wie jetzt bereits bei Erfassung der eigenen Arbeitszeit: nämlich nichts. Ok, stimmt nicht ganz. Die Beschäftigten werden dann genau wie jetzt bereits ihre eigene Arbeitszeit entsprechend steuern können und auch müssen sowie mögliche Überlastungen zur Anzeige bringen.
Das sehe ich anders, der Arbeitgeber muss tätig werden, wenn der Arbeitnehmer den Gesundheitsschutz nicht einhält.
Die Arbeitszeiterfassung lässt dies sichtbarer werden, die Arbeitgeber sind schon jetzt zur Erfassung und Aufzeichnung der Arbeitszeit verpflichtet, da das EU-Recht gilt.
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