Entlassung im Land RLP

  • Hallo zusammen,


    da mich meine Schule leider nicht im Ländertauschverfahren freigeben möchte und auch sonst nicht😱 und ich eine neue Stelle in NRW antreten möchte, werde ich den Weg gehen und eine Entlassung aus dem Dienst beantragen und mich neu verbeamten lassen.

    Bezüglich der Pensionsansprüche müsste ich ja das Formular "Erklärung zur Nachversicherung" ausfüllen denke ich. Dort bin ich über Aufschubgründe der Nachversicherung gestolpert. Weiß von euch jemand etwas darüber, wie das dann genau abläuft? Und hat jemand eventuell schonmal eine Entlassung beantragt und kann mir Erfahrungen mitteilen? Musstet ihr das Schulhalbjahr noch abschließen oder konntet ihr früher gehen? Danke im Voraus für eure Antworten!

  • Ich kann es dir nur für NRW sagen, weil ich hier nach dem Ref., in dem man ja Beamter auf Widerruf ist, nicht übernommen wurde.

    Damals mußte ich eine Erklärung abgeben, ob ich beabsichtige innerhalb der nächsten 2 Jahre wieder in einem Beamtenverhältnis zu stehen oder nicht. Da ich dies bejahte, wurde die Nachversicherung um maximal 2 Jahre aufgeschoben.

    1,5 Jahre später, also gerade noch rechtzeitig, habe ich dann an meiner aktuellen Schule als Beamter auf Probe angefangen.

  • Vielen Dank für deine Info. Das hilft mir tatsächlich schon sehr weiter. Einen ähnlichen Antrag gibt es nämlich in RLP auch.

  • Ich kann es dir nur für NRW sagen, weil ich hier nach dem Ref., in dem man ja Beamter auf Widerruf ist, nicht übernommen wurde.

    Damals mußte ich eine Erklärung abgeben, ob ich beabsichtige innerhalb der nächsten 2 Jahre wieder in einem Beamtenverhältnis zu stehen oder nicht. Da ich dies bejahte, wurde die Nachversicherung um maximal 2 Jahre aufgeschoben.

    1,5 Jahre später, also gerade noch rechtzeitig, habe ich dann an meiner aktuellen Schule als Beamter auf Probe angefangen.

    Hat die Nachversicherung denn irgendwelche Nachteile? Zahlt doch eh das Land, oder?

  • Hat die Nachversicherung denn irgendwelche Nachteile? Zahlt doch eh das Land, oder?

    Die Nachversicherung hat drei ganz extreme Nachteile:

    • Das Rentenniveau beträgt nur 44%, das Pensionsniveau hingegen 71,75%.
    • Die Rente bezieht sich aufs Durchschnittseinkommen, die Pension hingegen nur auf die letzten drei Jahre und als Anwärter bekommt man weitaus weniger als am Ende der Karriere mit a14 bzw. a15 in der höchsten Erfahrungsstufe.
    • Bei der Nachversicherung wird nur der Arbeitgeberanteil nachgezahlt. Der Arbeitnehmeranteil und der Rentenanspruch daraus geht auch noch verloren.

    Finanziell ist eine Nachversicherung also der größte anzunehmende Unfall.

  • Okay, ich hätte die Situation dazu schreiben sollen.


    Ich wusste nach dem Ref nicht, ob ich mich dann verbeamten lassen will oder nicht. Habe mich also für die 18 Monate nachversichern lassen und bin ca. 1 Jahr später verbeamtet worden. Da konnte ich nicht nennenswert Nachteile erkennen.

    Du beziehst dich ja auf ne Nachversicherung zu einem viel späteren Zeitpunkt, oder?

  • Du beziehst dich ja auf ne Nachversicherung zu einem viel späteren Zeitpunkt, oder?

    Mir wurden damals maximal zwei Jahre Zeit gegeben für eine spätere Verbeamtung. Hätte ich in den zwei Jahren keine passende Stelle gefunden, wäre ich nach Ablauf der Frist gegen meinen Willen mit den entsprechenden negativen Konsequenzen nachversichert worden.

  • Okay, ich hätte die Situation dazu schreiben sollen.


    Ich wusste nach dem Ref nicht, ob ich mich dann verbeamten lassen will oder nicht. Habe mich also für die 18 Monate nachversichern lassen und bin ca. 1 Jahr später verbeamtet worden. Da konnte ich nicht nennenswert Nachteile erkennen.

    Du beziehst dich ja auf ne Nachversicherung zu einem viel späteren Zeitpunkt, oder?

    Ich war dazwischen 6 Jahre angestellt und habe mich nach dem Referendariat auch nachversichern lassen. Meine Referendariatszeit zählt nun zu den angestellten Jahren, bei den verbeamteten hätten die 2 Jahre mehr Geld gebracht (kurz, ich hätte darauf verzichten sollen).

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Man bekommt nach der Entlassung ein Schreiben, wo man seine Anschlussbeschäftigung (falls bereits vorhanden) einträgt und angibt, ob man nachversichert werden möchte oder die Nachversicherung aufschieben möchte. Wenn du hier dann zeitnah wieder verbeamtet wirst, entstehen dir meines Erachtens keine Nachteile.

  • Man bekommt nach der Entlassung ein Schreiben, wo man seine Anschlussbeschäftigung (falls bereits vorhanden) einträgt und angibt, ob man nachversichert werden möchte oder die Nachversicherung aufschieben möchte. Wenn du hier dann zeitnah wieder verbeamtet wirst, entstehen dir meines Erachtens keine Nachteile.

    Es geht um die Zeit im Referendariat. Sollen sie zur Pension zählen (finanziell viel besser) oder zur Rente. Wenn man nie mehr verbeamtet wird, ist letzteres besser, sonst nicht. (Egal ist es nur, wenn man 40 Jahre als Beamter arbeitet, sonst fehlen einem Prozente für die Pension.)

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  • Ich bezog mich auf das Eingangsposting. Da scheint es ja nicht ums Ref zu gehen, sondern um eine Entlassung aus einer Planstelle mit anschließend recht sicherer Neuverbeamtung (liest sich jedenfalls so).

  • Ich bezog mich auf das Eingangsposting. Da scheint es ja nicht ums Ref zu gehen, sondern um eine Entlassung aus einer Planstelle mit anschließend recht sicherer Neuverbeamtung (liest sich jedenfalls so).

    Wieso dann Nachzahlung bei Rente? Die Jahre sind für Pension verloren.

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  • Wenn man sich in der Ausgangslage NICHT nachversichern lässt und quasi nahtlos in eine neue Verbeamtung geht, dürfte doch eigentlich nichts verloren sein. Oder hab ich einen Denkfehler?

  • Ich bezog mich auf das Eingangsposting. Da scheint es ja nicht ums Ref zu gehen, sondern um eine Entlassung aus einer Planstelle mit anschließend recht sicherer Neuverbeamtung (liest sich jedenfalls so).

    Ja das ist so. Ich habe jetzt eine Planstelle und bin dann inklusive Ref seit 4 Jahren in RLP Beamtin.

  • Die Nachversicherung hat drei ganz extreme Nachteile:

    Das Rentenniveau beträgt nur 44%, das Pensionsniveau hingegen 71,75%.
    Die Rente bezieht sich aufs Durchschnittseinkommen, die Pension hingegen nur auf die letzten drei Jahre und als Anwärter bekommt man weitaus weniger als am Ende der Karriere mit a14 bzw. a15 in der höchsten Erfahrungsstufe.
    Bei der Nachversicherung wird nur der Arbeitgeberanteil nachgezahlt. Der Arbeitnehmeranteil und der Rentenanspruch daraus geht auch noch verloren.

    Gibts da nicht das Altersgeld um genau diese Nachteile abzufedern?

    Planung ersetzt Zufall durch Irrtum. :P

    8) Politische Korrektheit ist das scheindemokratische Deckmäntelchen um Selbstzensur und vorauseilenden Gehorsam. :whistling:

    Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.

  • Wenn man sich in der Ausgangslage NICHT nachversichern lässt und quasi nahtlos in eine neue Verbeamtung geht, dürfte doch eigentlich nichts verloren sein. Oder hab ich einen Denkfehler?

    Das wäre meine Hoffnung mit diesem Aufschubantrag😊

  • Genau das ist der Sinn des Aufschubantrags. Wenn Du in der gesetzten Frist eine neue Verbeamtung erlangst, werden alle Dienstjahre vor und nach der Unterbrechung für die Pension berücksichtigt.

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