Kennt jemand die Antwort für folgenden Spezialfall für NRW?
In der Mittelstufe wird eine Jgst. auch im zweiten Versuch nicht geschafft. Eine dritte Wiederholung findet nicht statt, weil keine besonderen Bedingungen vorliegen.
Es erfolgt ein Wechsel auf eine Real- oder Sekundarschule.
Darf man nach erfolgreichem Abschluss der Real- oder Sekundarschule zur gymnasialen Oberstufe wieder auf das Gymnasium wechseln?
Die "normalen" Bedingungen für eine Wechsel sind mir bekannt, aber wie ist es, wenn man das Gymnasium zuvor verlassen musste?
Bitte hier keine Diskussionen über die Wahrscheinlichkeit darüber, dass es klappt oder das gegliederte Schulsystm mit seinen Ausprägungen.
Danke für die Einschätzungen oder einen Hinweis, wo man ggf. nachlesen kann, dass dieser Fall erlaubt oder nicht erlaubt ist. Die üblichen Quellen habe ich gelesen.
Ich vermute, der Wechsel ist zulässig, wenn der Quali erworben ist, denn ich habe nirgendwo gelesen, dass der Fall ausgeschlossen ist.