Seiteneinstieg in andere Bundesländer, zB Niedersachsen & Brandenburg nach gescheiterte Probezeit in SA

  • Guten tag!

    Wenn man sich selber doch als "geeignet" wahrnimmt, aber der SL deine Probezeit nicht entfristen möchte, und dich dann als "ungeeignet" abstempelt, darf man sich als Lehrerin in andere Bundesländer bewerben?

    Bin übrigens erst bis ende März gekündigt, also scheinbar nicht so "ungeeignet" dass ich fristlos gekündigt wurde.

    :angst::autsch:;(

  • Guten tag!

    Wenn man sich selber doch als "geeignet" wahrnimmt, aber der SL deine Probezeit nicht entfristen möchte, und dich dann als "ungeeignet" abstempelt, darf man sich als Lehrerin in andere Bundesländer bewerben?

    Bin übrigens erst bis ende März gekündigt, also scheinbar nicht so "ungeeignet" dass ich fristlos gekündigt wurde.

    :angst::autsch:;(

    Nachdem die Hürden für ein Nichtbestehen der Probezeit doch recht hoch sind, würde ich dir in jedem Fall empfehlen, dich von deiner Gewerkschaft beraten zu lassen in der Angelegenheit. Diese kann dir einerseits deine Sorgen bezüglich deiner Bewerbungschancen in anderen Bundesländern nehmen (mutmaßlich), sondern vor allem auch prüfen, ob die Nichtbewährung in deinem Fall tatsächlich als gerechtfertigt zu erachten ist.

    Mangelnde Eignung für die Verbeamtung bedeutet im Übrigen nicht automatisch, dass man eine Kündigung erhält, sondern erst einmal einfach nur, dass man wenn, dann eben die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis weiter fortführen kann (wofür dann eben eine Aufhebung des Beamtenverhältnisses erfolgt und eine Vertragsunterzeichnung für die Fortführung des Arbeitsverhältnisses im Angestelltenverhältnis). Wenn in deinem Fall sogar die Kündigung ausgesprochen wurde müssen die Gründe für die Nichtbewährung doch recht schwerwiegend sein. Umso wichtiger ist es, dies anwaltlich prüfen zu lassen. Darüber hinaus solltest du inhaltlich aufarbeiten, woraus diese NIchtbewährung sich ergeben hat. Einerseits um eigene Fehler kritisch aufzuarbeiten, andererseits aber auch im Hinblick auf Neubewerbungen, bei denen Nachfragen zur Vorbeschäftigung kommen können, mit denen man möglichst souverän umgehen können sollte.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nachdem die Hürden für ein Nichtbestehen der Probezeit doch recht hoch sind, würde ich dir in jedem Fall empfehlen, dich von deiner Gewerkschaft beraten zu lassen in der Angelegenheit. Diese kann dir einerseits deine Sorgen bezüglich deiner Bewerbungschancen in anderen Bundesländern nehmen (mutmaßlich), sondern vor allem auch prüfen, ob die Nichtbewährung in deinem Fall tatsächlich als gerechtfertigt zu erachten ist.

    Mangelnde Eignung für die Verbeamtung bedeutet im Übrigen nicht automatisch, dass man eine Kündigung erhält, sondern erst einmal einfach nur, dass man wenn, dann eben die Tätigkeit im Angestelltenverhältnis weiter fortführen kann (wofür dann eben eine Aufhebung des Beamtenverhältnisses erfolgt und eine Vertragsunterzeichnung für die Fortführung des Arbeitsverhältnisses im Angestelltenverhältnis). Wenn in deinem Fall sogar die Kündigung ausgesprochen wurde müssen die Gründe für die Nichtbewährung doch recht schwerwiegend sein. Umso wichtiger ist es, dies anwaltlich prüfen zu lassen. Darüber hinaus solltest du inhaltlich aufarbeiten, woraus diese NIchtbewährung sich ergeben hat. Einerseits um eigene Fehler kritisch aufzuarbeiten, andererseits aber auch im Hinblick auf Neubewerbungen, bei denen Nachfragen zur Vorbeschäftigung kommen können, mit denen man möglichst souverän umgehen können sollte.

  • Liebe CDL

    Aufgrund die positive Kommentare von mein SL wurde ich vom Betriebsrat zur Stellungnahme eingeladen. Es kann sein dass Sie der Meinung sind „dass die Hürden zum Nichtbestehen der PZ recht hoch sind“, in Ehrlichkeit habe ich mehrere Seiteneinsteiger kennengelernt die durchgefallen sind einfach weil die keine Unterstützung haben und sich krankschreiben müssen wenn dessen Kind krank ist (was ungern von SL und überhaupt von Arbeitgeber in der PZ gesehen wird). Mein Kind hat durch Corona-Lockdown mehrere Ängste entwickelt, und es dauerte mehrere Monate bis es ohne Probleme in der Schule ging. Allerdings, trotz ein super bewertete SVP und bestandene FoBi und tollen Zeugnis von Mentoren und SL, habe ich der PZ „nicht Bestanden“, aber ich liebe mein Beruf und glaube an mich und mein (zukünftige) SuS. Deshalb die Frage ob ich auch in BB und Niedersachsen arbeiten kann ohne dass ich ein bestimmtes Vertrag unterschreiben muss wo drin steht dass ich nirgends abgelehnt würde.

    Danke erstmal für die Antworten :)

  • CDL , so wie ichs verstehe, geht's hier um Quereinstieg in Sachsen-Anhalt, ich schätze, dass man da einfach nicht übernommen wird, wenn es nicht passt?


    gifsilver , schau in die Bestimmungen der beiden Bundesländer rein, was dort gefordert wird. Es ist in jedem Bundesland anders. Wenn deine Beurteilungen so spitze sind, wie du schreibst, würde ich mir überlegen, ob ich diese nicht lieber vorzeigen wollte, bei einer erneuten Bewerbung. Sonst hast du doch nichts in der Hand? :/


    Und wieso entlässt dich eine Schulleitung, das läuft doch übers Land?

  • so wie ichs verstehe, geht's hier um Quereinstieg in Sachsen-Anhalt

    Ich verstehe es nicht. Wir haben zu wenig Informationen. Wir wissen nicht, um was für eine Art Probezeit, um was für ein Beschäftigungsverhältnis es sich gehandelt haben könnte.


    Bei einer Quereinsteigerin, also jemandem, die noch kein Referendariat o. ä. durchlaufen hat, ist das also die erste Rückmledung bezüglich der Berufseignung. Insofern wäre eine Recherche nach den Gründen durchaus nicht uninteressant.

  • "Die Einstellung erfolgt in einem privatrechtlichen Beschäftigungsverhältnis gemäß dem Tarifvertrag der Länder und ist grundsätzlich ein Jahr befristet zur Erprobung mit einer Entfristungsoption.


    Sofern die Ableitung eines Unterrichtsfaches nicht möglich ist, ist für eine Entfristung die Verpflichtung zu einer Teilnahme an einer berufsbegleitenden Qualifizierung erforderlich."


    Schreibt das Kumist S-A.


    Aber ohne weitere Infos der TE ist nur geraten, ob das passt.

  • Stimmt! Ich hatte das einfach so interpretiert, dass jemand ein Bewährungsjahr nicht bestanden hat. Aber ihr habt natürlich recht, es kann auch was anderes sein

  • CDL , so wie ichs verstehe, geht's hier um Quereinstieg in Sachsen-Anhalt, ich schätze, dass man da einfach nicht übernommen wird, wenn es nicht passt?

    gifsilver , schau in die Bestimmungen der beiden Bundesländer rein, was dort gefordert wird. Es ist in jedem Bundesland anders. Wenn deine Beurteilungen so spitze sind, wie du schreibst, würde ich mir überlegen, ob ich diese nicht lieber vorzeigen wollte, bei einer erneuten Bewerbung. Sonst hast du doch nichts in der Hand? :/


    Und wieso entlässt dich eine Schulleitung, das läuft doch übers Land?

  • Halli hallo!

    Erstens, danke für euer Zeit. Zur Klärung: ich bin dank 18 Monate Erfahrung gefragt worden vom LSCHA SA ob ich ein halbes oder lieber ein ganzes Probejahr unterschreiben wollte, vor mein unbefristetes verhältniss anfängt. Ich hatte dann mich für 6 Monate entschieden. Die Zeit ist scheinbar nicht ausreichend gewesen für unsere SL (obwohl sie selber wirklich positive Berichte über mein Unterricht geschrieben hat) und ich würde dann zum 31.12 letzten Jahr entlassen. Nun habe ich mich in ein andere Bundesland in ein Seiteneinsteiger Portal beworben und bekam innerhalb 24 Stunden mehrere Stellen angeboten. Meine Frage: darf ich für ein anderen Landesschulamt arbeiten wenn in SA ich die PZ (6 Monate) nicht bestand?

    Ich war auch beim Anwalt bei mein Gewerkschaft und die meinten erstens dass ich der Frist verpasste um mich dagegen zu wehren (war im MuKi Kur direkt nach er Entlassung der ein längere Zeit vorgeplant war) aber dass die freie Markt stand mir zur Verfügung.

    Ja, dass mein Zeugnis und auch die Kommentare zur mein Unterricht alle so Positiv waren verblüfft mich weshalb mein unbefristete Arbeitsverhältnis dann nicht zugesagt worde.

    Danke für euer Hilfe :)

  • aber der SL deine Probezeit nicht entfristen möchte, und dich dann als "ungeeignet" abstempelt, darf man sich als Lehrerin in andere Bundesländer bewerben?

    Wenn deine dauerhafte Nichteignung festgestellt wurde, wirst du nicht eingestellt.


    Du kannst dich in NDS bewerben, vielleicht fällt es in den schulscharfen Einstellungen an der Schule nicht auf, dann würdest du vielleicht sogar eingeladen werden zu einem Vorstellungsgespräch,

    aber letztlich wird die Einstellung über die Landesschulbehörde vorgenommen und da auch noch einmal genau geprüft - da fällt es dann auf und die Einstellung erfolgt nicht.


    siehe

    https://www.mk.niedersachsen.d…enden-schulen-167307.html



    Und ja,

    ich kenne einen Fall, wo es nicht zur Einstellung kam, weil die Nichteignung in einem anderen BL festgestellt wurde, und einen anderen, bei dem in der Probezeit nach Verlängerung die Nichteignung festgestellt wurde.


    Außerdem gibt es auch Bestimmungen, wann man den Vorbereitungsdienst nicht mehr absolvieren kann. Auch wenn man letztlich nicht mehr in den Prüfungstag geht - und damit ja quasi nicht in der Prüfung selbst scheitert - kann das Ref als absolviert und nicht bestanden gelten.

  • Ich hatte dann mich für 6 Monate entschieden.

    6 Monate für was für eine Art von Beschäftigungsverhältnis denn? Angestellte? Bist du Lehrerin? Seiteneinstieg? Wenn Letzteres, welche Fächer hast du, Bachelor für irgendwas oder Master und 2 ableitbare Fächer? Der Seiteneinstieg ist in jedem Bundesland anders organisiert.


    Die Zeit ist scheinbar nicht ausreichend gewesen für unsere SL (obwohl sie selber wirklich positive Berichte über mein Unterricht geschrieben hat)

    Was für Berichte an wen und wieso entscheidet die Schulleitung über deine Entlassung oder Entfristung? Und wieso fragst du nicht sie selbst als erstes?



    Nun habe ich mich in ein andere Bundesland in ein Seiteneinsteiger Portal beworben und bekam innerhalb 24 Stunden mehrere Stellen angeboten. Meine Frage: darf ich für ein anderen Landesschulamt arbeiten wenn in SA ich die PZ (6 Monate) nicht bestand?

    Keine Ahnung, würde ich direkt dort nachfragen. Du kannst es ja schlecht verheimlichen.

  • Könnte es sein, dass du ein wohlwollendes Gutachten über deinen Unterricht/ deine didaktischen Fähigkeiten etc bekommen hast, aber im sprachlichen Bereich Defizite vorhanden sind? Du bist kein Muttersprachler, oder?

    Sonst verwundert mich auch die Diskrepanz.

  • Liebe CDL

    Aufgrund die positive Kommentare von mein SL wurde ich vom Betriebsrat zur Stellungnahme eingeladen. Es kann sein dass Sie der Meinung sind „dass die Hürden zum Nichtbestehen der PZ recht hoch sind“, in Ehrlichkeit habe ich mehrere Seiteneinsteiger kennengelernt die durchgefallen sind einfach weil die keine Unterstützung haben und sich krankschreiben müssen wenn dessen Kind krank ist (was ungern von SL und überhaupt von Arbeitgeber in der PZ gesehen wird). Mein Kind hat durch Corona-Lockdown mehrere Ängste entwickelt, und es dauerte mehrere Monate bis es ohne Probleme in der Schule ging. Allerdings, trotz ein super bewertete SVP und bestandene FoBi und tollen Zeugnis von Mentoren und SL, habe ich der PZ „nicht Bestanden“, aber ich liebe mein Beruf und glaube an mich und mein (zukünftige) SuS. Deshalb die Frage ob ich auch in BB und Niedersachsen arbeiten kann ohne dass ich ein bestimmtes Vertrag unterschreiben muss wo drin steht dass ich nirgends abgelehnt würde.

    Danke erstmal für die Antworten :)

    Ich habe übersehen, dass es wohl um den Quereinstieg geht. Insofern liegt also wohl noch kein Ref vor. Ob du in anderen Bundesländern tätig werden kannst hängt also sicherlich vor allem davon ab, ob es in diesen für deine Fächer, deinen Abschluss und deine Schulart überhaupt einen Quereinstieg gibt. Niemand besteht aber die Probezeit bei hervorragenden Bewerbungen Bewertungen nur deshalb nicht, weil das Kind krank war oder hast du am Ende selbst mehrere Monate am Stück gefehlt in der Folge?

    Bist du an einer Privatschule, nachdem du über einen Betriebsrat schreibst? (In öffentlichen Schulen nennt sich das Personalrat.) Was hat der Betriebsrat/Personalrat denn zur Kündigung gesagt, angesichts deiner ansonsten guten Bewertungen? Welche Gründe wurden dir angegeben für diese Kündigung? Ging es ausschließlich um deine Fehlzeiten oder gab es auch noch andere Gründe?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

    Einmal editiert, zuletzt von CDL ()

  • Halli hallo!

    Ja das Personalrat. Vom LSchA. Die konnten die gründe auch nicht einsehen. Es war mir klar dass es am Kranktage lag da meine Mentorin (mit mein SL seit jahren befreundet) das gesagt hat. Die SL hat mich auch gesagt "Wilkommen ins Team", aber das war vordem mein PZ nicht verlängert wurde.

    Ja es geht um Seiteneinsteiger in diesen forum. Steht oben im Rubrik 😅

    smali wow ich glaube das heisst "Racial Profiling", oder? Nein, ich bin kein Muttersprachler, aber wie alle "Ausländer" müsste ich den Goethe DAZ Prüfung bestehen so wie alle andere Lehrer.

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