Azubi NRW: Wie Teilzeitschulpflicht durchsetzen?

  • Moin,


    habt ihr eine Idee, wie man bei einem Auszubildenden die Teilzeitschulpflicht durchsetzen kann? Der Azubi kommt wohl regelmäßig in den Betrieb und leistet dort auch gute Arbeit, weshalb der Betrieb nicht gewillt ist den Azubi wegen des unentschuldigten Fehlens in der Berufsschule abzumahnen, obwohl die Schulzeit bezahlte Arbeitszeit ist. Auch hat der Azubi schon bei mehreren Kollegen angegeben, daß ihm der Berufsschulabschluß komplett egal ist. Für ihn ist nur die IHK-Prüfung und der Gesellenbrief maßgebend. Entsprechend sind auch die Schulnoten komplett egal, er steht eh in fünf von sechs Fächern wegen der Fehlzeiten auf Note 6.


    Gibt es irgendeine Möglichkeit die Teilzeitschulpflicht bei dem 17jährigen Azubi durchzusetzen? Egal wie schlecht die Schulnoten sind, werden ja alle Azubis zur IHK-Gesellenprüfung zugelassen. Auch gibt es bei den Azubis ja keine Versetzung ins nächste Ausbildungsjahr.


    Wie kann man möglichst effektiv diesen Azubi auf den Weg der Tugend zurückführen? So lange er nicht die anderen Azubis aufwiegelt, werden wir ihn wohl kaum aus der Schule werfen können? Und wenn ja, welche Berufsschule muß ihn dann aufnehmen? Er zeigt halt allen anderen Azubis, daß wir eigentlich ein total zahnloser Tiger sind. Leider gibt es von der IHK auch nicht die Vorgabe, daß die Berufsschule zumindest bestanden werden muß, um zur Gesellenprüfung zugelassen zu werden.

  • Er ist berufsschulpflichtig. Du kannst doch hier das übliche Mahnverfahren anwenden.


    Ansonsten wäre mir da ziemlich Wurscht. Üblicherweise hat die Schule doch einen höheren Anteil am Erfolg der theoretischen IHK-Prüfung. Ist also nicht gesagt, dass er es packt, wenn er nicht zur Schule kommt.

  • Ich würde, nach vorherigem Gespräch, den Ausbilder darauf hinweisen, dass gegen ihn persönlich ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden kann, wenn er den Auszubildenden nicht zur Berufsschule schickt. Die Verantwortung für die regelmäßige Teilnahme am Unterricht liegt nämlich auch beim Ausbilder: "Wer nicht dafür sorgt, dass Schulpflichtige regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule teilnehmen, handelt ordnungswidrig" (§ 126 SchulG NRW).

    Außerdem würde ich auf die Verpflichtung des Ausbildungsbetriebes verweisen, den Auszubildenden für den Berufsschulunterricht freizustellen (§ 15 BBiG) und ihn aktiv zum Besuch der Berufsschule anzuhalten ((§ 14 Abs. 1 BBiG))

    Das wirkt bei unseren dauerabsenten Kandidaten in der Regel ziemlich gut...

  • Der Azubi ist 17, oder?

    Damit sind auch die Eltern noch in der Pflicht, das Kind in die Schule zu schicken.

    Ein Brief mit der Androhung eines Bußgeldverfahrens ist bei uns (allerdings Sek I) Stufe 1. in Stufe 2 senden wir die Warnung zur Kenntnisnahme auch noch an das Jugendamt. Stufe 3 dann: OWI-Verfahren mit entsprechender Info über ein mögliches Bußgeld.

    Auf unseren Formularen kann man ankreuzen, dass die Eltern (unserem Eindruck nach) ihr Möglichstes tun, das Kind in die Schule zu bekommen. Dann soll die Strafe gegen den Schüler verhangen werden. In der Regel führte das hier dann zu Sozialstunden, in krassen Fällen auch mal zu Jugendarrest.

    Schöne Grüße,
    dzeneriffa



    Am Ende wird alles gut! Wenn´s noch nicht gut ist, dann ist es noch nicht das Ende =)

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