Hallo zusammen,
Ist es erlaubt bzw. wird es genehmigt, wenn man während einer Beurlaubung (aus Familien politischen Gründen) an einer VHS 1-2 Kurse die Woche in seinen Fächern erteilt?
Ich arbeite in NRW.
Viele Grüße!
Hallo zusammen,
Ist es erlaubt bzw. wird es genehmigt, wenn man während einer Beurlaubung (aus Familien politischen Gründen) an einer VHS 1-2 Kurse die Woche in seinen Fächern erteilt?
Ich arbeite in NRW.
Viele Grüße!
Wenn das z.B. zu Zeiten ist, wo du die Betreuung durch den Partner sicherstellen kannst, aber deine Schule dich nicht hätte im Unterricht einplanen können o.ä. sollte das problemlos durchgehen.
Wenn du allerdings genauso viele Stunden, zu Zeiten, die du auch in der Schule hättest unterrichten können, gibst, dann wird das eher nichts.
Nee, das ist schon klar! Es wären natürlich nie genauso viele Stunden. Das darf man ja auch während der Beurlaubung gar nicht (1/5 der Stunden). Es geht um 1-2 die Kurse die Woche von ca. 3 Stunden insgesamt. Vlt. kennt ja jmd. ein Beispiel aus dem Bekanntenkreis.
Danke für deine Antwort, Susannea!
Die beamtenrechtlichen Einschränkungen hinsichtlich Nebentätigkeiten bleiben auch bei Teilzeit oder Beurlaubung bestehen. Es gelten genau die gleichen Regelungen.
Das Nebentätigkeitsrecht kennt manche Fallstricke, wobei imho eine VHS-Lehrtätigkeit genehmigt wird. Da jede Nebentätigkeit - auch genehmigungsfreie - immer "angemeldet" werden muss, fragst du am besten beim zuständigen RP bzw. Schulamt, wie du dich zu verhalten hast.
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