Als Lebenszeitbeamte*r Beamt*in auf Zeit werden? (Z.B. A14->W1)

  • Liebes Forum,

    Weiß jemand zufällig, wie die Rechtslage ist, wenn man als man beim selben Dienstherr als Lebenszeitbeamt*in sich auf eine Stelle bewerben würde, die nur eine Verbeamtung auf Zeit vorsieht?

    Also z.B. von A14 zu W1? Wenn man also z.B. aus dem Schuldienst heraus auf eine Juniorprofessur berufen würde? Oder von A14 (Schuldienst) auf A13 auf Zeit (Hochschuldienst) wechseln würde?

    Frage 1: Regelt der Dienstherr das mit sich selbst oder muss man sich entlassen und dann wieder um Verbeamtung bitten? Im letzten Fall: Werden die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die Gesundheitsprüfung beim Amtsarzt erneut geprüft?

    Frage 2: Kann man wieder in den Schuldienst zurück (natürlich nicht mit A14), wenn die Verbeamtung auf Zeit abläuft oder muss man dann wieder durch die Gesundheitsprüfung?

    Frage 3: Wie läuft das dann ggf. mit der Pension? Man möchte ja nicht wirklich nach einer Entlassung in der gesetzlichen Versicherung nachversichert werden, wenn man dann wieder beim selben Dienstherr verbeamtet würde?


    Oder wird man ganz einfach abgeordnet für den Zeitraum der Befristung, d.h. es wäre ähnlich wie bei den regulär über Stella ausgeschriebenen Abordnungen? Nur dass man dann eben sich direkt bei der Uni bewirbt? Falls ja, wäre das definitiv interessant für alle, die mal einige Jahre in die Forschung gehen wollen, denn so häufig sind die Abordnungen ja nicht und fast alle werden eher durch Promovierende besetzt, nicht durch Menschen, die die Promition schon haben.


    Ich frage rein hypothetisch bzw. evtl. für die langfristige Karriere-Planung. Das Bundesland ist NRW.

    Danke für die Antworten.

    Einmal editiert, zuletzt von TwoRoads ()

  • Normalerweise bleibt ein BaL immer BaL. Das wäre wie gesagt normalerweise als Versetzung oder Beförderung zu betrachten. Anders nur bei unterschiedlichen Dienstherren.

  • Ich weiß nur noch von einem ehemaligen Kollegen, dass es sehr kompliziert war, als er dauerhaft an die Uni (auch Beamtenstelle) gewechselt ist. Sie wollten damals, Kündigung und Neueinstellung, was er nicht wollte. Ich glaube er hatte damals rechtliche Beratung dabei.

    Abordnungen gibt es ja nur für Abordnungsstellen. Ggf. gäbe es noch Beurlaubungsmöglichkeiten, aber bin mir das nicht sicher.

  • Ich weiß nur noch von einem ehemaligen Kollegen, dass es sehr kompliziert war, als er dauerhaft an die Uni (auch Beamtenstelle) gewechselt ist. Sie wollten damals, Kündigung und Neueinstellung, was er nicht wollte. Ich glaube er hatte damals rechtliche Beratung dabei.

    Abordnungen gibt es ja nur für Abordnungsstellen. Ggf. gäbe es noch Beurlaubungsmöglichkeiten, aber bin mir das nicht sicher.

    Genau, das wäre aber nur der Fall, wenn das KuMi sagt, ,,ist nicht wegen Lehrermangel".


    Wieder auf Probe oder Zeit wäre natürlich massiv abzuraten. Es gibt auch viele Fälle, die als Lehrer dauerhaft an die Uni sind.

  • Es gibt auch viele Fälle, die als Lehrer dauerhaft an die Uni sind.

    Ja? Ich kenne zugegeben nur eine Fachcommunity im Hochschulkontext sehr gut. Dort ist mir keine Lehrkraft bekannt die eine Dauerabordnung hat.


    Das Problem ist wahrscheinlich, dass für Hochschule und Schule zwei unterschiedliche Ministerien zuständig sind.

  • Vermutlich bist du abgeordnet und an deinem Beamtenstatus ändert sich nichts, aber das wissen andere hier sicher besser. undichbinweg  CDL, @ bolzbold

    Danke für das Vertrauen, aber die Rechtslage in NRW kenne ich so gut wie gar nicht und müsste bei dem Thema auch für BW erst einmal nachlesen gehen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ja? Ich kenne zugegeben nur eine Fachcommunity im Hochschulkontext sehr gut. Dort ist mir keine Lehrkraft bekannt die eine Dauerabordnung hat.


    Das Problem ist wahrscheinlich, dass für Hochschule und Schule zwei unterschiedliche Ministerien zuständig sind.

    Also ich kenne zig lehrbeauftragte Lehrer INNEN, die dann Akad.Dir. wurden, aber alles didaktisch, entweder fach-, allgemein- oder schul-. Wie das natürlich im Einzelnen ging, kann ich nicht sagen. Jede hat aber erzählt, dass sie immer lebenszeitverbeamtet blieben. Was auch Sinn macht. Die rein rechtlichen Regelungen weiß sicher der Uniexperte. Heute ist das Dir. zwar bestimmt schwerer zu erreichen, am rechtlichen Wechsel dürfte sich aber eigtl. nix ändern.

  • Also ich kenne zig lehrbeauftragte Lehrer INNEN, die dann Akad.Dir. wurden, aber alles didaktisch, entweder fach-, allgemein- oder schul-. Wie das natürlich im Einzelnen ging, kann ich nicht sagen. Jede hat aber erzählt, dass sie immer lebenszeitverbeamtet blieben. Was auch Sinn macht. Die rein rechtlichen Regelungen weiß sicher der Uniexperte. Heute ist das Dir. zwar bestimmt schwerer zu erreichen, am rechtlichen Wechsel dürfte sich aber eigtl. nix ändern.

    Ok, so etwas war es bei dem damaligen Kollegen auch, aber wie gesagt, ziemlich kompliziert, weil die zunächst wollten, dass er das Beamtenverhältnis als Lehrkraft kündigt bevor er in ein neues eingestellt wird. Es ging dann wohl doch irgendwie, nach Rechtsberatungen, viel Zeit etc.

  • Ok, so etwas war es bei dem damaligen Kollegen auch, aber wie gesagt, ziemlich kompliziert, weil die zunächst wollten, dass er das Beamtenverhältnis als Lehrkraft kündigt bevor er in ein neues eingestellt wird. Es ging dann wohl doch irgendwie, nach Rechtsberatungen, viel Zeit etc.

    Ja genau, aber soweit ich es weiß - von sehr fähigen Leuten in diesem Bereich - ist hier ein Nehmen der Lebenszeitverbeamtung per se unmöglich. Aber auch das nur vom Hörensagen, aber doch hochwahrscheinlich.

  • Vielen Dank für die Infos und Beiträge. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass es anekdotische Einzelfälle gibt, in denen man einen Weg gefunden hat und dass eine Entlastung und Neuverbeamtung nicht der reguläre Weg zu sein scheint, wenn man im gleichen Bundesland bleibt.


    Bei Lebenszeitverbeamtungsstellen macht das ja auch alles sinn. Die Frage bliebe, was mit Beamtenstellen auf Zeit ist - aber wahrscheinlich setzt man da dann besser gleich auf eine Abordnung auf dem Regelweg.


    Wenn es akut würde, braucht man dann einfach rechtlichen Beistand.

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