Liebes Forum,
Weiß jemand zufällig, wie die Rechtslage ist, wenn man als man beim selben Dienstherr als Lebenszeitbeamt*in sich auf eine Stelle bewerben würde, die nur eine Verbeamtung auf Zeit vorsieht?
Also z.B. von A14 zu W1? Wenn man also z.B. aus dem Schuldienst heraus auf eine Juniorprofessur berufen würde? Oder von A14 (Schuldienst) auf A13 auf Zeit (Hochschuldienst) wechseln würde?
Frage 1: Regelt der Dienstherr das mit sich selbst oder muss man sich entlassen und dann wieder um Verbeamtung bitten? Im letzten Fall: Werden die beamtenrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere die Gesundheitsprüfung beim Amtsarzt erneut geprüft?
Frage 2: Kann man wieder in den Schuldienst zurück (natürlich nicht mit A14), wenn die Verbeamtung auf Zeit abläuft oder muss man dann wieder durch die Gesundheitsprüfung?
Frage 3: Wie läuft das dann ggf. mit der Pension? Man möchte ja nicht wirklich nach einer Entlassung in der gesetzlichen Versicherung nachversichert werden, wenn man dann wieder beim selben Dienstherr verbeamtet würde?
Oder wird man ganz einfach abgeordnet für den Zeitraum der Befristung, d.h. es wäre ähnlich wie bei den regulär über Stella ausgeschriebenen Abordnungen? Nur dass man dann eben sich direkt bei der Uni bewirbt? Falls ja, wäre das definitiv interessant für alle, die mal einige Jahre in die Forschung gehen wollen, denn so häufig sind die Abordnungen ja nicht und fast alle werden eher durch Promovierende besetzt, nicht durch Menschen, die die Promition schon haben.
Ich frage rein hypothetisch bzw. evtl. für die langfristige Karriere-Planung. Das Bundesland ist NRW.
Danke für die Antworten.