Hallo,
Ich arbeite Teilzeit (aus familiären Gründen) mit einer 2/3 Stelle in Hessen. Bislang hat es mit Vertretungen immer gepasst, aber seit diesen Halbjahr habe ich einen Stundenplan mit drei Freistunden und in die bekomme ich nun regelmäßig Vertretungsstunden rein. Letzte Woche sind zwar zwei Stunden entfallen, aber morgen mache ich die vierte Vertretungsstunde in diesem Monat, obwohl wir hier drei Vertretungsstunden mit einer Vollzeitstelle und mit Teilzeit eben anteilig machen müssen. Ich müsste also zwei machen.
So, nun bin ich mir unsicher, ob ich dazu nein sagen kann, wenn ich bezahlte Mehrarbeit machen soll. Ich will in den Stunden vorbeireiten und korrigieren, damit ich nachmittags mehr Zeit habe.
Ich habe meinen Stundenplanmacher gebeten, dass er mich vorher fragt, wenn es über die zwei Stunden hinaus geht, damit ich ihn sagen kann, ob ich es mache oder nicht. So verstehe ich nämlich die Verordnung. Er sagte, dass das nicht geht und ich es machen muss.
Ich würde mich jetzt gerne absichern, ob ich die Verordnung richtig verstehe, bevor ich zum Personalrat gehe.
Also, kann ich bezahlte Mehrarbeit ablehnen?
Weiterhin interessiert mich, wie die zulässige Mehrarbeit läuft, wenn ich beispielsweise auf 75 Prozent erhöhe. Muss ich dann zwei oder drei Stunden machen? Danke