Entschuldigungen vorzeigen

  • In dem Fall dürfte es trotzdem schwer werden die unentschuldigten Fehlstunden auf dem Zeugnis rechtlich durch zu ziehen.

    Die Mutter hat die Entschuldigungen geschrieben, die Tochter hat diese aufgrund des Autismus nur nicht vorgelegt. Es ist also nicht das Verschulden der Mutter. Je nachdem in welcher Klasse die Schülerin ist, wird das Ganze noch schwerer aufrecht zu halten.


    Und selbst wenn: Warum sich unnötig Stress mit dem Anwalt der Mutter machen?

    Wenn man die Stunden entschuldigt geht es wesentlich schneller: Der zuständigen Person sagen: Ändere das Zeugnis bitte bzgl. der Fehlstunden bitte ab.

    Nicht umsonst dürfen in NRW auf Abgangs-/ Abschlusszeugnisssen Fehlzeiten nicht drauf stehen.

  • In dem Fall dürfte es trotzdem schwer werden die unentschuldigten Fehlstunden auf dem Zeugnis rechtlich durch zu ziehen.

    Die Mutter hat die Entschuldigungen geschrieben, die Tochter hat diese aufgrund des Autismus nur nicht vorgelegt. Es ist also nicht das Verschulden der Mutter. Je nachdem in welcher Klasse die Schülerin ist, wird das Ganze noch schwerer aufrecht zu halten.

    Es ist schon teilweise Verschulden der Mutter. Sie erklärt, sie hätte die Entschuldigungen ihrer Tochter mitgegeben, obwohl sie gleichzeitig meint, man könne von dieser gar nicht erwarten, dass sie sie vorlegt. Warum stellt sie dann nicht sicher, dass die Entschuldigung auf anderem Weg ankommt? Wenn ich wichtige Unterlagen an jemanden übermitteln muss, kann ich mich auch nicht auf den Standpunkt stellen "Ich gebe die mal Person X mit, obwohl ich eigentlich glaube, dass diese damit überfordert ist. Und wenn es schief geht, ist der Empfänger schuld."


    Um wie viele Stunde geht es eigentlich? Ich würde einfach die Fehlstunden auflisten, das Ganze an die Schulleitung abgeben und warten.

  • Das denke ich eher nicht. ICh vermute, die Mutter will die Daten haben, damit sie ihr Kind entschuldigen kann, weil sie nicht weiß, wann es gefehlt hat.

    Oder sie weiß nicht, welche Entschuldigung nicht angekommen ist. Wie auch immer, ich verstehe das Problem nicht.

  • Ich wundere mich etwas, dass die Erziehungsberechtigten nicht von der Schule über die unentschuldigten Fehltage informiert wurden Xandir83 . Habt ihr kein Mahnwesen? An meiner Schule - und auch an vielen allgemeinbildenden Schulen hier in der Gegend - werden recht schnell Briefe von den Klassenlehrkräften an die Erziehungsberechtigten (oder auch an die volljährigen SuS selbst) verschickt, um das Fehlen von Entschuldigungen anzumahnen.


    Bei uns - wohlgemerkt: NDS, nicht NRW! - gab es übrigens mal den Fall, dass ein volljähriger Schüler nach Aushändigung des Abschlusszeugnisses im Sommer noch ärztliche Bescheinigungen nachreichte und eine Änderung seines Abschlusszeugnisse bzgl. der Fehltage verlangte. Unser Schulleiter hat damals extra bei der Landesschulbehörde angerufen und dort wurde ihm gesagt und auch schriftlich bestätigt, dass die Zeugniskonferenzen der "Stichtag" für das Einreichen von Entschuldigungen seien. Sprich: Die Fehltage, die bis dahin nicht entschuldigt sind, dürfen wir als unentschuldigte Fehltage im Zeugnis vermerken. Der Schüler hat sich damals mit dieser Aussage zufriedengegeben.

    (Anmerkung: In NDS stehen auch auf den meisten Abschluss- und Abgangszeugnissen die Fehltage, nur bspw. in einigen Bildungsgängen der BBS wie berufsqualifizierenden BFSn oder der FOS Kl. 12 nicht.)

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Habt ihr kein Mahnwesen? An meiner Schule - und auch an vielen allgemeinbildenden Schulen hier in der Gegend - werden recht schnell Briefe von den Klassenlehrkräften an die Erziehungsberechtigten (oder auch an die volljährigen SuS selbst) verschickt, um das Fehlen von Entschuldigungen anzumahnen.

    Gibt es da feste Regeln oder eine feste Systematik? Würde mich sehr interessieren!

  • Gibt es da feste Regeln oder eine feste Systematik? Würde mich sehr interessieren!

    An meiner Schule läuft das Mahnwesen in Absprache mit dem Landkreis. Nach dem ersten unentschuldigten Fehltag (und Nicht-Vorlage einer Entschuldigung binnen einer Woche) gibt es einen Warnhinweis, danach folgen bei weiteren unentschuldigten Fehltagen die Mahnstufen 1 bis 3, danach wird der Fall an den Landkreis (Schulamt) abgegeben.

    Bei nicht mehr schulpflichtigen SuS kann die Mahnstufe 2 übersprungen werden, dann folgt also direkt auf Stufe 1 die Stufe 3 mit der Androhung der Ausschulung und wenn das auch nicht fruchtet und weitere Fehlzeiten auftreten, wird die Schülerin/der Schüler vom Schulleiter ausgeschult.

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  • Ist das Kind in der 5. Klasse und nach dem Übergang waren der Mutter die Regelungen offenbar nicht klar?

    Was interessieren die Fehltage in Klasse 5?


    Wichtiger wäre, die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus (und Schülerin) zu verbessern, wer weiß, was sonst alles untergeht.

  • Weil sie durch die Anwältin die Änderung des Zeugnisses erwirken wollen. Darum geht es ja, dass Eltern sagen 'Kind war aber krank, die Entschuldigung ist bloß nicht angekommen.'

    Wie gesagt, nachträglich können sie da viel behaupten, ich kenne da durchaus Eltern, die das sagen, obwohl sie nicht wussten, dass die Kinder nicht in der Schule waren ;) Wenn sie die Tage kennen würde, könnte sie doch einfach eine neue Entschuldigung schrieben und bräuchte keine Auflistung der Tage ;)

  • Bei uns melden die Eltern die Kinder über schoolfox krank. Diese Nachricht sieht jeder, der in der Klasse unterrichtet. Also morgens kurzer Blick aufs Handy, wenn jemand fehlt. Ist ein Kind nicht krankgemeldet, klicken wir auf eine gespeicherte Nachricht (ist Ihr Kind krank...?) und bekommen schnell Antwort.


    Ansonsten müsste die Sekretärin zu Hause anrufen, aber die kommt meist später, so dass wir das müssten. Aber in weiterführenden Schulen geht man fehlenden Kindern womöglich nicht so streng nach. Wir haben tatsächlich mal welche auf dem Spielplatz gefunden. Zeit vergessen.


    Wir müssen im Klassenbuch die Fehltage eintragen und wenn das Kind entschuldigt ist, tragen wir (e) hinter dem Namen ein. Müsst ihr das nicht? Ich finde, die Schule kann nicht das ganze Halbjahr unentschuldigte Fehltage ignorieren, um dann auf dem Zeugnis mit der Keule zu kommen. Die Schule hätte nachhaken müssen. Die Schülerin könnte ja auch regelmäßig schwänzen, ohne dass es jemanden juckt und die Eltern wüssten davon nichts.

  • Ich wundere mich etwas, dass die Erziehungsberechtigten nicht von der Schule über die unentschuldigten Fehltage informiert wurden Xandir83 . Habt ihr kein Mahnwesen? An meiner Schule - und auch an vielen allgemeinbildenden Schulen hier in der Gegend - werden recht schnell Briefe von den Klassenlehrkräften an die Erziehungsberechtigten (oder auch an die volljährigen SuS selbst) verschickt, um das Fehlen von Entschuldigungen anzumahnen.

    Genau das wundert mich auch. Wenn Kinder mehrmals unentschuldigt fehlen, müssen doch die Eltern darüber informiert werden. Das könnte vor Gericht als Nachlässigkeit ausgelegt werden.

  • Wie gesagt, nachträglich können sie da viel behaupten, ich kenne da durchaus Eltern, die das sagen, obwohl sie nicht wussten, dass die Kinder nicht in der Schule waren ;) Wenn sie die Tage kennen würde, könnte sie doch einfach eine neue Entschuldigung schrieben und bräuchte keine Auflistung der Tage ;)

    Du hast gefragt, "Und woher weißt Du, dass sie was davon wussten?!?" Und die Frage ist halt Blödsinn, wenn die Eltern sagen, dass das Kind entschuldigt war. Natürlich hat das Kind dann nicht ohne das Wissen der Eltern geschwänzt.


    Und zur Auflistung der Tage, notierst du dir, wann eins deiner Kinder krank ist? Ist doch logisch, dass sie das nicht mehr weiß. Das Verhalten der Mutter ist nervig, aber wie schon jemand schrieb, diesen Kampf kann man sich sparen.

  • Du hast gefragt, "Und woher weißt Du, dass sie was davon wussten?!?" Und die Frage ist halt Blödsinn, wenn die Eltern sagen, dass das Kind entschuldigt war. Natürlich hat das Kind dann nicht ohne das Wissen der Eltern geschwänzt.

    Wie gesagt, das sagen bei uns viele Eltern, obwohl dem nicht so ist, weil sie nicht wollen, dass das Kind unentschuldigte Fehltage hat.


    Und ja natürlich habe ich die Entschuldigungen auch als Kopie zuhause.

  • Wie gesagt, das sagen bei uns viele Eltern, obwohl dem nicht so ist, weil sie nicht wollen, dass das Kind unentschuldigte Fehltage hat.

    Es ist doch für das Zeugnis völlig unerheblich, ob die Eltern vom Fehlen des Kindes wussten, oder ob sie lediglich sagen, sie wussten davon. Wenn sie jeweils auf Bitten des Kindes eine Entschuldigung geschrieben hätten, obwohl das Kind im Bett bleibt, dann wäre es fürs Zeugnis formal entschuldigt. Das Kind hätte natürlich ein ganz anderes Problem, aber darum geht es hier nicht.

  • Ich glaube, du willst es nicht begreifen, nein, das ist nicht unerheblich, weil die Eltern die Frist nämlich nicht einhalten konnten, weil das Kind ihnen das auch hinterher nicht gesagt hat.


    Sondern sie wollen lediglich nachträglich dem Kind dann den Arsch retten um keine unentschuldigten Fehltage zu haben und nein, das ist natürlich überhaupt nicht egal. Nicht jede Entschuldigung muss übrigens akzeptiert werden ;)

  • ;)

    :aufgepasst:

    Sondern sie wollen lediglich nachträglich dem Kind dann den Arsch retten um keine unentschuldigten Fehltage zu haben und nein, das ist natürlich überhaupt nicht egal.


    Klar wollen sie das, auf dem Papier aber total egal, völlig wurscht und wumpe, kann man nämlich nicht mehr nachweisen. Entweder, das Verwaltungsgericht entscheidet im auf die Spitze getriebenen Fall, dass das Zeugnis geändert werden muss, weil die Entschuldigung im Nachgang akzeptiert werden muss oder nicht. Wissen wir nicht. Wir wissen nicht mal, ob die Mutter alle Entschuldigungen aus dem Ranzen des Kindes geklaubt und aufgehoben hat und ob die Schule der Mutter ab und an mal rückgemeldet hat, dass Entschuldigungen fehlen.


    Es sei denn, du hast einen ähnlichen Fall schon mal vor dem Verwaltungsgericht ausgefochten und weißt daher, was aller Wahrscheinlich nach zu erwarten ist. Und nein, ob du mal eine Entschuldigung als Sportlehrerin nicht akzeptiert hast, hat damit erst mal nichts zu tun.

  • Nachweise von der Mutter einholen und Zeugnis korrigieren.

    Würde ich nicht machen. Da machst Du nämlich ein Fass ohne Boden auf. Gemäß APO besteht ja nicht einmal eine Attestpflicht für die Prüfungstermine. Wenn der Klassenlehrer da jetzt nachträglich Entschuldigungen für Klassenarbeitstermine akzeptiert, hat im Nachgang jeder Fachlehrer das Problem, daß das Kind sämtliche Klassenarbeiten nachschreiben darf.


    ich hatte diese Show in den letzten Jahren immer mal wieder zu den Sommerzeugnissen. Da hieß es von Seiten der Eltern/Schüler dann: "Was wollen sie als Fachlehrer eigentlich? Die Stunden sind doch alle entschuldigt (auch wenn die Entschuldigung erst 2 Tage vor den Zeugnissen eingereicht wurde). Entsprechend hätten sie als Fachlehrer meinen Sohn, meine Tochter /mich nachschreiben lassen müssen. Da sie es versäumt haben mich nachschreiben zu lassen, müssen sie jetzt alle Klassenarbeiten, die ich nicht nachschreiben durfte, mit der Note 1,0 werten."


    Und jetzt? Vor dem Hintergrund, daß meine Fachkollegen am Ende diese massiven Probleme haben, akzeptiere ich als Klassenlehrer kein Attest, das älter als 2 Wochen ist!

  • Die Einspruchsfrist bei Zeugnissen beträgt in der Regel bei vorhandener Rechtsmittelbelehrung einen Monat, bei fehlender Belehrung ein Jahr.

    Wobei wir im Konkreten Fall wohl von Halbjahreszeugnissen sprechen, die rein rechtlich keinen Verwaltungsakt (die Versetzung in die Folgeklasse) darstellen und gegen die man folglich auch gar keinen Widerspruch einlegen kann.

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