Entschuldigungen vorzeigen

  • Würd mich interessieren, wie es weitergeht.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ich werde berichten. Der Chef wollte sich glaub ich auch noch informieren, was Entschuldigungen im Nachhinein angeht bzw. ob es irgendwelche Fristen gibt. Und das Schreiben hat er auch an die Bezirksregierung weitergeleitet. Wohl aber nur als Frage zur besten Vorgehensweise.

  • Ja, wofür braucht man dann überhaupt die Fehlzeiten auf dem Zeugnis, wenn man sie eh jederzeit auf Null setzen kann?


    Ich denke, es geht hier nicht darum, dass man Eltern auf diese Weise erziehen kann, Entschuldigungen einzureichen, sondern dass der Schulpflicht genüge getan ist. Kind war nicht da, ihr habt dokumentiert.


    Das gilt bei uns auch fürs Ordnungsamt: Wenn die Eltern am Jahresende 70 Fehltage entschuldigen, bekommen sie keinen Bußgeldbescheid. Jugendamt kann man dann natürlich trotzdem bemühen, wenn die das interessiert. Meist ja leider nicht.


    Zum 'drohen' mit dem Anwalt: der sorgt einfach dafür, dass dem rechtlichen Gedöns genüge getan ist und zwar emotional völlig unbeteiligt. Unser Schulrechtler meinte mal, ihm ist es immer am liebsten, wenn ein Anwalt die Familie vertritt, weil man dann in einem kurzen, ruhigen Dienstgespräch die Dinge fachlich richtig benennt und klärt.

  • Eltern auf diese Weise erziehen kann, Entschuldigungen einzureichen

    Ganz unabhängig vom Bisherigen:

    Ich hab immer viel Wert darauf gelegt, dass Erziehungsberechtigte uns Fehlzeiten ihrer Zöglinge erklären; wir entschuldigen dann - oder eben nicht ("... hatte keine Lust zur Schule zu kommen").

    #Zesame:!:


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  • Ganz unabhängig vom Bisherigen:

    Ich hab immer viel Wert darauf gelegt, dass Erziehungsberechtigte uns Fehlzeiten ihrer Zöglinge erklären; wir entschuldigen dann - oder eben nicht ("... hatte keine Lust zur Schule zu kommen").

    Wäre mir als Mutter wurscht, ob der Klassenlehrer den Grund anerkennt, den gebe ich in aller Regel nicht mal bekannt. Ich kann bis 5 Tage selbst entschuldigen und wenn es notwendig ist, mache ich das und frage niemanden um Erlaubnis.

  • In NRW ist das Verfahren schulgesetzlich so geregelt:


    Zitat
    Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule
    zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit.

    Bei begründeten Zweifeln, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird, kann die Schule von den Eltern ein ärztliches Attest verlangen und in besonderen Fällen ein amtsärztliches Gutachten einholen.


    SchulG §43 (2)

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    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht noch einmal zum Terminus "unverzüglich".

    Rechtlich bedeutet das "ohne schuldhaftes Zögern" - in diesem Fall hat die Mutter zwar möglicherweise rechtzeitig die Entschuldigungen geschrieben, aber nicht dafür Sorge getragen, dass diese auch den KL erreichen.

    Denkbar wäre, dass ein unerfahrener wie erfahrener RA (oder eine RA') hier darauf setzt, dass die Schule keine Lust hat, den Widerspruch negativ zu bescheiden und sich damit die BR mit ins Boot zu holen. Das bedeutet nämlich Arbeit und Zeit für alle Beteiligten.

    Schneller ginge es in der Tat damit, die Fehlzeiten kommentarlos zu korrigieren und in einem Begleitschreiben (mit Kenntnisnahmebestätigung!) darauf hinzuweisen, dass man als Sorgeberechtigte sicherzustellen hat, dass Schreiben auch ihren Bestimmungsort erreichen, sowie dass nach einer Frist von einer Woche alle bis dato unentschuldigten Fehlzeiten als solche auch vermerkt werden.


    Das wäre für die Mutter dann ein Pyrrhus-Sieg, aber damit wäre die Kuh vom Eis.

  • Im Gespräch, bei dem sie mit dem Anwalt drohte, haben wir ihr auch die Möglichkeit aufgezeigt, die Entschuldigungen einfach per Mail einzureichen. Trotzdem kam jetzt das Schreiben des Anwalts. Dieser bittet uns aufzulisten, welche Tage und Stunden genau betroffen sind. Finde ich eigentlich falsch herum. Die Mutter müsste wissen, wann das Kind krank war und diese Zeiten entschuldigen. Wenn wir ihr das einfach "verraten", dann kann sie einfach alle Zeiten im Nachhinein entschuldigen. Ja, wofür braucht man dann überhaupt die Fehlzeiten auf dem Zeugnis, wenn man sie eh jederzeit auf Null setzen kann?

    Kurze Anmerkung hierzu:

    In der Schule gespeicherte An- und Abwesenheiten zählen als personenbezogene Daten. Für deren Verarbeitung, aber auch für den Inhalt der verarbeiteten/gespeicherten Daten hat die Schülerin bzw. ihre Mutter ein Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO (auch nicht abgeändert durch nachrangige Regelungen). Sofern dieses Auskunftsersuchen kommt, solltet ihr dem nachgehen.

  • Ich habe mir die Fehlstunden meiner Tochter übrigens auch mal alle einzeln benennen lassen, dabei kam nämlich raus, dass die Klassenlehrerin auch Schulsportveranstaltungen als solche (wenn auch als entschuldigt) aufgeführt hat, das geht natürlich genauso wenig, wie Exkursionen mit einzelnen Kursen.

  • Gibt es bei euch keine Frist? Wenn nicht am 3. Tag (oder besonders großzügig am 3. Tag nach Rückkehr) die Entschuldigung vorliegt gilt eh als unentschuldigt bei uns.

    Wenn es vor Gericht geht, dann hat das auch keinen Bestand. Also vorsichtig mit so Absolutismen. Ich verstehe eh nicht wieso sich an solche Fristen in Schule so krass geklammert wird.

  • Ich verstehe eh nicht wieso sich an solche Fristen in Schule so krass geklammert wird.

    Weil die Schüler (und Eltern) durchaus fürs Leben lernen sollen, was "unverzüglich" heißt?


    Die Rechtsabteilung der BR Münster hat in einer Veranstaltung mal darauf hingewiesen, dass dies tatsächlich "binnen weniger Tage" heißt und keinesfalls am Ende eines Halbjahres pauschal ausgestellte Entschuldigungen akzeptiert werden müssen. Aber wie es so ist: Grundsätzlich ist der Einzelfall zu betrachten, und die Frage wird erlaubt sein, ob angesichts des offenbar bekannten Verhaltens der Schülerin die Klassenleitung den Erziehungsberechtigten frühzeitig den ersten Hinweis hätte geben müssen, dass offensichtlich nicht alles richtig läuft.

  • Weil die Schüler (und Eltern) durchaus fürs Leben lernen sollen, was "unverzüglich" heißt?


    Die Rechtsabteilung der BR Münster hat in einer Veranstaltung mal darauf hingewiesen, dass dies tatsächlich "binnen weniger Tage" heißt und keinesfalls am Ende eines Halbjahres pauschal ausgestellte Entschuldigungen akzeptiert werden müssen. Aber wie es so ist: Grundsätzlich ist der Einzelfall zu betrachten, und die Frage wird erlaubt sein, ob angesichts des offenbar bekannten Verhaltens der Schülerin die Klassenleitung den Erziehungsberechtigten frühzeitig den ersten Hinweis hätte geben müssen, dass offensichtlich nicht alles richtig läuft.

    Kann man machen. Der Lerneffekt wäre für mich nicht vorhanden, also Ziel verfehlt. Es ist dann in diesen Fällen nur Ärgernis und wichtig ist es schon lange nicht. Ich mache aber bei unseren arbiträren Fristen auch nicht mit. Wenn Entschuldigungen aus irgendwelchen Gründen später kommen, akzeptiere ich die einfach. Das darf ich nämlich und es gibt auch keinen Druck dahinter in Form von Lohnfortzahlung oder ähnlichem. Daher lasse ich die Kirche im Dorf.


    Es geht ja um Entschuldigen der Eltern. Das wäre ja nur schlimm, wenn diese von Abwesenheit der Kinder nichts wissen. Wenn diese aber wissen das Kind war krank Daheim. Das macht die Entschuldigung überflüssig. Noch lächerlicher finde ich die selbst erstellten von über 18 Jährigen. Ich mache bei dem Quatsch mit, weil es halt so ist.

  • Zu dem Fall und meiner Erfahrung. Ich habe schon wegen einer Schulsache vor Gericht gestanden (als Zeuge) und kann sagen, dass es für die Schule sehr schwer ist, damit durchzukommen. Wenn dann noch das Kind Autist ist, habt ihr fast sicher verloren.


    Mir wäre das die viele zusätzliche Arbeit nicht Wert, aus Prinzip Recht zu haben.


    Das Zeugnis zu ändern entspricht dem Aufwand eines kurzen Gesprächs. Wenn der gegnerische Anwalt durchzieht, könnt ihr Ordner füllen.

  • Wenn es vor Gericht geht, dann hat das auch keinen Bestand. Also vorsichtig mit so Absolutismen. Ich verstehe eh nicht wieso sich an solche Fristen in Schule so krass geklammert wird.

    Das sehe ich vermutlich mal wieder anders, denn das Schulrecht ist eindeutig:




    Zitat

    6) Wird ein Schulversäumnis nicht innerhalb der in Abs. 1 genannten Fristen mitgeteilt und wird auch nachträglich keine Erklärung nach Abs. 2 oder ein Attest nach Abs. 4 vorgelegt, so gilt das Fehlen als unentschuldigt.




    Zitat

    (1) Kann die Schülerin oder der Schüler wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verp! ichtet, die in Zi& er 4 Abs. 2 Satz 1 genannten Personen davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich und spätestens am dritten Tag auch schri$ lich in Kenntnis zu setzen.

  • UNd woher weißt du, dass sie was davon wussten?!?

    Wenn die Mutter sich darüber aufregt, dann weiß sie ja wohl dass wo ihr Kind gewesen ist.

  • Ist ja auch erst mal nur eine Drohung einer - vermutlich überanstrengten - Mutter.

    Oh, die Mutter ist offensichtlich überfordert. Weiß das Jugendamt davon?

    Trotzdem kam jetzt das Schreiben des Anwalts. Dieser bittet uns aufzulisten, welche Tage und Stunden genau betroffen sind. Finde ich eigentlich falsch herum.

    Hier sieht man sehr schön, was die vielgefürchteten Anwälte de facto tun können: Briefe schreiben und Bitten aussprechen. Ich schließe mich insgesamt dem an, was hier jetzt schon einige Male geschrieben wurde: Aussitzen und gar nichts tun ist die Devise. Die Anwältin darauf hinweisen, dass sie bei euch an der falschen Adresse ist, wäre übrigens nicht ratsam.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Zu dem Fall und meiner Erfahrung. Ich habe schon wegen einer Schulsache vor Gericht gestanden (als Zeuge) und kann sagen, dass es für die Schule sehr schwer ist, damit durchzukommen. Wenn dann noch das Kind Autist ist, habt ihr fast sicher verloren.


    Mir wäre das die viele zusätzliche Arbeit nicht Wert, aus Prinzip Recht zu haben.


    Das Zeugnis zu ändern entspricht dem Aufwand eines kurzen Gesprächs. Wenn der gegnerische Anwalt durchzieht, könnt ihr Ordner füllen.


    Korrekt, daher würde ich mir diese Mehrarbeit gar nicht erst ans Bein binden. Ihr könnt natürlich drauf beharren und dann vor Gericht gehen oder hoffen den Eltern ist es egal. Wegen so einem Quatsch.

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