Folgendes Problem:
Schülerin (Realschule NRW) fehlt einige Tage im Halbjahr, legt die Entschuldigungen nicht vor. Auf dem Halbjahreszeugnis erscheinen die Stunden als unentschuldigt.
Die Mutter beklagt sich über das Zeugnis. Sie hätte alle Fehltage schriftlich entschuldigt, die Schülerin hätte es nur nicht vorgelegt. Man könne es aber von ihr auch nicht verlangen, da die Schülerin Autistin ist. Die Mutter will durch einen Anwalt gegen das Zeugnis vorgehen.
Wenn ich das richtig sehe, gibt es nirgendwo eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, bis wann die Mutter eine Entschuldigung nachreichen kann.Im Schulgesetz §43 Abs 2 heißt es nur:
"Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit."
Hieraus kann ich nicht ablesen, bis wann sie den Grund mitteilen kann. Allerdings spielt uns in die Hände, dass die Mutter uns unverzüglich hätte mitteilen müssen, dass ihre Tochter krank ist. Heißt bei uns also morgens im Sekretariat anrufen.
Zudem sind die Zeugnisse ja jetzt gedruckt und verteilt. Ist das nicht auch irgendwo eine "natürliche Frist", an der ich keine Veränderungen mehr vornehmen kann? Sonst kommen immer irgendwelche Eltern noch nachgekleckert und wollen noch was an dern Fehlstunden drehen.
Und ungeachtet dessen, dass die Tochter Autistin ist, kann die Mutter ja auch selbst dafür Sorgen, dass die Entschuldigungen beim Klassenlehrer ankommen (Brief, Mail etc.)...
Ich habe wohl gesehen, dass einige Schulen solche "Fristen" durch die Schulkonferenz beschließen. Wäre das ein Weg?