Entschuldigungen vorzeigen

  • Folgendes Problem:


    Schülerin (Realschule NRW) fehlt einige Tage im Halbjahr, legt die Entschuldigungen nicht vor. Auf dem Halbjahreszeugnis erscheinen die Stunden als unentschuldigt.


    Die Mutter beklagt sich über das Zeugnis. Sie hätte alle Fehltage schriftlich entschuldigt, die Schülerin hätte es nur nicht vorgelegt. Man könne es aber von ihr auch nicht verlangen, da die Schülerin Autistin ist. Die Mutter will durch einen Anwalt gegen das Zeugnis vorgehen.


    Wenn ich das richtig sehe, gibt es nirgendwo eine gesetzlich vorgeschriebene Frist, bis wann die Mutter eine Entschuldigung nachreichen kann.Im Schulgesetz §43 Abs 2 heißt es nur:

    "Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so benachrichtigen die Eltern unverzüglich die Schule und teilen schriftlich den Grund für das Schulversäumnis mit."


    Hieraus kann ich nicht ablesen, bis wann sie den Grund mitteilen kann. Allerdings spielt uns in die Hände, dass die Mutter uns unverzüglich hätte mitteilen müssen, dass ihre Tochter krank ist. Heißt bei uns also morgens im Sekretariat anrufen.


    Zudem sind die Zeugnisse ja jetzt gedruckt und verteilt. Ist das nicht auch irgendwo eine "natürliche Frist", an der ich keine Veränderungen mehr vornehmen kann? Sonst kommen immer irgendwelche Eltern noch nachgekleckert und wollen noch was an dern Fehlstunden drehen.


    Und ungeachtet dessen, dass die Tochter Autistin ist, kann die Mutter ja auch selbst dafür Sorgen, dass die Entschuldigungen beim Klassenlehrer ankommen (Brief, Mail etc.)...


    Ich habe wohl gesehen, dass einige Schulen solche "Fristen" durch die Schulkonferenz beschließen. Wäre das ein Weg?

  • Nachweise von der Mutter einholen und Zeugnis korrigieren.

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Ich habe wohl gesehen, dass einige Schulen solche "Fristen" durch die Schulkonferenz beschließen. Wäre das ein Weg?

    Mein Oberstufenkoordinator sagt: Solche Fristen sind nicht unbedingt rechtsicher. Im Zweifelsfall lieber entschuldigen.


    Wenn die Tochter Autistin ist, mit der Mutter andere Wege vereinbaren wie die Entschuldigungen ankommen. Habt ihr ein Mitteilungsbuch, wo die Eltern / Lehrkräfte immer was eintragen können? Das könnte man sich dann vorlegen lassen (gezielt ansprechen). Bei uns funktioniert sowas gut (und ggf. schafft man für diese Schülerin ein entsprechendes Heftchen an, das muss kann ja ein normales Schreinheft sein, das die Schülerin immer mitführen sollte.


    Wir haben auch Schüler:innen (keine Autisten), die gerne mal eine Entschuldigung, eine Elternunterschrift im Rucksack vergessen! Diese sprechen wir dann gezielt an (klappt nicht immer, aber meistens).

  • Ich finde, das wäre das falsche Zeichen. Sonst bräuchten wir die unentschuldigten Fehlzeiten ja gar nicht mehr. Dann fragen die Eltern demnächts kurz vorm Zeugnis, welche Tage denn noch unentschuldigt wären. Wir rennen hinterher, schreiben die Zeiten auf, die Eltern entschuldigen alles und die ganze Mühe war umsonst. Man kann doch wohl erwarten, dass ich mein Kind morgens abmelde und dann innerhalb von z.B. einer Woche, wenn das Kind wieder da ist, eine schriftliche Entschuldigung mit dem Fehlgrund einreiche. Wenn eine Entschuldigung bei dem Klassenlehrer 2 Monate später reinflattert, finde ich, dass er das nicht mehr akzeptieren sollte. Ist doch bei jeder Behörde und bei jedem Arbeitgeber so.

    • Offizieller Beitrag

    Das sehe ich anders als Websheriff.

    Wenn die Mutter weiß oder davon ausgehen kann, dass ihr Kind die Entschuldigungen nicht vorlegt, muss sie andere Wege vereinbaren.
    Die Entschuldigung ist eine Bringschuld durch die Eltern. Wenn der/die ÜberbringerIn nicht "funktioniert", kann daraus ein Anspruch auf Zeugniskorrektur erhoben werden.


    Die Einspruchsfrist bei Zeugnissen beträgt in der Regel bei vorhandener Rechtsmittelbelehrung einen Monat, bei fehlender Belehrung ein Jahr.

  • Man kann doch wohl erwarten, dass ich mein Kind morgens abmelde und dann innerhalb von z.B. einer Woche, wenn das Kind wieder da ist, eine schriftliche Entschuldigung mit dem Fehlgrund einreiche. Wenn eine Entschuldigung bei dem Klassenlehrer 2 Monate später reinflattert, finde ich, dass er das nicht mehr akzeptieren sollte. Ist doch bei jeder Behörde und bei jedem Arbeitgeber so.

    Es gibt aber Kinder/ Jugendliche, die aus welchen Gründen auch immer diese Entschuldigungen dann nicht abgeben (wie in deinem Fall).

    Ich arbeite zwar an einer tollen Schule, aber es gibt auch Eltern, die nicht in der Lage sind, sich adäquat um ihre Kinder zu kümmern (z.B. anzurufen, eine Entschuldigung zu schreiben, ...) Das sind dann solche Fälle, bei denen das Jugendamt mal vorbeischaut oder vorbeischauen sollte, ja!

  • Im Grunde stimme ich dir ja wieder einmal zu, Bolzbold; doch bin ich davon ausgegangen, dass es bis zur Zeugnisausgabe keine Kommunikation zwischen Schule und Mutter bezüglich der Fehlzeiten gegeben hat, und das laste ich der Schule an; die hätte sich früher der fehlenden Erklärungen von Erziehungsberechtigten annehmen müssen.

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    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • es gibt auch Eltern, die nicht in der Lage sind, sich adäquat um ihre Kinder zu kümmern (z.B. anzurufen, eine Entschuldigung zu schreiben, ...)

    Ja, dann sind die Stunden halt unentschuldigt. Oder soll ich die Entschuldigung schreiben, weil die Eltern es nicht schaffen? Und dann am besten noch vorbeifahren und die Unterschrift einholen? :P:D

  • Du kannst das doch als Klassenlehrer*in nicht allein entscheiden. Der Einspruch landet doch ohnehin bei der Schulleitung, da würde ich als erstes mal vorsprechen und das erklären. Und das Zeugnis kannst du auch nicht einfach allein ändern.


    Es lohnt nicht, wegen ein paar unentschuldigter Fehlstunden ein Fass mit Anwalt & Co aufzumachen. Ist ja auch erst mal nur eine Drohung einer - vermutlich überanstrengten - Mutter. Ich würde versuchen, mit ihr in einem Gespräch zu klären, wie die Entschuldigungen künftig in der Schule ankommen. Das Zeugnis kann dann in Absprache mit der Schulleitung korrigiert werden.


    Bei notorischen Schulschwänzern sieht das anders aus, aber eine Schülerin, die (und deren Mutter) es eh schwer genug hat, bedarf doch einer anderen Behandlung.

  • Ich bin nicht der betroffene Klassenlehrer, sondern der Koordinator der Stufe, um die es geht. Ich weiß auch, wer und wie das Zeugnis geändert werden kann. Das ist sher einfach und schnell. Gar kein Problem. Darum geht es mir ja auch nicht.


    Ja, die Mutter hat es nicht einfach. Das sehen wir ja bei jedem Gespräch, das wir mit ihr führen. Es gibt regelmäßig Vorfälle in der Schule, weil die Tochter hier mit bestimmten Situationen natürlich überfodert ist. Sie hat auch schon ganz viele Nachteilsausgleiche bewilligt bekommen und bekommt ihre Rückzugsmöglichkeiten. Die Mutter ist dennoch unzufrieden (wird sie an jeder Schule sein, weil nirgendwo eine 1:1 Betreuung stattfinden kann) und deswegen versucht sie uns jetzt mit irgendwelchen Sachen "dranzukriegen".


    Im Gespräch, bei dem sie mit dem Anwalt drohte, haben wir ihr auch die Möglichkeit aufgezeigt, die Entschuldigungen einfach per Mail einzureichen. Trotzdem kam jetzt das Schreiben des Anwalts. Dieser bittet uns aufzulisten, welche Tage und Stunden genau betroffen sind. Finde ich eigentlich falsch herum. Die Mutter müsste wissen, wann das Kind krank war und diese Zeiten entschuldigen. Wenn wir ihr das einfach "verraten", dann kann sie einfach alle Zeiten im Nachhinein entschuldigen. Ja, wofür braucht man dann überhaupt die Fehlzeiten auf dem Zeugnis, wenn man sie eh jederzeit auf Null setzen kann?

  • Ja, dann sind die Stunden halt unentschuldigt. Oder soll ich die Entschuldigung schreiben, weil die Eltern es nicht schaffen? Und dann am besten noch vorbeifahren und die Unterschrift einholen? :P:D

    Ich würde die Stunden einfach entschuldigen. Es geht ja nicht darum, dass man die Fehlzeiten nicht mehr aufs Zeugnis schreibt, sondern die Fehlzeiten entschuldigt.

  • Trotzdem kam jetzt das Schreiben des Anwalts.

    An wen ging das Schreiben?

    Als Schule seid ihr meines Wissens keine Rechtsinstanz; ein solches Schreiben hat an die Bezirksregierung zu gehen.

    Soweit erst mal Tee trinken ...

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    • Offizieller Beitrag

    An wen ging das Schreiben?

    Als Schule seid ihr meines Wissens keine Rechtsinstanz; ein solches Schreiben hat an die Bezirksregierung zu gehen.

    Soweit erst mal Tee trinken ...

    Da stimme ich dann im Gegenzug zu.

    Das erste Rechtsmittel ist der Widerspruch. Kann die Schule diesem nicht abhelfen, geht das Ganze zur Bezirksregierung. Wenn diese dem Widerspruch nicht abhilft, bleibt die Klage vorm VG. Mir erscheint das hier aber auch eher als ein Nebenkriegsschauplatz und eine unnötige Drohkulisse. Das kann man also letztlich ohne Probleme aussitzen.

    • Offizieller Beitrag

    Im Gespräch, bei dem sie mit dem Anwalt drohte, haben wir ihr auch die Möglichkeit aufgezeigt, die Entschuldigungen einfach per Mail einzureichen. Trotzdem kam jetzt das Schreiben des Anwalts. Dieser bittet uns aufzulisten, welche Tage und Stunden genau betroffen sind. Finde ich eigentlich falsch herum. Die Mutter müsste wissen, wann das Kind krank war und diese Zeiten entschuldigen. Wenn wir ihr das einfach "verraten", dann kann sie einfach alle Zeiten im Nachhinein entschuldigen. Ja, wofür braucht man dann überhaupt die Fehlzeiten auf dem Zeugnis, wenn man sie eh jederzeit auf Null setzen kann?

    Jein. Es ist in der Tat nicht Eure Pflicht, das der Mutter zu sagen. Aber nachweispflichtig wärt Ihr im Klagefall ggf. dann schon.

  • Ist denn bisher schon ein formeller Widerspruch gegen das Zeugnis eingegangen?


    (Ich gehe davon aus, dass ihr den Widerspruchsvermerk in das Zeugnisformular systematisch eingebaut habt.)

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  • Das Anwaltschreiben ging an die Schule bzw. die Schzllietung. Es ist nicht als Widerspruch gekennzeichnet, sondern der Wortlaut ist "Hiermit beantrage ich [...] die Fehlzeiten zu berichtigen [...]"


    Von daher...

  • Von daher...

    ... darf auch Kaffee statt Tee sein.

    Ob des Anwaltschreibens würd ich jetzt aber auch in Bezug auf die Widerspruchsfrist keine Pferde scheu machen.

    Unerfahrener Anwalt anscheinend - oder Abzocker.

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