Anstellung/Vertretung und Reisen

  • Hallo Leute,


    das ist mein erster Post. Ich bin Referendar an einer Realschule in BaWü, bisher läuft alles bestens, hat aber auch gerade erst begonnen.

    Meine Fächer sind Deutsch, Technik, Geographie


    Ich denke bereits an die Zeit nach dem Ref und ich bin erst mal nicht scharf auf eine Beamtenstelle (mal davon abgesehen dass das in meiner Stadt sowieso nicht so einfach ist), da ich mich noch nicht binden möchte.

    Ich möchte lieber immer mal wieder reisen, auch länger als die Sommerferien.


    Meine Frage an alle Angestellten und Kvs deshalb:


    Haltet Ihr es für möglich, dass man z.B. ein Jahr oder halbes Jahr KV oder Anstellung macht und danach ein Jahr oder ein halbes nicht als Lehrer arbeitet sondern reisen geht/Lückenfüllerjobs macht und danach wieder eine neue KV oder Anstellung antritt? Hat das hier vielleicht schonmal jemand so oder so ähnlich gemacht? Sozusagen ein selfmade Sabbatical. Von Einstufungen im Tarif habe ich noch nicht so viel Ahnung, kann man in einem Jahr Tarif so viel verdienen, dass es unter Umständen für ein paar Monate reisen reicht? Da ich grenznah bin, ist es für mich auch eine Option, in der Schweiz zu arbeiten, hat das vielleicht schonmal jemand hier gemacht? 1 Jahr Schweiz, danach 1 Jahr ciao?


    Wünsche allen schöne Ferien!


    Grüße, der Captain:pirat:

  • Letztlich kommt das vor allem darauf an, welchen Lebensstandard du während der KV-Zeit bzw. auf Reisen erwartest. Wenn du nach dem Ref Vollzeit arbeitest ein Jahr lang, dabei aber weiterhin den Lebensstandard eines Studenten/Refs hast, dann kannst du natürlich einiges zurücklegen, was-passende Reisepläne vorausgesetzt - durchaus ein paar Monate reichen sollte. Du kannst dir online ausrechnen, was du im Angestelltenverhältnis in BW netto erhalten würdest, um das genauer durchdenken zu können. Zur Tätigkeit in der Schweiz gibt es im Forum bereits einige Threads, die du über die Suchfunktion finden kannst.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Hey CDL, Danke für die Antwort!

    Mein Standard ist relativ niedrig und ich hab das Glück, eine günstige Wohnung in einer teuren Stadt zu haben.

    Weisst du, wovon es abhängt, in welche Tarifgruppe man in einem Angestelltenverhältnis kommt? Wäre ich dann mit 2. Stex. grundsätzlich E13?


    Grüße

  • Es hängt nur vom Ausbildungsstatusund und Lehramt ab, in welche Tarifgruppe du fällst. Mit Lehramt Sek. I und voller Lehrbefähigung (2. Staatsexamen bestanden) ist das also E13, genau.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Nun gibt es ja auch noch Erfahrungsstufen. Wird das Ref bereits als Erfahrung angerechnet, oder vielleicht ein 10-jähriges Kind? Oder liegt das alles im Ermessen der Schulleitung?


    Habe nach kurzer Recherche als Nettoeinkommen in EG13 für eine volle Stelle ca. 2800 € nach KV ausgemacht, kommt das in etwa hin?

  • Wird das Ref bereits als Erfahrung angerechnet, oder vielleicht ein 10-jähriges Kind?

    Nein. Wie soll das mit dem Kind funktionieren? Arbeitet das dann mit oder wie soll das hier berücksichtigt werden?


    Oder liegt das alles im Ermessen der Schulleitung?

    Im Ermessen des Schulamts. Es zählen nur relevante und nachweisbare Tätigkeiten.

  • Grundsätzlich kannst du machen was du möchtest nach dem Ref. Du wirst ja zum 31. Juli eh entlassen. Wenn du mehrere Monate am Stück oder auch spontan länger verreisen willst, wird KV idR schwierig da zu wenig planbar. KVs sind auch spontan und wenn das mit deinen Reisen kollidiert, dann klappt‘s zumindest nicht so gut, dass du dich damit über Wasser halten kannst.


    Wie alt bist du denn? Vllt käme für dich noch Work and Travel infrage? Ansonsten drei Monate Vollzeit in einem gut bezahlten Aushilsjob arbeiten? Große Stadt Nähe Schweizer Grenze, da gehe ich mal von Freiburg oder Konstanz aus? Könnte dir da u.U. Kontakte vermitteln wo echt ein Schweinegeld bezahlt wird.


    Allerdings würde ich dir empfehlen dich parallel auf feste Stellen zu bewerben. Nicht, dass du eine gute Möglichkeit verpasst. Bzw. wenn deine Schule für dich ausschreiben würde, würde ich es mir schon sehr gut überlegen, ob du dir das wirklich entgehen lassen musst. Wir haben 14 Wochen Ferien im Jahr. Reisen kann man auch nur wenn das Kleingeld dafür stimmt. Du kannst theoretisch direkt am Anfang ein Sabbatjahr mit 2/3 ansparen. D.h. du arbeitest zwei Jahre und bist das dritte Jarh dann weg. (Kenne eine Kollegin, die macht jedes dritte Jahr ein Sabbatjahr.)

  • Nun gibt es ja auch noch Erfahrungsstufen. Wird das Ref bereits als Erfahrung angerechnet, oder vielleicht ein 10-jähriges Kind? Oder liegt das alles im Ermessen der Schulleitung?

    Nein, das entscheidet das RP. Eigene Kinder tragen nichts zur Berufserfahrung bei, sind ergo hierfür irrelevant. Das Ref zählt für die Erfahrungsstufen noch nicht mit, da diese sich auf die Berufserfahrung nach Erwerb der vollen Lehrbefähigung beziehen (bei Seiteneinsteigern kann ggf. anders gewertet werden, das ist aber in deinem Fall ja nicht nicht relevant). Am Ende der Probezeit (so diese drei Jahre dauert) steigt man dann bei A- Besoldung von Erfahrungsstufe 5 in Erfahrungsstufe 6 auf.

    Im Ermessen des Schulamts. Es zählen nur relevante und nachweisbare Tätigkeiten.

    Das mag für Hessen korrekt sein, ist aber für BW falsch, hier entscheidet das RP, was angerechnet werden kann und was nicht, wobei bei klassischem Studium und Ref keine Voraussetzungen für eine Höherstufung zu erkennen sind.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das mag für Hessen korrekt sein, ist aber für BW falsch, hier entscheidet das RP, was angerechnet werden kann und was nicht, wobei bei klassischem Studium und Ref keine Voraussetzungen für eine Höherstufung zu erkennen sind.

    Ok dann ist nur Stelle wo es entschieden wird eine andere. Es wird aber auch so sein, dass nur Berufserfahrung nach dem Studium anerkannt werden können. Das Ref. ist keine Berufserfahrung.

  • Nein. Wie soll das mit dem Kind funktionieren? Arbeitet das dann mit oder wie soll das hier berücksichtigt werden?


    Im Ermessen des Schulamts. Es zählen nur relevante und nachweisbare Tätigkeiten.


    in NRW ist das so. Ich bin nach dem Ref (sek I) direkt in Stufe 5 und ein Jahr später in 6 gekommen, weil sich meine Einstellung wegen der Erziehung meiner minderjährigen Kinde verzögert hat. Angerechnet wurden mir 4 Jahre.

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