Feststellungsverfahren, PE oder Entfristung???

  • Hallo zusammen,


    ich verfüge über einen Magisterabschluss im Fach Sport und arbeite seit drei Jahren als Vertretungskraft (Sport) in einer Ersatzschule (Real- und Grundschule auf einem Campus).

    Das Ganze ist so aufgeteilt, dass ich 18 Std. im Sek1 und 10 Std. im Primarstufen Bereich unterrichte. Diese Aufteilung bringt natürlich zwei unterschiedliche Arbeitsverträge mit sich mit.

    Da meine Jahresverträge auf insgesamt vier Jahre befristet sind, müsste ich jetzt eine Entscheidung für eine Qualifizierungsmaßnahme treffen. Zur Auswahl stehen: Das Feststellungsverfahren, die pädagogische Einführung und die Entfristung. Ich hätte zu jeder Qualifizierungsmaßnahme eine Frage:


    1) Müsste ich zwei unterschiedliche Feststellungsverfahren, jeweils für die Sek1 und für die Primarstufe, machen? Oder würde ein FV in einer Schulform ausreichen?


    2) Wenn ich die Pädagogische Einführung für den Sek1 Bereich mache, dürfte ich damit auch in der Primarstufe ohne ein Zweitfach fristlos unterrichten?


    3) Bleibt man im Falle einer Entfristung für immer in der EG10?


    Ich hoffe auf eure Unterstützung ;)

  • Denk dran, dass bei Entfristung nur der entfristete Vertrag fortgeschrieben wird. Du hast dann kein Anrecht auf Stundenaufstockung, irgendwelche Aufstiegsstellen etc. Es wird der Status Quo des entsprechenden Vertrags festgeschrieben.

  • Denk dran, dass bei Entfristung nur der entfristete Vertrag fortgeschrieben wird. Du hast dann kein Anrecht auf Stundenaufstockung, irgendwelche Aufstiegsstellen etc. Es wird der Status Quo des entsprechenden Vertrags festgeschrieben.

    Danke erstmal für die bisherigen Rückmeldungen!

    Heißt das, dass ich bei einem eventuellen Schulwechsel wieder einen Vertrag bekomme, der entfristet werden muss?

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