Das wäre für mich ja alles ok und würde ich dann genau so machen. Wenn mein direkter vorgesetzter aber sagt, ich soll mein Kind nicht Krank melden und es dann KRank wird wird man schon etwas verunsichert wie man jetzt vorgehen soll.
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Das wäre für mich ja alles ok und würde ich dann genau so machen. Wenn mein direkter vorgesetzter aber sagt, ich soll mein Kind nicht Krank melden und es dann KRank wird wird man schon etwas verunsichert wie man jetzt vorgehen soll.
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Doch war aber/ist aber leider so.
Ich kann nur dringend davon abraten, dieser rechtswidrigen Empfehlung zu folgen. Neben der realisierten Straftat Betrug wäre ein solches Verhalten auch ein Anlass für entsprechende Disziplinarmaßnahmen. Wenn das Kind selbst krank ist, entsprechend einfach auch das Kind krank melden und den zustehenden Sonderurlaub in Anspruch nehmen.
Ob kindkrank oder selber krank ist auch egal, da ist nix komplizierter
Kindkrank ist komplizierter als selbst krank...
Bei mir ist Kind krank gleich kompliziert wie selbst krank, nämlich gar nicht.
Das ist also scheinbar nicht nur je nach Bundesland, sondern auch je nach Schule unterschiedlich.
Ich brauche keinen Antrag, mein Mann schon (allerdings keine 3 Seiten, sondern 3 Zeilen).
Und mit den 30 Tagen aktuell pro Elternteil (!) sollte jeder auskommen, dessen Kind nicht chronisch krank ist.
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Oder einfach sein Kind krank melden? Ist doch jetzt alles geklärt.
Wahrscheinlich sehr OT, aber irgendwie bin ich gerade irritiert. Ich habe ja keine Kinder, daher ist meine Frage vielleicht total doof, aber...: Einige schreiben ja hier, dass sie keinen Antrag bei ihren Schulen einreichen brauchen, wenn ihre Kinder krank sind/waren, und Karl-Dieter schreibt gar, dass rein rechtlich kein Antrag erforderlich sei. Wenn aber für "Kinderkrankentage" Sonderurlaub erforderlich ist, muss man doch auf jeden Fall einen Antrag stellen, nämlich einen Antrag auf Sonderurlaub zur Betreuung kranker Kinder/Angehöriger, oder habe ich da einen Denkfehler???
Ich sehe jedenfalls oftmals meine KuK mitsamt den ärztlichen Bescheinigungen für ihre erkrankten Kinder auch einen (mehrseitigen?) Schrieb ins Sekretariatsfach legen.
Ich sehe jedenfalls oftmals meine KuK mitsamt den ärztlichen Bescheinigungen für ihre erkrankten Kinder auch einen (mehrseitigen?) Schrieb ins Sekretariatsfach legen.
Es gibt Schulen, wo man einen solchen Antrag ausfüllen muss.
Es gibt aber auch Schulen (im gleichen BL), wo man nur einfach ein Attest vom Kinderarzt einreichen muss (und morgens natürlich Bescheid geben) und die SL schreibt es sich dann auf, dass das Kind krank war. Da ist dann kein ellenlanger (oder kurzer) Antrag nötig.
Sonderurlaub kann die SL ja auch mündlich erteilen. Sie kann sich aber auch ein eigenes dreiseitiges Formular in fünffacher Ausfertigung basteln
Sonderurlaub kann die SL ja auch mündlich erteilen.
Ok, das wusste ich nicht. Ich hätte nicht gedacht, das sowas im "Bürokratieland" Deutschland ohne irgendwelchen Schriftkram möglich ist .
Ich melde mich Mal als Kenner des Hamburger Systems
Kind krank oder selbst krank ist egal.
Entspr. Bescheinigung vom Arzt ist ab 4. Tag nötig (Achtung, Wochenende zählt mit), dann aber für die ganze Zeit, also ab 1. Tag.
Krankmeldung bei Dienstherren und Einsatzstelle, also an LI und an Schule.
Abgabe Bescheinigung beim ersten Dienstherren (ggf nachfragen, ob Foto per E-Mail gebraucht wird oder ob der Postweg mit entsprechender Laufzeit reicht. Und wann welche Mail? Ich würde schätzen, das LI hat hierzu ein Funktionspostfach).
Wichtig bei Kind krank: Maximale Tagezahl pro Kalenderjahr beachten, die großzügigen Coronaregeln gelten nicht mehr !
Bei unseren LiVs gab es da noch nie Probleme.
Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass deine Hauptseminarleitung wirklich zum falschen Testat aufgefordert hat. Vielleicht hast du es falsch verstanden?
Anyways... immer bei der Wahrheit bleiben.
Alles Gute
... und noch etwas: Solche Infos zu geben ist allein Job der Hauptseminarleitung.
Die Fachseminarleitungen haben sich da raus zu halten.
Wenn du unsicher bist, schreib deiner HAUPTseminarleitung eine Mail und frag nach.
Entspr. Bescheinigung vom Arzt ist ab 4. Tag nötig (Achtung, Wochenende zählt mit), dann aber für die ganze Zeit, also ab 1. Tag.
Das kann ich mir nicht vorstellen, gibt es dazu irgendwelche Quellen? Insbesondere zu WE zählt mit & dann rückwirkend zum 1. Tag.
Das kann ich mir nicht vorstellen, gibt es dazu irgendwelche Quellen? Insbesondere zu WE zählt mit & dann rückwirkend zum 1. Tag.
Hä? Das sind die völlig üblichen Standardregeln nach Gesetzeslage die hier eben auch für Angestellte und Beamte der FHH gelten.
A uch rückwirkend AU ist doch völlig normal.
Im Gesetz ist von Kalendertagen die Rede, daher zählt WE mit.
Für Angestellte gilt bundesweit eigentlich die Regelung nach dem 3. Kalendertag. Bei Beamten zählen in NRW aber Arbeitstage. Und rückwirkend ist nur ausnahmsweise nach gewissenhafter Prüfung möglich, das ist aber kein Standardvorgang.
Ich kenne mich aber mit dem Hamburger Beamtengesetz nicht aus, deswegen frage ich, wo genau das steht. In NRW in § 15 ADO NRW
NRW: Kinderkrank-Tage ==> Sonderurlaub
Ich hatte es auch nicht auf dem Schirm gehabt, bis kürzlich mein Schulrat mal so nebenbei dazu was gesagt hat.
In NRW muss man für Kinderkranktage Sonderurlaub einreichen.
ZitatPersönliche Anlässe (§ 33 Abs. 1 und 2 FrUrlV)
Nach § 33 kann aus wichtigen persönlichen Gründen Urlaub unter Beschränkung auf das notwendige Maß gewährt werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Für die Dauer der notwendigen Abwesenheit vom Dienst bei einer amts-, vertrauens- oder versorgungsärztlich angeordneten Untersuchung oder kurzfristigen Behandlung einschließlich der Anpassung, Wiederherstellung oder Erneuerung von Körperersatzstücken ist Urlaub zu gewähren, wenn zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen.
Gem. § 33 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 6 ist Beamt*innen bei Erkrankung eines Kindes unter zwölf Jahren oder eines behinderten oder auf Hilfe angewiesenen Kindes Sonderurlaub von bis zu 4 Arbeitstagen im Kalenderjahr, maximal 12 Arbeitstagen im Kalenderjahr zu gewähren. Nach § 33 Abs. 1 Satz 5 können „auch halbe Urlaubstage" gewährt werden, deren Länge sich nach der Hälfte der für den jeweiligen Arbeitstag festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit richtet.
Bei Lehrkräften ist dabei von der für den jeweiligen Arbeitstag bestehenden Präsenzzeit auszugehen. Diese beinhaltet neben den Unterrichtszeiten auch die Teilnahme an Konferenzen und Prüfungen, Sprechstunden o. ä.
Ok, das wusste ich nicht. Ich hätte nicht gedacht, das sowas im "Bürokratieland" Deutschland ohne irgendwelchen Schriftkram möglich ist .
Ich glaube nicht, dass das rechtlich unter Sonderurlaub fällt. Der Kinderarzt bescheinigt, dass das Kind beaufsichtigt werden muss und den Schein gibt man ab. So kenne ich das aus 3 Bundesländern, offenbar ist NRW was Besonderes.
Ich glaube nicht, dass das rechtlich unter Sonderurlaub fällt.
In NRW ist es definitiv Sonderurlaub.
In Bayern habe ich es einmal gemacht (sonst war in der Regel mein Mann mit dem Kind zu Hause). Das war wirklich ein Antrag auf ?Sonderurlaub? (Weiß die genaue Bezeichnung nicht mehr, ist knapp 10 Jahre her.)
Es waren mehrere Seiten und man "beantragt" beim kranken Kind zu Hause bleiben zu dürfen - was irgendwie auch keinen Sinn macht, weil es ja schon geschehen ist, bis die entsprechende Stelle den Antrag zu Gesicht bekommt.
Mein Mann - kein Lehrer - gibt einfach nur den Schrieb vom Kinderarzt ab und es passt.
In NRW ist es definitiv Sonderurlaub.
In Berlin und Brandenburg und beim Bund auch!
Und das ist uns bleibt es mit der Abgabe der Bescheinigung des Arztes auch
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