Versetzung in der Probezeit

  • Verrückt, was in anderen BuLä alles geht - ich wäre im Traum nicht darauf gekommen, dass man während der Probezeit befördert werden kann ohne Wartezeit. Könnte man also direkt nach dem Ref mit der ersten Planstelle sich direkt schon „hochbewerben“ zB von Studienrat auf Oberstudienrat und dann ohne Wartezeit direkt weiter in die SL? In meinen NRW-Ohren hört sich das ja fast unanständig an :ohh:

  • Verrückt, was in anderen BuLä alles geht - ich wäre im Traum nicht darauf gekommen, dass man während der Probezeit befördert werden kann ohne Wartezeit. Könnte man also direkt nach dem Ref mit der ersten Planstelle sich direkt schon „hochbewerben“ zB von Studienrat auf Oberstudienrat und dann ohne Wartezeit direkt weiter in die SL? In meinen NRW-Ohren hört sich das ja fast unanständig an :ohh:

    Die Frage ist wohl eher, ob das dann klappt. Aber von A14 auf A15 kann man in NRW, wenn ich es richtig im Kopf habe, auch schon ein Jahr nach der A14-Beförderung. Aber wieder die Frage: Klappt das dann auch? :D

  • Die Frage ist wohl eher, ob das dann klappt. Aber von A14 auf A15 kann man in NRW, wenn ich es richtig im Kopf habe, auch schon ein Jahr nach der A14-Beförderung. Aber wieder die Frage: Klappt das dann auch? :D

    Nur, wenn dann mindestens 4 Jahre nach der Verbeamtung auf Lebenszeit vergangen sind.

  • Das sollte sogar in NRW gehen mit der direkten Beförderung, da es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrifft. Insgesamt kannst du sonst aber auch einen Monat nach Einstellung dich auf die A 16 Stelle bewerben und sie bekommen, wartest dann bis A 16 aber noch einige Jahre (4 Jahre bis A 14, ein Jahr weiter A 15 und dann ein Jahr weiter A 16).

  • Das sollte sogar in NRW gehen mit der direkten Beförderung, da es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts betrifft. Insgesamt kannst du sonst aber auch einen Monat nach Einstellung dich auf die A 16 Stelle bewerben und sie bekommen, wartest dann bis A 16 aber noch einige Jahre (4 Jahre bis A 14, ein Jahr weiter A 15 und dann ein Jahr weiter A 16).

    BR Arnsberg macht das nicht. Ich hörte von einem Schulleiter im BR Köln, dass das dort eher mal passiert.

  • Könnte man also direkt nach dem Ref mit der ersten Planstelle sich direkt schon „hochbewerben“ zB von Studienrat auf Oberstudienrat und dann ohne Wartezeit direkt weiter in die SL?

    Als ich Referendar war, hatte meine Ausbildungskoordinatorin gerade einen Tag vor meinem Referendariat ihr eigenes Referendariat beendet. Bei ihr gab es auch direkt nach dem eigenen Ref. die Beförderung.

  • Als ich Referendar war, hatte meine Ausbildungskoordinatorin gerade einen Tag vor meinem Referendariat ihr eigenes Referendariat beendet. Bei ihr gab es auch direkt nach dem eigenen Ref. die Beförderung.

    Das hört sich tatsächlich " crazy" an😄

  • @NRW-Lehrerin

    Die Begründung war damals, daß sie sich ja noch sehr gut mit dem Seminar auskennen würde, schließlich würde bei ihr das Ref. ja noch nicht so lange zurückliegen.

  • Ich hatte direkt nach meiner UPP auch einen Referendar. Ich fand es gar nicht so leicht, plötzlich die Rolle zu wechseln. Mit einigen Jahren Berufserfahrung bin ich da deutlich sicherer geworden. Meine erlernten Unterrichtskonzepte waren ja zT nur einmal ausprobiert worden. Im Nachgang habe ich da ja doch noch einiges verändert und berate heute sehr viel anders als damals.

  • Das hab ich noch nie gehört. Aber man lernt nie aus.

    § 19 LBG NRW


    2) Eine Beförderung ist nicht zulässig


    1. während der Probezeit,


    2. vor Ablauf eines Jahres seit Beendigung der Probezeit sowie


    3. vor Ablauf eines Jahres seit der letzten Beförderung, es sei denn, dass das bisherige Amt nicht zu durchlaufen war.



    Innerhalb von zwei Jahren vor Eintritt in den Ruhestand wegen Erreichens der Altersgrenze ist eine weitere Beförderung nicht zulässig.


    Abweichend von Nummer 2 kann die Beamtin oder der Beamte wegen besonderer Leistungen ohne Mitwirkung des Landespersonalausschusses befördert werden.




    Und das steht dann hier unter Punkt 11.5.2


    https://www.schulministerium.n…-gultig-ab-01.01.2018.pdf

  • Als ich Referendar war, hatte meine Ausbildungskoordinatorin gerade einen Tag vor meinem Referendariat ihr eigenes Referendariat beendet. Bei ihr gab es auch direkt nach dem eigenen Ref. die Beförderung.

    Sicher, dass das direkt eine Beförderung war? Ich kenne Leute, die auf solchen Posten früh kommissarisch saßen, aber bis zur Beförderung dauerte es dann noch ein paar Jahre.

  • An den meisten Schulen (NRW) an denen ich gearbeitet habe, waren die ABBA-Stellen keine Beförderungsämter. Hier ist j auch eine Entlastung gegeben. Das wäre ja entgegen der Aussage, dass man für Aufgaben für die man befördert wird, keine Entlastungsstunden bekommt.

  • Sicher, dass das direkt eine Beförderung war? Ich kenne Leute, die auf solchen Posten früh kommissarisch saßen, aber bis zur Beförderung dauerte es dann noch ein paar Jahre.

    Ich habe mich auch zwei Monate nach Ende meiner Probezeit erfolgreich auf eine Beförderungsstelle beworben.

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