Bei einem Wechsel vom Angestelltenverhältnis ins Beamtenverhältnis ist das natürlich unproblematisch. Aus verbeamteter Position heraus kündigen die meisten halt nicht, weil das meist mit Nachteilen gegenüber Versetzung oder Ländertauschverfahren einhergeht. Würde man hingehen und als Bundesland garantieren, dass man alle im anderen Bundesland erworbenen Ansprüche bei Neubewerbung behalten kann, könnte ich mir schon vorstellen, dass das ein Grund sein könnte genauer hinzuschauen, welches Bundesland welche Konditionen bietet, und ggf. daraus Konsequenzen zu ziehen.
Von Raubernennung habe ich im Schulkontext noch nie etwas gehört.
Du kannst dich ja nicht mal bewerben, wenn du ein unbefristeter Angestellter bist. Sagen wir du arbeitest unbefristet in NRW und möchtest dich in Baden Württemberg bewerben. Dann sagt Baden Württemberg "Nein". Einfach weil die sich nicht gegenseitig die Lehrer abwerben. Du brauchst also ne Freigabe, oder musst arbeitslos werden. Und das machen die 16 größten Arbeitgeber in Deutschland so (für Lehrer).