Wenn in einer Bewerbung etwas gefordert wird, was ihr z.B. in eurer Examensarbeit behandelt habt, wie belegt ihr das dann? Der Titel der Arbeit steht ja nicht auf dem Zeugnis. Durch das Gutachten zur Arbeit?
Diese Bewerbungsmappen sind ja so schon immer recht voll mit den Nachweisen über Fortbildungen etc., ich glaube ja schon nicht, dass die Gutachten überhaupt gelesen werden ...
Nachweis von Qualifikationen bei Bewerbung
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Hallo AK!
Also ich habe in meine Mappe die beiden Examenszeugnisse, das Schulleitergutachten, das Zeugnis für die Erweiterungsprüfung Musik, das Chorleiterzeugnis und das Arbeitszeugnis des Internats, wo ich als Erzieher gearbeitet habe, reingepackt.
Welche Kommission wird denn die ganzen Gutachten im Detail lesen?
Wichtig ist doch, dass die Ordnungsgruppe stimmt und Du die sogenannten "harten Kriterien" erfüllst. Alles andere ergibt sich im Auswahlgespräch.
Gruß
Bolzbold -
Es ging ja darum, dass eine Bewerbung ja verlangen kann, dass ich z.B. Erfahrungen mit außerschulischen Lernorten schriftlich nachweisen muss. Wenn ich nun meine Arbeit über ein solches Thema geschrieben habe, kann ich natürlich im Anschreiben darauf hinweisen oder es steht in meinem Gutachten. Aber ich habe kein Blatt, auf dem nur und in großen und gut lesbaren Buchstaben steht "Aktenklammer hat sich mit außerschulischen Lernorten beschäftigt"
Ich glaube, ich bin mal wieder zu kompliziert
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Zitat
Aktenklammer schrieb am 30.04.2006 19:26:
Es ging ja darum, dass eine Bewerbung ja verlangen kann, dass ich z.B. Erfahrungen mit außerschulischen Lernorten schriftlich nachweisen muss. Wenn ich nun meine Arbeit über ein solches Thema geschrieben habe, kann ich natürlich im Anschreiben darauf hinweisen oder es steht in meinem Gutachten. Aber ich habe kein Blatt, auf dem nur und in großen und gut lesbaren Buchstaben steht "Aktenklammer hat sich mit außerschulischen Lernorten beschäftigt"Ich glaube, ich bin mal wieder zu kompliziert
Also das Gutachten würde ich nicht reinlegen - wie wäre es alternativ mit dem Deckblatt der Arbeit mit einem Hinweis, dass das Gutachten jederzeit eingereicht werden kann?
Gruß
Bolzbold -
Hallo A-K,
alles, was zuviel Platz in den Bewerbungsunterlagen eingenommen hätte (Gutachten, Zeugnisse, Arbeitsschwerpunkte, u.a. die Diplomarbeit, Fortbildungen etc.) habe ich in einer extra Rubrik im Lebenslauf aufgelistet (deutlich grafisch abgehoben). Bin in den Vorstellungsgesprächen mehrfach darauf angesprochen worden und habe einmal wegen Interesse der Schule ein Zeugnis nachgereicht.
Die Papierform war also insgesamt weniger wichtig, was ich sonst, neben der eigentlichen Ausbildung noch so gemacht habe, hat wie es scheint schon interessiert, ich würde es also zumindest irgendwo (deutlich) erwähnen.Liebe Grüße
carla
PS: Hattest du das Vorstellungsgespräch von neulich eigentlich schon?
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Das Deckblatt der Arbeit einheften und ein Überblicksblatt (Inhaltsverzeichnis) aller Nachweise vorheften. So hat es eine Bekannte von mir gemacht und wurde daraufhin von der Auswahlkommission angerufen, die Näheres über die Arbeit wissen wollten. Es reichte also als schriftlicher Nachweis aus.
Talida -
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Ja, bitte! Ich gebe dann noch mal Laut
Ich bin da auch ein bisschen schicksalsgläubig - ich soll woanders hin! Im Leben sind schon öfters Dinge anders gekommen als ich wollte und im Nachhinein war es gut!
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ich habe immer im lebenslauf angegeben, dass ich von z.b. 09/08/04 - 09/08/05 diese oder jene arbeit geschrieben habe, also z.b. diplomarbeit mit dem titel ... darunter habe ich mit ganz kleiner schrift details angegeben, also z.b. forschung da und da. das gleiche kannst du mit angaben aus dem studium machen, also z.b. in kleiner schrift deine studienschwerpunkte angeben.
wenn du dazu noch den titel der arbeit mit abheftest, und deine arbeit im anschreiben erwähnst, hast du meines erachtens ausreichend auf die außerschulischen lernorte verwiesen.
gruß und viel erfolg. -
Hallo!
Wir hatten letzte Woche Auswahlgespräche und da war es wichtig, dass die "harten" Kriterien von einer anderen Person bestätigt wurden. Also wir forderten "Erfahrungen mit der Arbeit mit Migrantenkindern muss schriftlich nachgewiesen werden" und da musste dann eine Bescheinigung eines Rektors, RAA o.ä. vorliegen. Wenn die Bewerber das einfach nur selbst ins Anschreiben geschrieben haben, wurden sie nicht eingeladen.
LG pinacolada
P.S.: Würde dann in deinem Fall also vielleicht doch das Gutachten abheften.
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