Immer noch Beschäftigungsverbot für schwangere Lehrerinnen in Hamburg?

  • Ich bin ganz frisch schwanger und frage mich, was passiert, wenn ich es in der Schule bekannt gebe. Beschäftigungsverbot? Versetzung in die Behörde? Homeoffice? Ganz normal weiter arbeiten? Ich arbeite in der Grundschule (in einem Brennpunkt). Abstände lassen sich hier gar nicht einhalten.

    Weiß da Jemand etwas Genaueres? Vor einem Jahr wurde die letzte Schwangerschaft bei uns im Kollegium bekannt gegeben, die Kollegin ist sofort ins BV geschickt worden. Aber das ist ja nun auch schon ein Jahr her.

    Liebe Grüße!

  • Herzlichen Glückwunsch


    Es passiert nichts, außer dass man dir (hoffentlich) gratulieren wird. *


    Beschäftigungsverbot gab es nie, nur Unterrichtsverbot vor voller Klassenstärke. Aber auch das ist seit Mitte letzten Jahres vorbei.


    Alles Gute!



    * Falls dir deine SL nicht gratuliert, sondern zuerst nur sich selbst und die Schule sieht, womöglich auch noch emotional-negativ konnotiert ("Oh je, wer übernimmt denn dann die 7b?"), dann rate ich dir, später aus der Elternzeit heraus direkt an eine andere Schule zu gehen und den alten Standort sausen zu lassen. Als junge Eltern bist du/seid ihr später auf eine positive Zusammenarbeit Zeit mit der SL angewiesen und braucht sicher nicht noch einen Arbeitgeber, der einen dauernd in eine defizitäre Stellung kommuniziert.

  • PS Ausnahme ist Fachlehrerin Sport. Da wirst du natürlich sofort ausgeplant. Das war vor Corona schon so und ist m.W. auch in allen BL gleich.

    Nein, in Berlin und auch Brandenburg kann das auf Wunsch weiter unterrichtet werden, nur Schwimmen ist nicht erlaubt.

  • Nein, in Berlin und auch Brandenburg kann das auf Wunsch weiter unterrichtet werden, nur Schwimmen ist nicht erlaubt.

    Wieso ist Schwimmen nicht erlaubt?


    Ich fände es als Schwangerne eher problematisch Sport zu unterrichten (Bälle in den Bauch, Geräte aufbauen, Hilfestellung...)

  • Weil Schwimmhallen durch die Bodenbeschaffenheit als besonders nicht geeigneter Arbeitsplatz angesehen werden (Rutschgefahr) und da man ja auch nicht mehr retten darf (aber ja keine Bademeister dafür da bzw. zuständig sind).

  • Weil Schwimmhallen durch die Bodenbeschaffenheit als besonders nicht geeigneter Arbeitsplatz angesehen werden (Rutschgefahr) und da man ja auch nicht mehr retten darf (aber ja keine Bademeister dafür da bzw. zuständig sind).

    Ok, danke für die Info.


    Wir waren immer zu zweit. Einer musste irgendeinen Rettungsschein haben, der andere nicht.

    (Ist aber schon ein paar Jährchen her.;))

  • Hallo,


    ich meine, dass es so ist, dass (auch schon während C und davor), immer eine Gefährdungsbeurteilung gemacht wird durch die SL und dann entschieden wird, ob man weiterunterrichten kann oder nicht.


    Die Primarkollegen wurden bei uns immer direkt ausgeplant, an der GemS war es immer Ermessenssache und oft in Absprache mit den entsprechenden Ärzten.


    Viel Glück für die Schwangerschaft :)


    LG

    SchmidtsKatze

  • Ok, danke für die Info.


    Wir waren immer zu zweit. Einer musste irgendeinen Rettungsschein haben, der andere nicht.

    (Ist aber schon ein paar Jährchen her.;))

    In Berlin und Brandenburg dürfen nur noch Lehrer mit gültigem Rettungsschwimmer schwimmen unterrichten, sprich darfst du nicht retten, bist du raus.

  • Ich bin seit Dezember 2022 schwanger, arbeite an einer Grundschule in NRW und war bis vor Kurzem im Homeoffice.

    Seit einigen Wochen aber habe ich vorort in der Schule im Büro unterstützt etc.


    Heute hat meine Schulleitung mit mir gesprochen und möchte mich ab nächste Woche ganz normal in den Klassen einsetzen, da ja nun seit dem 1. März die Corona Regeln komplett weggefallen sind.


    Leider konnte ich meine Betriebsärztin nicht erreichen, da sie im Urlaub ist. Wie ist es gerade bei euch? Ich fühle mich echt unwohl mit dem Gedanken ab nächster Woche in den Klassen zu sein.

  • NRW

    Ich habe mich beim BAD diesbezüglich erkundigt. Die Ärzte des BAD sagen folgendes:

    Tritt in der Schule ein Covid 19 Fall auf, so besteht ein Beschäftigungsverbot für 8 Tage. Egal ob Schüler oder Lehrer. Das setzt natürlich voraus, dass die auch als Covid Fall bekannt wird. Die Dunkelziffer bleibt dabei unberücksichtigt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • EducatedGuess

    Das war vor drei Monaten auch hier noch die Aussage. Das letzte Statement ist jetzt eine Woche alt

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • NRW

    Ich habe mich beim BAD diesbezüglich erkundigt. Die Ärzte des BAD sagen folgendes:

    Tritt in der Schule ein Covid 19 Fall auf, so besteht ein Beschäftigungsverbot für 8 Tage. Egal ob Schüler oder Lehrer. Das setzt natürlich voraus, dass die auch als Covid Fall bekannt wird. Die Dunkelziffer bleibt dabei unberücksichtigt.

    8 Tage nachdem der positive das letzte Mal in der Schule war? (Aktuell darf er ja leider durchgängig zur Schule gehen) oder nach dem erstmaligen Auftreten?

  • Ab Bekanntgabe

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ist bei uns an der Schule auch so, wenn ein Corona-Fall auftritt, 8 Tage und wenn dann keiner mehr auftritt, kann man wieder gehen. Mit jedem neuen Fall fangen die 8 Tage wieder neu an.


    Finde ich aber auch konsequent und richtig. Dauerhaftes BV halte ich nicht mehr für zeitgemäß

  • Ist bei uns an der Schule auch so, wenn ein Corona-Fall auftritt, 8 Tage und wenn dann keiner mehr auftritt, kann man wieder gehen

    Naja, aber nach 8 Tagen ist der aktuelle ja evtl. noch gar nicht weg, sondern durchgängig und ansteckend in der Schule, das passt also zu den aktuellen Bestimmungen dann auch nicht mehr

  • Das Problem ist doch, dass man auf die Art nicht vernünftig geplant werden kann... An meiner Schule wird im Schnitt ein Corona Fall pro Woche gemeldet (noch).

    Und selbst wenn es weniger wären, wäre man am Ende vielleicht max. die Hälfte der Zeit da, mit zahlreichen Lücken dazwischen...

  • Naja, aber nach 8 Tagen ist der aktuelle ja evtl. noch gar nicht weg, sondern durchgängig und ansteckend in der Schule, das passt also zu den aktuellen Bestimmungen dann auch nicht mehr

    Joah, kann im Einzelfall natürlich passieren, aber im Median ist man mit Omikron 5 Tage ansteckend.

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