NRW
Ich habe mich beim BAD diesbezüglich erkundigt. Die Ärzte des BAD sagen folgendes:
Tritt in der Schule ein Covid 19 Fall auf, so besteht ein Beschäftigungsverbot für 8 Tage. Egal ob Schüler oder Lehrer. Das setzt natürlich voraus, dass die auch als Covid Fall bekannt wird. Die Dunkelziffer bleibt dabei unberücksichtigt.
Ich finde dazu keine schriftliche Quelle. Hast du eine? Könntest du die verlinken?
Auf der Seite des Ministeriums wird die Datei grade überarbeitet und es gibt dort keinen aktuellen Handlungsleitfaden.