Frage zu Verbeamtung in NRW bzgl Höchstalter...

  • Hallo,


    mir sind zum Höchstalter für Beamte einige Sachen nicht ganz klar. Das Höchstalter liegt in NRW bei 42 Jahren. Nehmen wir an, ich schließe mein Studium mit 41 Jahren ab und muss dann ins Referendariat. In dieser Zeit bin ich dann entsprechend Beamter auf Wiederruf und würde, wenn alles gut geht, mit ca. 43 Jahren, in ein Beamtenverhältnis auf Probe wechseln. Passt das so? oder muss das Ref. mit 42 abgeschlossen sein, damit das Beamtenverhältnis auf Probe, in einem Alter von 42 Jahren anfangen werden kann?#


    Wenn die Frage oben geklärt ist, wird das so mit dem Höchstalter in allen Bundesländern geregelt?


    Viele Grüße

  • Es sei denn, du kannst Erziehungs- oder Wehr-/Zivildienstzeiten vorweisen. Dann verschiebt sich das Höchstalter entsprechend.

    In BW sind es pauschal zwei Jahre pro Kind, mit entsprechendem Nachweis auch mehr.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Planstelle muss vor dem 42. Geburtstag angetreten werden.

    Es sei denn, du kannst Erziehungs- oder Wehr-/Zivildienstzeiten vorweisen. Dann verschiebt sich das Höchstalter entsprechend.

    In BW sind es pauschal zwei Jahre pro Kind, mit entsprechendem Nachweis auch mehr.

    Also ihr meint die Zeit nach dem Ref.? Oder beginnt mit dem Ref. die Planstelle... Wahrscheinlich nicht oder?

  • Ergänzung: Die Bundesländer haben als unverzichtbares Element ihrer Teilsouveränität selbstverständlich unterschiedliche Höchstaltersgrenzen!

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Danke für die Antworten.


    Gibt es eigtl zum Referendariat eine Eignungsprüfung durch einen Amtsarzt oder erfolgt diese erst zur Verbeamtung auf Probe?

    In NRW erst nach dem Ref.


    Gleiche gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

    Und streng genommen auch in Brandenburg, hier muss man lediglich schriftlich zusichern das alles ok mit dem eigenen Gesundheitszustand.

  • In NRW erst nach dem Ref.


    Gleiche gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

    Und streng genommen auch in Brandenburg, hier muss man lediglich schriftlich zusichern das alles ok mit dem eigenen Gesundheitszustand.

    Okay. Wie ist es mit Hamburg und Berlin? Berlin richtet ja wieder Beamtenverhältnisse für Lehrer ein.

  • Okay. Wie ist es mit Hamburg und Berlin? Berlin richtet ja wieder Beamtenverhältnisse für Lehrer ein.

    Ah, Berlin hatte ich vergessen. Dort auch erst nach dem Ref. Bei den restlichen Bundesländern ist es aber vor dem Ref.


    Andere Bundesländer wie Niedersachsen z.B. verlangen auch erste Hilfe Kurse vor Antritt zum Ref. Da muss man sich gezielt mal selbst informieren.


    Eine Sonderolle gibt es noch in Bremen. Dort gibt es überhaupt keine Amtsarztuntersuchung mehr, auch nicht zur Planstelle. Der Gesundheitszustand wird dort imho nur noch per Fragebogen erfasst.

  • Okay. Wie ist es mit Hamburg und Berlin? Berlin richtet ja wieder Beamtenverhältnisse für Lehrer ein.

    Was googeln ist, weißt Du aber, oder?

    Ich habs mal vorgemacht: Berlin verbeamtet bis 45, demnächst sogar bis 52.

    Jetzt Du für Hamburg.

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