Hallo,
mir sind zum Höchstalter für Beamte einige Sachen nicht ganz klar. Das Höchstalter liegt in NRW bei 42 Jahren. Nehmen wir an, ich schließe mein Studium mit 41 Jahren ab und muss dann ins Referendariat. In dieser Zeit bin ich dann entsprechend Beamter auf Wiederruf und würde, wenn alles gut geht, mit ca. 43 Jahren, in ein Beamtenverhältnis auf Probe wechseln. Passt das so? oder muss das Ref. mit 42 abgeschlossen sein, damit das Beamtenverhältnis auf Probe, in einem Alter von 42 Jahren anfangen werden kann?#
Wenn die Frage oben geklärt ist, wird das so mit dem Höchstalter in allen Bundesländern geregelt?
Viele Grüße