• Einmal im Monat für ca. 45 Minuten. Protokoll wird angefertigt und an alle Beteiligten verschickt.

    Was besprochen wird? Öh ... alles, was so anfällt. Jedesmal anders.

  • Zwar nur Außenperspektive, aber zumindest zur Terminierung:

    Vom ÖPR höre ich immer den Begriff "Vierteljahresgespräch". Das beschreibt wohl in unserem BL die grundsätzliche regelmäßige Terminierung.

  • Zwar nur Außenperspektive, aber zumindest zur Terminierung:

    Vom ÖPR höre ich immer den Begriff "Vierteljahresgespräch". Das beschreibt wohl in unserem BL die grundsätzliche regelmäßige Terminierung.

    Und was ist dieser ominöse Lehrerrat? Nicht der Personalrat, der sich für die Belange des Kollegiums einsetzt?

  • Soweit ich das finden konnte, nimmt der Lehrerrat in NRW Aufgaben eines Personalrats, der an den einzelnen Dienststellen nicht gebildet wird, bzgl. der an den SL übertragenen Dienstvorgesetztenaufgaben wahr.

  • Der Lehrerrat ist quasi der "Personalrat" der Schule, formal das Bindeglied zwischen Kollegium und Schulleitung. In vielen Kollegien übernimmt er auch so Dinge wie Geburtstagsgeschenke und Ausflugsplanung, das ist aber genau genommen nicht dessen Aufgabe.

  • Und was ist dieser ominöse Lehrerrat? Nicht der Personalrat, der sich für die Belange des Kollegiums einsetzt?

    Das ist der Personalrat. Der heißt halt nur in einigen Bundesländern anders.

  • Sollte es eine kleine ausgewählte Gruppe sein, haben wir sowas gar nicht.

    Ihr habt keinen Personalrat der Lehrkräfte?


    Um auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Unser Personalrat trifft sich alle zwei Wochen mit der SL. Besprochen wird - logischerweise - das, was gerade anfällt und wichtig ist.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Aus dem Schulgesetz NRW 2022:

    (§ 69)

    Die Lehrerkonferenz wählt in geheimer und unmittelbarer Wahl für die Dauer von vier Schuljahren einen Lehrerrat. ...

    Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist von der Vorbereitung und Durchführung der Wahl ausgeschlossen; sie oder er ist nicht wahlberechtigt und nicht wählbar. Der Lehrerrat wählt aus seiner Mitte eine Person für den Vorsitz und eine Stellvertretung. ...

    Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gemäß § 58 und vermittelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der in Satz 1 genannten Personen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören. ...


    Der Lehrerrat hat einmal im Schuljahr in der Lehrerkonferenz über seine Tätigkeit zu berichten.

  • Das ist der Personalrat. Der heißt halt nur in einigen Bundesländern anders.

    So pauschal kann man das nicht sagen, denke ich.


    In Bayern haben wir z.B. für die Förderschule einen Personalrat pro Regierungsbezirk, nicht für jede Schule.

  • Der Lehrerrat ist quasi der "Personalrat" der Schule, formal das Bindeglied zwischen Kollegium und Schulleitung. In vielen Kollegien übernimmt er auch so Dinge wie Geburtstagsgeschenke und Ausflugsplanung, das ist aber genau genommen nicht dessen Aufgabe.


    Soweit ich das finden konnte, nimmt der Lehrerrat in NRW Aufgaben eines Personalrats, der an den einzelnen Dienststellen nicht gebildet wird, bzgl. der an den SL übertragenen Dienstvorgesetztenaufgaben wahr.


    Der Lehrerrat ist quasi der "Personalrat" der Schule, formal das Bindeglied zwischen Kollegium und Schulleitung. In vielen Kollegien übernimmt er auch so Dinge wie Geburtstagsgeschenke und Ausflugsplanung, das ist aber genau genommen nicht dessen Aufgabe.


    Der Lehrerrat ist quasi der "Personalrat" der Schule, formal das Bindeglied zwischen Kollegium und Schulleitung. In vielen Kollegien übernimmt er auch so Dinge wie Geburtstagsgeschenke und Ausflugsplanung, das ist aber genau genommen nicht dessen Aufgabe.


    Soweit ich das finden konnte, nimmt der Lehrerrat in NRW Aufgaben eines Personalrats, der an den einzelnen Dienststellen nicht gebildet wird, bzgl. der an den SL übertragenen Dienstvorgesetztenaufgaben wahr.


    Soweit ich das finden konnte, nimmt der Lehrerrat in NRW Aufgaben eines Personalrats, der an den einzelnen Dienststellen nicht gebildet wird, bzgl. der an den SL übertragenen Dienstvorgesetztenaufgaben wahr.


    Soweit ich das finden konnte, nimmt der Lehrerrat in NRW Aufgaben eines Personalrats, der an den einzelnen Dienststellen nicht gebildet wird, bzgl. der an den SL übertragenen Dienstvorgesetztenaufgaben wahr.

  • Genau das ist😉

    AberHabt ihr eine feste Struktur? Oder sprechen beide Seiten einfach das an was ihnen auf der Seele liegt? Was sind das meistens für Themen? Wir würden gerne regelmäßig Solche Termine anstreben

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