Rechtsgerundlage Differenzierungsbereich Anlage B BK NRW

  • Hallo zusammen,

    bei uns an der Schule (BK in NRW) ist es derzeit so, dass Defizite in Fächern des Differenzierungsbereichs in der Anlage B keinen Einfluss auf den (allgemeinen) Abschluss haben. Bei meiner Suche nach der Rechtsgrundelage dazu bin ich bisher leider nicht fündig geworden.

    Meiner Meinung nach steht es nicht in der APO-BK - weder im Allgemeinen Teil (z.B. §13) und auch nicht in Anlage B (z.B. §6). In Anlage C findet sich der Hinweis direkt am Anfang darauf in §4 Abs.4.


    In Anlage B wird der Differenzierungsbereich lediglich im Teil zur Zulassung zur Berufsabschlussprüfung §9 Abs.4 erwähnt.


    Kann mir jemand helfen, wie die konkrete Rechtslage ist und wo diese zu finden ist?


    Lieben Dank :)

  • Conni

    Hat das Thema freigeschaltet.
  • Häng ich mich dran - ich kenne die Regelung auch, ebenso unsere Abteilungsleiter usw. aber wo schriftlich habe ich diese auch noch nicht gefunden. Wenn ich mir anschaue, was ein Differenzierungsbereich ist und mir die gelebte Praxis bei uns anschaue, verstehe ich warum das Fach nicht versetzungsrelevant ist und finde das schon sinnvoll so. Aber den passenden Paragrafen hätte ich auch gerne :gruebel:

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