NRW Förderbedarf EmSoz

  • Frage: Was sind die Vergabekriterien in NRW für einen Förderbedarf EmSoz? Hier in Berlin wird dieser Förderbedarf nur noch vergeben, wenn a) eine klinische Diagnostik vorliegt oder wenn b) erst ab Klasse 3 der GS Nichtregelbeschulbarkeit im Raum steht.

  • Das werden bundesweit die Kriterien sein (ist die praktische/organisatorische Umsetzung eines KMK-Beschlusses, siehe:https://www.kmk.org/fileadmin/…otionale-soziale-Entw.pdf )


    Nicht einfach, den Kolleginnen zu vermitteln, dass auch extreme 'Unartigkeit' nicht hinreichend ist. Meines Wissens muss in Berlin übrigens immer eine klinische/fachärztliche Diagnostik vorliegen (Ausnahme: die Eltern verweigern diese) - wird woanders nicht anders sein

  • kaki

    Hat den Titel des Themas von „Förderbedarf EmSoz“ zu „NRW Förderbedarf EmSoz“ geändert.
  • In NRW können die Eltern oder die Schule oder auch beide zusammen einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs bei der Schulaufsicht stellen. Zu diesem Antrag gehört eine sehr ausführliche Begründung. Die Schulaufsicht beauftragt dann zwei LuL, davon eine Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung, mit der Erstellung eines Gutachtens, das mit einer Empfehlung für den Förderbedarf und den Förderort abschließt, die Eltern habe dabei ziemlich breite Beteiligungsrechte. Die Schulaufsicht entscheidet dann aufgrund dieses Gutachtens und legt auch den Förderort fest. Widerspruch ist möglich.


    Guckstu hier: https://recht.nrw.de/lmi/owa/b…=2&ugl_nr=223&bes_id=7587

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • In Niedersachsen muss keine klinische Diagnose vorliegen, es muss vielmehr aus dem Gutachten ersichtlich werden, dass man alle schulischen Unterstützungsmaßnahmen ausgeschöpft hat, Förderpläne erstellt hat usw. In den meisten Fällen liegt eine klinische Diagnose vor, aber das ist kein Muss. Entscheidung liegt bei den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung.

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