Runderlass+Examensarbeit

  • Hallo zusammen!
    Man scheint das Thema Bewegung in den Richtlinien zur Erprobung NRW völlig vergessen zu haben..


    Nun habe ich hier einen Runderlass vorlieren (Grundschule - BEwegung, Spiel und Sport bei der Erprobung der Richtlinien und Lehrpläne, Runderlass des Ministeriums für Schule v. 5.3.2004), welcher am 1.8.2004 in Kraft tritt.


    Nun weiß ich genau, wie ich mit diesem umgehen soll in der Examensarbeit. Ist ein Runderlass eine Ergänzung der Richtlinien? Und hat dieser genauso viel Gültigkeit wie die Richtlinien?


    Könnte ich z.B. schreiben: "Bewegung ist ganz wichtig, was aus dem Runderlass des Ministeriums vom 1.8. (oder 5.3.2004????) hervorgeht"?


    Wie soll ich darauf verweisen, dass es in einem Runderlass steht und nicht in den eigentlichen Richtlinien (die vor ihrem endgültigen Inkrafttreten zum nächsten Schuljahr entsprechend akzentuiert werden sollen).


    Es handelt sich übrigens um folgenden Erlass: http://www.learn-line.nrw.de/a…ggrundschulebass14141.pdf


    Ich dank Euch schon mal und hoffe, ihr wisst da mehr als ich... Allen Schreibern übrigens noch frohes Schaffen und gutes Gelingen :P

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