Ich habe es zweimal erlebt, aber aus anderen Gründen.
[...] Bei mir waren einmal nicht genug Eltern anwesend, das habe ich nicht bemerkt, weil von einigen Kindern beide Eltern (mit verschiedenen Namen) anwesend waren. Beide Male mussten Elternabend und Wahl wiederholt werden (und ich hoffte, dass beim 2. Mal mehr Eltern von verschiedenen Schülern anwesend sind, war zum Glück der Fall).
Beides ist viele Jahre her.
Aber in BW sind doch alle anwesenden Eltern mit Sorgerecht stimmberechtigt. Beide anwesende Elternteile eines Kindes haben eine Stimme. Und die Elternteile von Zwillingen haben jeweils auch genau eine Stimme. Wenn nur ein Elternteil anwesend ist, ist es trotz zweier Kinder nur eine Stimme.