Formaljuristisches Gedankenspiel: Klassenpflegschaft und Wahlen (NRW)

  • Ich habe es zweimal erlebt, aber aus anderen Gründen.


    [...] Bei mir waren einmal nicht genug Eltern anwesend, das habe ich nicht bemerkt, weil von einigen Kindern beide Eltern (mit verschiedenen Namen) anwesend waren. Beide Male mussten Elternabend und Wahl wiederholt werden (und ich hoffte, dass beim 2. Mal mehr Eltern von verschiedenen Schülern anwesend sind, war zum Glück der Fall).


    Beides ist viele Jahre her.

    Aber in BW sind doch alle anwesenden Eltern mit Sorgerecht stimmberechtigt. Beide anwesende Elternteile eines Kindes haben eine Stimme. Und die Elternteile von Zwillingen haben jeweils auch genau eine Stimme. Wenn nur ein Elternteil anwesend ist, ist es trotz zweier Kinder nur eine Stimme.

    • Offizieller Beitrag

    Deshalb gilt in NRW: Das Mitwirkungsgremium ist beschlussfähig, solange nicht ausdrücklich in der Sitzung die Beschlussunfähigkeit festgestellt wird. (§ 63 (5) SchulG).

    Richtig - und pro Kind haben die Eltern, wenn gemeinsam anwesend, nur eine Stimme, nicht zwei. Das erkläre ich immer (!) zu Beginn des Abends - sowohl in meiner Rolle als Klassenlehrer, als auch ergänzend in der Rolle als Vater. Einige KollegInnen an den Schulen meiner Kinder scheinen das entweder nicht zu wissen, oder sie erläutern das Prozedere nicht korrekt.

  • Aber in BW sind doch alle anwesenden Eltern mit Sorgerecht stimmberechtigt. Beide anwesende Elternteile eines Kindes haben eine Stimme. Und die Elternteile von Zwillingen haben jeweils auch genau eine Stimme. Wenn nur ein Elternteil anwesend ist, ist es trotz zweier Kinder nur eine Stimme.

    Eben. Aber das wussten die Eltern nicht.

    Richtig - und pro Kind haben die Eltern, wenn gemeinsam anwesend, nur eine Stimme, nicht zwei. Das erkläre ich immer (!) zu Beginn des Abends - sowohl in meiner Rolle als Klassenlehrer, als auch ergänzend in der Rolle als Vater. Einige KollegInnen an den Schulen meiner Kinder scheinen das entweder nicht zu wissen, oder sie erläutern das Prozedere nicht korrekt.

    Ich erkläre es inzwischen auch.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Am BK kommt man in der 11 meist noch hin, aber in der 13 saß ich auch schon alleine oder mit 2 Elternteilen in der Schule.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Richtig - und pro Kind haben die Eltern, wenn gemeinsam anwesend, nur eine Stimme, nicht zwei. Das erkläre ich immer (!) zu Beginn des Abends - sowohl in meiner Rolle als Klassenlehrer, als auch ergänzend in der Rolle als Vater. Einige KollegInnen an den Schulen meiner Kinder scheinen das entweder nicht zu wissen, oder sie erläutern das Prozedere nicht korrekt.

    Das ist ja Mal interessant. Hier ist es genau andersrum, für jedes Kind gibt es zwei Stimmen, ich meine aber es ist auf maximal vier für ein Elternteil beschränkt.

  • pro Kind haben die Eltern, wenn gemeinsam anwesend, nur eine Stimme, nicht zwei.

    Das halte ich für eine seltsame Regelung. Was macht man, wenn die Eltern eines Kindes sich nicht einigen können?

    für jedes Kind gibt es zwei Stimmen

    Das halte ich auch für eine seltsame Regelung.


    Aber die Diskussion zeigt mal wieder, wie unterschiedlich selbst solche Fragen in den Ländern gelöst sind.


    Für am gerechtesten und sinnvollsten, auch im demokratischen Sinne, halte ich - vllt. auch nur aus Gewöhnung - das hiesige System:

    in BW sind [...] alle anwesenden Eltern mit Sorgerecht stimmberechtigt

  • Die eingangs geschilderte Problematik existiert in dieser Form eigentlich nicht. (Die Juristen in der Behörde haben mir bei solchen Gedankenspielen mitgeteilt, dass das nicht zielführend sei...)


    [...]


    (Irgendwie finde ich ein solches Gedankenspiel auch gerade nicht sonderlich zielführend. Ich kann mich aus den letzten 18 Jahren an keine Situation erinnern, in der eine Wahl eines Gremiums im Nachhinein beanstandet worden wäre.)

    Ja, deshalb Gedankenspiel. Manche Leute lösen Sudokus, ich habe erfreulicherweise eine Kollegin, die mein (skuriles) Interesse an Formalia teilt, und mit der zusammen wir manchmal solche Sachen wissen wollen (zum völligen Unverständnis des restlichen Kollegiums).


    Dass eine Behörde das als "nicht zielführend" sieht überzeugt micht allerdings nicht. Dass Klassenfahrten nicht von Lehrern gezahlt werden wurde wohl auch jahrelang als nicht zielführende Diskussion gesehen. Bis sich dann halt eine Kollegin durch alle Instanzen durchgeklagt hat.


    Und auch sonst hatte ich schon öfters das Gefühl, dass man einer Behörde (in meinem Fall bisher zugestandenerweise keiner Schulbehörde) mit anwaltlicher Unterstützung nahebringen musste, dass eine Fragestellung sehr wohl begründet und die Diskussion darum auch durchaus das Ziel hatte, dass ich zu meinem Recht komme.


    Wie dem auch sei, danke Seph, Bolzbold, die Feststellung der Beschlussfähigkeit hatten wir in der Tat nicht auf dem Schirm.

    --

    Keine Daten, keine Quellen? Kein Interesse.

    2 Mal editiert, zuletzt von TwoEdgedWord () aus folgendem Grund: Typos, Klarstellung

  • Das ist wirklich interessant. Ich habe immer einfach alle abstimmen lassen, die anwesend waren. Ob die Personen das Sorgerecht haben oder wie viele zu einem bestimmten Kind gehören, keine Ahnung - im Regelfall hab ich insbesondere bei der ersten Pflegschaft einer neuen Klasse ja überhaupt keine Ahnung, wer da gerade vor mir sitzt.

  • Ob die Personen das Sorgerecht haben oder wie viele zu einem bestimmten Kind gehören, keine Ahnung

    Gilt jetzt für mein Bundesland; ich weiß nicht, wie es in NRW ist: Wenn Personen kein Sorgerecht haben, dann müssten formal erst alle Anwesenden mit Sorgerecht zustimmen, dass sie überhaupt dabei sein dürfen.

  • Ich hab mich damit ehrlich gesagt noch nie befasst und immer vertrauensvoll antizipiert, dass diejenigen, die an so einem Abend aufschlagen, schon aus gutem Grund und mit Berechtigung dort sind (denn wer tut sich sowas sonst freiwillig an^^). Ich wusste meist auch überhaupt nicht, wer da sitzt, denn ich hab z.B. auch noch nie eine Vorstellungsrunde angeleiert - das richtige "Kennenlernen" bzw. Eltern einem Kind zuordnen, fand am Elternsprechtag statt, nicht am Pflegschaftsabend.

  • Ich finde bei solchen Fragen die tatsächliche Umsetzung spannender als die formaljuristisch korrekte:

    - es kommen die volljährigen Geschwister statt der Eltern zum Elternabend (z.B. weil sie besser deutsch können)

    - Elternteile kommen, die keine Sorgerecht haben (Gerichtsurteil)

    - Elternteile kommen, die formal Sorgerecht haben, die aber aus (nachvollziehbaren) Gründen und Bitten des anderen Sorgeberechtigten keine Informationen kriegen sollten?


    Wer von Euch hat einen Überblick, welche Person tatsächlich beim Elternsprechtag einem gegenübersitzt, und ist sich sicher, dass diese Person auch sorge- und somit auskunftsberechtigt ist? Reicht es zu sagen, ich bin die Mama von XY?

    Führt eure Schule eine Liste der Eltern, die keine Informationen haben dürfen, und ist diese den Kolleginnen und Kollegen bekannt?

  • Die Eltern kann ich i.d.R. auch nicht vollständig den Kindern zuordnen, schon gar nicht beim ersten Treffen. Ich habe als Anlage zum Protokoll aber immer eine Anwesenheitsliste dabei, auf der die Namen der Kinder stehen und rechts davon anwesende Sorgeberechtigte unterschreiben. Dann weiß ich im Nachgang auch, wer ggf. über einzelne Punkte noch informiert werden muss.

  • Es kommt sehr selten vor, dass Elternteile kein Sorgerecht (mehr) haben, darüber ist die Schule i.d.R. informiert. Elternteile, die das Sorgerecht besitzen, haben auch einen Informationsanspruch ganz unabhängig davon, was das andere Elternteil darüber denkt. Im Übrigen wären die Elternteile bereits untereinander auskunftspflichtig.

    • Offizieller Beitrag

    Theoretisch (!) könnte man im Vorfeld über die SchülerInnenindividualdaten klären, wer sorgeberechtigt ist und entsprechend an dem Abend erscheinen und Stimmrecht ausüben darf (und wer dementsprechend nicht.)

    Aus meiner unmittelbaren Erfahrung mit den jüngsten Anmeldeverfahren machen die Väter/Mütter mit alleinigem Sorgerecht bei uns unter 10% aus. Vor diesem Hintergrund wäre an meiner Schule die Gefahr, dass da Leute sitzen, die dort nicht hingehören, eher gering.


    In der Regel vertraut man ja auch den Personen, die an dem Abend anwesend sind, es sei denn, es ergäben sich irgendwelche offensichtlichen Auffälligkeiten.

  • Ich hab mich damit ehrlich gesagt noch nie befasst und immer vertrauensvoll antizipiert, dass diejenigen, die an so einem Abend aufschlagen, schon aus gutem Grund und mit Berechtigung dort sind (denn wer tut sich sowas sonst freiwillig an^^)

    Bei uns sitzen da oft Geschwister und die sind z.T. nicht mal volljährig und haben schon gar kein Sorgerecht.

    Selbst beim Elternsprechtag hat gerade eine Mutter ihre ältere Tochter (5. Klasse) für die kleinere geschickt, das finde ich ehrlich gesagt eine Zumutung für alle Beteiligten.


    - es kommen die volljährigen Geschwister statt der Eltern zum Elternabend (z.B. weil sie besser deutsch können)

    Wenn sie volljährig sind, dann wäre das immerhin schon mal etwas.


    Wer von Euch hat einen Überblick, welche Person tatsächlich beim Elternsprechtag einem gegenübersitzt, und ist sich sicher, dass diese Person auch sorge- und somit auskunftsberechtigt ist?

    Das ist bei uns ganz einfach, das steht auf der Klassenliste, die wir bekommen drauf.

  • Das halte ich auch für eine seltsame Regelung.

    Was ist daran seltsam, es sollte schon einen Unterschied machen, ob ich ein oder zwei Kinder in der Klasse habe. Sonst sind ja die mit mehr als einem Kind immer benachteiligt, denn sie können einfach nicht soviele Stimmen wahrnehmen, wie die anderen.


    Wir haben das übrigens aus gegebenen Anlass bei meiner Tochter beim Elternabend mal ganz genau bei der Wahl der Elternvertreter aufgedröselt, weil eben eine Mutter genau nicht Elternvertreterin werden sollte ;)

  • Ganz abgesehen davon, dass ich dir inhaltlich nicht folgen kann, Susannea , kommt es bei euch häufig vor, dass Geschwisterkinder in einer Klasse sind? An den meisten Schulen wird doch bewusst geguckt, dass die in Parallelklassen kommen. Nur bei einzügigen Schulen geht das halt nicht, wenn beide Kinder in der gleichen Klassenstufe sind.

  • kommt es bei euch häufig vor, dass Geschwisterkinder in einer Klasse sind?

    Ja, das kommt bei uns sehr häufig vor, soviele Klassen könntest du gar nicht haben, wie manche Familien bei uns Kinder haben und da ja 1-3 in einer Klasse sind, trifft es dann doch einige. Mal davon abgesehen, dass wir auch diverse Zwillinge haben und nein, es wird nicht meist geguckt, sondern hängt bei uns immer vom Wunsch der Eltern ab und viele möchten sowohl die Zwillinge als auch die Geschwister in einer Klasse haben. Und sie müssen dafür ja keinesfalls in der gleichen Klassenstufe sein ;)

    Woran dein inhaltliches Problem liegt verstehe ich allerdings gar nicht.


    Ein Elternteil hat nach deiner Logik eine Stimme, selbst wenn beide anwesend sind können sie maximal dann zwei Stimmen nutzen, wenn sie zwei oder mehr Kinder in der Klasse haben, genauso viele Stimmen, wie die Eltern eines "Einzelkindes" in der Klasse. Das ist doch aber nicht gerecht, dass jemand genauso viel entscheiden kann für ein Kind, wie jemand für drei Kinder.

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