Hallo zusammen!
Eine etwas seltsame Versetzungsangelegenheit: Vor 5 Jahren stellte mein Mann an seiner alten Schule einen Versetzungsantrag, dieser wurde abgelehnt. Im gleichen Jahr nahm er eine Beförderungsstelle an einer anderen Schule an. Er war dort bis vor einem Jahr sehr glücklich
Aufgrund der Verdopplung der Fahrzeit wegen der A45 Brücke hat er nun wieder einen Versetzungsantrag gestellt, 5 Jahre später. Seine SL ist in heller Aufregung. Kann es sein, dass Sie ihn freigeben muss, weil er innerhalb der 5 Jahres-Frist den Versetzungsantrag wiederholt hat, auch wenn er mittlerweile aufgrund einer Beförderung an einer anderen Schule ist?
Wäre für Erhellung dankbar.
LG!