Schulrat in der Schulaufsichtsbehörde als Angestellter möglich

  • Die ganze Organisationsarbeit, die ganze Verantwortung, der ganze Ärger, der sich dort ablädt, das ganze fernab der Arbeit, für die man eigentlich studiert hat: die Arbeit mit den Kindern.

    Das stimmt aber. Ich schrieb ja, meine Sache wären solche Posten nicht. Nur: Gilt das gleiche nicht, natürlich in anderem Ausmaß, aber in der Tendenz und vom Grunde her für Schulleitung ebenso wie für Schulaufsicht?

    • Offizieller Beitrag

    Wie Seph , Herr Bernd und ich jetzt schon geschrieben haben: Alle Schulräte bekommen A 14 Z. Das hat nichts mit "für die Grundschule" zu tun, zumindest nicht prinzipiell. Mag sein, dass bei euch die zuständigen Personen für Förderschulen, Sek. 1 u. ä. Schulamtsdirektoren sind, dann bekommen sie A 15. Wenn bzw. solange sie Schulräte sind, bekommen sie auch A 14 Z.

    Ach so. Okay - ich bezog mich konkret auf die Grundschule, weil ich es da weiß. Damit wollte ich nicht ausdrücken, dass andere evtl. mehr bekommen.

    Sorry. War missverständlich.

    • Offizieller Beitrag

    Nur: Gilt das gleiche nicht, natürlich in anderem Ausmaß, aber in der Tendenz und vom Grunde her für Schulleitung ebenso wie für Schulaufsicht?

    Ja. Schon. Wobei man als Schulleiter natürlich noch viel mehr Kontakt zu den Schülern hat.

    Und wenn man Glück hat (oder Pech, je nachdem wie man es sieht) darf man auch mal monatelang Überstunden schieben um mal wieder Klassenlehrer mit 20 Stunden Unterricht zu sein. Ich kenne da jemanden. Und ich weiß, dass der es im Moment genießt.

  • Tja, nur sind das ja offensichtlich keine Schulräte mehr, wie von dir behauptet ;) Man könnte natürlich einfach mal einräumen, dass man die Amtsbezeichnungen verwechselt hat und den Hinweis auf geltende Rechtsvorschriften akzeptieren, oder einfach so weitermachen mit persönlichen Herabwürdigungen, um auf der eigenen nicht haltbare Position zu verharren.


    PS: Ich kenne tatsächlich keine Schulräte...das mag aber auch daran liegen, dass ich nicht in Bayern tätig bin. Ich arbeite dann eher mit Leitenden Regierungsschuldirektoren u.ä, zusammen.

    Das Ding ist nur, dass diese vollkommen sinnlose Diskussion mit offensichtlich regionalen begriffsdefinitorisch durchaus möglichen Differenzen in der trotzdem jeweils möglichen Wahrheit je nach eben diesen Regionen durch Erleuchtete angestoßen wurde und in keiner Weise etwas zur Lösung der ursprünglichen Frage - außer Korinthenka...... - beigetragen hat. Denn ob das jetzt wie heißt oder nicht hatte für den Ersteller absolut keinerlei Einfluss, außer dass bewiesen wurde, dass Tabellen mit nur teils wahren A Besoldungen ohne - wie durch den obigen Bamberg Link bestätigt- der Weisheit letzter Schluss zu sein gelesen werden können. Aber sei den Beteiligten gegönnt ebenso wie die ArbeitskollegInnen mit B C und XYZ Besoldung - sofern es diese geben möge.

  • Vermutlich Verwechslung mit Lehrerrat.

    Sowas gibts bei uns auch nicht. Heißt bei uns Personalrat, denn wir sind ja für alle Beschäftigten zuständig

  • Sowas gibts bei uns auch nicht. Heißt bei uns Personalrat, denn wir sind ja für alle Beschäftigten zuständig

    Du kannst nichts dafür, aber wenn man die Bezeichnungen aus NRW gewohnt ist, ist das äußerst "verwirrend".


    Aber ihr Hessen studiert Lehramt ja auch nach Leveln, was soll ich dazu noch sagen. ;)

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