Schulrat in der Schulaufsichtsbehörde als Angestellter möglich

  • Und wie viele solche RLSB gibt es? Ist das eher vergleichbar mit den Schulämtern oder den entsprechenden Abteilungen der Regierungspräsidien?

    Schau mal in meinen obigen Link ;) . Es gibt vier RLSB: in Hannover, Braunschweig, Lüneburg und Osnabrück.

    Ich würde meinen, die sind vergleichbar mit den Abteilungen der Regierungspräsidien. Als "Schulämter" bezeichnet man hier die Schulträger in den einzelnen Landkreisen und Städten.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • ...unabhängig davon, dass ich - aufgrund vieler Bekannter - aber sowas von sicher im Recht bin (wetten?), ein wie immer sehr sympathischer Beitrag von dir. Hätte dich sehr gerne als Lehrer, muss erfrischend sein.

    Schau doch einfach mal in die BayBesG statt dich von Hören-Sagen leiten zu lassen. Dort ist ganz explizit geregelt, welche Ämter in welche Besoldungsgruppen eingeordnet sind. Schulräte finden sich nun einmal in A14(+Zulage), nicht jedoch in A15 oder A16. Möglicherweise verwechselst du aber auch die Amtsbezeichnungen und deine "vielen Bekannten" (wie viele Schulräte kennt man denn so als Lehrkraft persönlich?) sind vlt. bereits in anderen Ämtern.

  • Eig. auch krass, dass man in einer solchen Position "nur" auf der gleichen Stufe wie ein Gymnasialrektor (Oberstudiendirektor) ist. Und dass man als Schulrat eine Stufe niedriger ist als manche der Rektoren, über deren Schulen man die Schulaufsicht hat. So aus meiner Sicht. Nicht dass ich irgendeinen der Posten je anstreben würde.

  • Das kann ich ehrlich gesagt nicht einschätzen, da ich die Aufgabenverteilung von Schulräten, Schulamtsdirektoren und leitenden Schulamtsdirektoren in Bayern nicht kenne. Aber auch in NDS gibt es neben den Dezernenten (-> Leitende Regierungsschuldirektoren) untergeordnete Positionen in der Behörde in den regionalen Landesämtern für Schule und Bildung, die für einzelne Fachgebiete zuständig sind.

    • Offizieller Beitrag

    Weil in den südlichen Bundesländern ein Schulrat ein Teil der übergeordneten Dienstaufsichtsbehörde mit A15 oder A16 ist.

    In NRW auch - nur das der Schulrat für die Grundschule A14 mit einigen Zuschlägen bekommt.

  • Normalerweise gibt es in Bayern in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Schulamt, ich glaube in München auch mehrere Schulämter. Am häufigsten ist es wohl so, dass bei einer offenen Stelle dort eine Rektorin ans Schulamt wechselt, also von der Schulleitung in die Schulaufsicht geht, und dort Schulrätin wird, was gerade mal auf einer Stufe mit Oberstudienrat oder Akademischer Oberrat oder Oberregierungsrat ist. Meinem Erleben nach wird sie dann aber schneller Schulamtsdirektorin als man das Wort aussprechen kann. So gibt es dann im Schulamt nicht selten drei oder vier Schulamtsdirektorinnen, also A15 wie StD, aber nur eine leitet das Schulamt: Die leitende Schulamtsdirektorin mit A16. Scheidet die aus, wird meist eine der anderen unter ihr (regelmäßig die Dienstälteste?) ihre Nachfolgerin. Unter Lehrerinnen nennt man sie aber alle einfach Schulrätinnen, außer man will ihren Titel extra betonen, sei es voller Ehrfurcht, ironisch oder verächtlich.

  • Jupp, genau so sieht es aus. Und genau das scheint CandyAndy zu verwechseln.

    Bei uns sind das aber alles (!) eben Genannte. Dass die Bezeichnung formal A14 wäre, ist mir auch klar. Kann ja lesen :) tut aber zu unserer Diskussion eh nix zur Sache, aber habe ja den Klugschei*er Modus auch nicht angemacht #klugschei*ermodusoff #teacherlife

  • Normalerweise gibt es in Bayern in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt ein Schulamt, ich glaube in München auch mehrere Schulämter. Am häufigsten ist es wohl so, dass bei einer offenen Stelle dort eine Rektorin ans Schulamt wechselt, also von der Schulleitung in die Schulaufsicht geht, und dort Schulrätin wird, was gerade mal auf einer Stufe mit Oberstudienrat oder Akademischer Oberrat oder Regierungsoberrat ist. Meinem Erleben nach wird sie dann aber schneller Schulamtsdirektorin, als man das Wort aussprechen kann. So gibt es dann im Schulamt nicht selten drei oder vier Schulamtsdirektorinnen, also A15 wie StD, aber nur eine leitet das Schulamt: Die leitende Schulamtsdirektorin mit A16. Scheidet die aus, wird meist eine der anderen unter ihr (regelmäßig die Dienstälteste?) ihre Nachfolgerin. Unter Lehrerinnen nennt man sie aber alle einfach Schulrätinnen, außer man will ihren Titel extra betonen, sei es voller Ehrfurcht, ironisch oder verächtlich.

    Yap. Trotzdem kommt dann immer die ,,SchulrätIn"

  • Schau doch einfach mal in die BayBesG statt dich von Hören-Sagen leiten zu lassen. Dort ist ganz explizit geregelt, welche Ämter in welche Besoldungsgruppen eingeordnet sind. Schulräte finden sich nun einmal in A14(+Zulage), nicht jedoch in A15 oder A16. Möglicherweise verwechselst du aber auch die Amtsbezeichnungen und deine "vielen Bekannten" (wie viele Schulräte kennt man denn so als Lehrkraft persönlich?) sind vlt. bereits in anderen Ämtern.

    Offensichtlich mehr als du. (7 , 3 15er und 4 16er)

    • Offizieller Beitrag

    Plattenspieler: falls sich dein "Verwirrend" auf A14 Zulage bezieht - das finde ich auch verwirrend. Als ich das das erste Mal von meinem Vorgesetzten gehört habe, habe ich mit dem Kopf geschüttelt.

    Die ganze Organisationsarbeit, die ganze Verantwortung, der ganze Ärger, der sich dort ablädt, das ganze fernab der Arbeit, für die man eigentlich studiert hat: die Arbeit mit den Kindern. Und dafür nur ein bisschen Zulage obendrauf? Die haben definitiv mehr verdient.

  • Plattenspieler: falls sich dein "Verwirrend" auf A14 Zulage bezieht - das finde ich auch verwirrend. Als ich das das erste Mal von meinem Vorgesetzten gehört habe, habe ich mit dem Kopf geschüttelt.

    Die ganze Organisationsarbeit, die ganze Verantwortung, der ganze Ärger, der sich dort ablädt, das ganze fernab der Arbeit, für die man eigentlich studiert hat: die Arbeit mit den Kindern. Und dafür nur ein bisschen Zulage obendrauf? Die haben definitiv mehr verdient.

    Bei uns hat ein Schulamtsdirektor die gleiche Besoldung wie ein Oberstufenkoordinator...

  • Offensichtlich mehr als du. (7 , 3 15er und 4 16er)

    Tja, nur sind das ja offensichtlich keine Schulräte mehr, wie von dir behauptet ;) Man könnte natürlich einfach mal einräumen, dass man die Amtsbezeichnungen verwechselt hat und den Hinweis auf geltende Rechtsvorschriften akzeptieren, oder einfach so weitermachen mit persönlichen Herabwürdigungen, um auf der eigenen nicht haltbare Position zu verharren.


    PS: Ich kenne tatsächlich keine Schulräte...das mag aber auch daran liegen, dass ich nicht in Bayern tätig bin. Ich arbeite dann eher mit Leitenden Regierungsschuldirektoren u.ä, zusammen.

  • Plattenspieler: falls sich dein "Verwirrend" auf A14 Zulage bezieht - das finde ich auch verwirrend.

    Nein, sondern auf:

    nur das der Schulrat für die Grundschule A14 mit einigen Zuschlägen bekommt.

    Wie Seph , Herr Bernd und ich jetzt schon geschrieben haben: Alle Schulräte bekommen A 14 Z. Das hat nichts mit "für die Grundschule" zu tun, zumindest nicht prinzipiell. Mag sein, dass bei euch die zuständigen Personen für Förderschulen, Sek. 1 u. ä. Schulamtsdirektoren sind, dann bekommen sie A 15. Wenn bzw. solange sie Schulräte sind, bekommen sie auch A 14 Z.

  • Tja, nur sind das ja offensichtlich keine Schulräte mehr, wie von dir behauptet ;) Man könnte natürlich einfach mal einräumen, dass man die Amtsbezeichnungen verwechselt hat und den Hinweis auf geltende Rechtsvorschriften akzeptieren, oder einfach so weitermachen mit persönlichen Herabwürdigungen, um auf der eigenen nicht haltbare Position zu verharren.

    Nein, sind alles Schulräte. Als Beispiele (nicht von meinem Landkreis):


    https://www.schulamt-bamberg.de/features/schulraete


    https://www.augsburg.de/bildun…stadt-augsburg/schulraete

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