Kurzfristige Reduzierung der Stunden aus fam. Gründen

  • Hallo,


    normalerweise muss man ja 6 Monate vorher einen Antrag auf Teilzeit mit Angabe der Stunden und des Zeitraums stellen. Wenn ich es richtig verstanden habe, muss man sich auch nicht an den 01.02. bzw. 01.08. halten, wenn die Teilzeit aus familiären Gründen beantragt wird, sondern kann auch im laufenden Schuljahr den Antrag stellen.


    Nun starte ich bald nach meiner Elternzeit mit 12 Stunden. Die Elternzeit ist dann beendet.

    Mein Kind ist pflegebedürftig. Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich merke, dass die 12 Stunden nicht machbar sind? Kann ich dann auch recht kurzfristig (ohne 6 Monate Vorlaufszeit) meine Stunden reduzieren? Gibt es Sonderregelungen?


    Ich bin aus Niedersachsen, falls dies relevant ist.

  • a_vasi

    Hat den Titel des Themas von „Kurzfristige Reduzierungen der Stunden aus fam. Gründen“ zu „Kurzfristige Reduzierung der Stunden aus fam. Gründen“ geändert.

  • Jepp, offenbar doch Anspruch:

    Familienpflegezeit gem. § 62a NBG

    Um die Vereinbarkeit von Familie, insbesondere Pflege und Beruf weiter zu verbessern, wurde ab 01.01.2019 die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer Familienpflegezeit geschaffen. Danach ist Beamtinnen und Beamten, die pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher Umgebung oder minderjährige pflegebedürftige nahe Angehörige in häuslicher oder außerhäuslicher Umgebung tatsächlich betreuen auf Antrag Teilzeitbeschäftigung als Familienpflegezeit zu bewilligen. Die Pflegebedürftigkeit ist nachzuweisen. Die Familienpflegezeit wird für längstens 48 Monate bewilligt und gliedert sich in zwei gleich lange, jeweils zusammenhängende und unmittelbar aufeinanderfolgende Zeiträume (Pflegephase und Nachpflegephase). Die individuelle wöchentliche Arbeitszeit ist für die Pflegephase auf mindestens ein Viertel der regelmäßigen Arbeitszeit und für die Nachpflegephase auf mindestens den für die Beamtin oder den Beamten vor der Pflegephase geltenden Umfang festzusetzen. Eine Bewilligung kommt nur in Betracht, wenn eine vollständige Ableistung der Pflege- und Nachpflegephase vor Beginn des Ruhestandes möglich ist.

  • Es macht einen großen Unterschied, ob du nach der Elternzeit einsteigst, oder Teilzeit in Elternzeit machst. Aber da weiß Susannea besser Bescheid.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

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