Hallo zusammen,
mal wieder eine Frage zur Staatsarbeit
Wenn ich richtig informiert bin, sollte ja ein theoretischer Grundlagenteil in die Arbeit eingebunden werden. Nun sitze ich davor und weiß nicht recht, wie allgemein dieser Teil sein soll. Reicht eine Darstellung der fachwissenschaftlichen Diskussion aus den dazu vorhandenen Perspektiven aus, quasi als IST-Zustand, oder ist das zu oberflächlich? Muss / sollte ich diesen Teil lieber noch abschließen mit einer Verbindung, oder Schulssfolgerung für meine eigene Arbeit??? .... Vielleicht könnt ihr mir ja von euren Erfahrungen berichten, dann habe ich ein kleine Entscheidungshilfe...
Vielen Dank und liebe Grüße,
sunshine14