A13 Stelle Grundschule NRW- Bewerbung erfolglos

  • Hallo zusammen,

    vorgestern erhielt ich nach 9 monatiger Wartezeit Post von der Bezirksregierung. Meine Bewerbung auf die A13-Stelle an meiner Schule war erfolglos.Die Stelle erhält eine Bewerberin von außen.

    Diese Bewerberin hatte sich ausnahmslos auf jede! ausgeschriebebe A13-Stelle in unserer Stadt beworben.


    In unserem Kollegium kam es nun zu etlichen Fragen:

    Kann es sein, dass sie nun die Wahl zwischen mehreren Stellen hat?

    Was passiert, wenn sie nun doch nicht zu uns möchte?


    Wir sind alle froh, dass es stufenweise jetzt zu A13 für alle kommt, wobei mir alle im Kollegium die Beförderung gegönnt hätten.


    Viele Grüße

  • Kann es sein, dass sie nun die Wahl zwischen mehreren Stellen hat?

    Nein.

    Was passiert, wenn sie nun doch nicht zu uns möchte?

    Lehnt sie die Stelle ab, dann wird sie von der laufenden Beförderungsrunde ausgeschlossen und erhält gar keine A13-Stelle.


    Wir sind alle froh, dass es stufenweise jetzt zu A13 für alle kommt, wobei mir alle im Kollegium die Beförderung gegönnt hätten.

    Ob das Kollegium einem was gönnt oder nicht: Die andere Bewerberin war (juritistisch gesehen) besser.

  • Danke für die Antwort.

    Ja, juristisch ist sie wirklich besser.


    Alle waren wirklich sehr überrascht über meinen Misserfolg. Die Schulleitungen in unserem Kreis hatten in einer SL-Dienstbesprechung explizit vereinbart, sich sehr genau an die Bewertungsvorgaben zu halten und von 5er-Bewertungen abzusehen. Das wurde mir vor meinem Beurteilungstag mitgeteilt.


    Wie jetzt bekannt wurde, kommt die erfolgreiche Person von einer Schule aus dem Nachbarkreis.


    Es ist einfach nicht bedacht worden, dass das auch passieren könnte. Also eine Bewerbung in unseren Kreis hinein....


    Das macht es schon etwas bitter, denn ich hab das erreicht, was in meinem Kreis bewertungstechnisch machbar war.

  • Es ist einfach nicht bedacht worden, dass das auch passieren könnte.

    Von wem? Es ist doch allgemein bekannt, dass man sich kreisübergreifend bewerben kann.

    Man kann durch eine Beförderung eine Versetzung an eine wohnortsnahe Schule erreichen.

    Vielleicht wohnt die erfolgreiche Person in der selben Stadt.


    Das macht es schon etwas bitter, denn ich hab das erreicht, was in meinem Kreis bewertungstechnisch machbar war.

    Und wie waren die genauen Regeln im Nachbarkreis?

    Wie war die Beurteilung der erfolgreichen Person? Dienstalter/ Behinderung / Migrationshintergrund / einfach besser ?

  • Es ist von Seiten der Schulaufsicht meines Kreises nicht bedacht worden, dass die Schulaufaufsichtsbeamten anderer Kreise ihre Schulleitungen womöglich nicht auf die Maximalpunktzahl von 4 hinweisen und vereinbaren, dass diese nicht überschritten wird.


    In meiner Absage wurde die überlegene Bewerberin namentlich genannt und auch geschrieben, dass sie die bessere dienstliche Beurteilung hat.


    Die genauen Regeln des Nachbarkreises kenne ich nicht, aber die Maximalregelung von 4 Punkten gab es offensichtlich nicht.


    Die funktionslose Beförderung ist ja neu und bei uns im Kreis sollte unbedingt verhindert werden, dass die Stufen inflationär verteilt werden.

  • Es ist natürlich sehr bedauerlich, daß du die Stelle nicht erhalten hast.

    Das Leben ist halt manchmal unfair immerhin wirst du so oder so A13 erhalten. Und das, ohne Gegenleistung.


    Die genauen Regeln des Nachbarkreises kenne ich nicht, aber die Maximalregelung von 4 Punkten gab es offensichtlich nicht.

    Ist das nicht an sich ein Widerspruch? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Hm,

    sicherlich mag es eine Flut an "5-Punktler"-geben. Klar.

    Auf der anderen Seite 5 Punkte in einer Absprache von vorneherein kategorisch auszuschließen riecht für mich nach einem Formfehler.


    Es gibt nur eine Person, die entscheiden kann, ob jemand 5 oder 4 Punkte verdient. Das ist der beurteilende Schulleiter. Dem von vorneherein "Befangenheit" zu unterstellen und damit die Max-Punktzahl zu deckeln halte ich für ... kritisch/übergriffig/uangemessen/...?

  • Die Schulleitungen in unserem Kreis hatten in einer SL-Dienstbesprechung explizit vereinbart, sich sehr genau an die Bewertungsvorgaben zu halten und von 5er-Bewertungen abzusehen. Das wurde mir vor meinem Beurteilungstag mitgeteilt.

    Wenn man das nur schriftlich hätte.... Dann läge ein Formfehler vor, wenn eine Bewertungsstufe ausgeschlossen ist.

  • Hast du denn darauf reagiert?

    Ich kann nicht für Dr. Caligiari sprechen aber in der Regel kann man es am Gymnasium etwas gelassener sehen.


    Da die nominale Anzahl an Beförderungsstellen bei 40%+ (offiziell zwar 65% aber diese werden selten voll ausgeschöpft) liegen ist es anders an Grundschulen, die lediglich 5% Beförderungsstellen erhalten.


    Es ist natürlich schade, wenn man die Stelle nicht erhält.

    Vor allem, weil es bei dir so aussieht, dass eine funktionslose Beförderung nur an einer anderen Schule in Betracht käme.


    Nur als Frage: Worum ging es dir am Meisten? Die Anerkennung oder die höhere Besoldung?

    Bei mir war es die Anerkennung meiner Leistung...das Geld ist nachrangig.

  • Die Anerkennung oder die höhere Besoldung?

    Bei mir war es die Anerkennung meiner Leistung...das Geld ist nachrangig.

    Das sind Sätze, die kann ich nicht nachvollziehen.

    Ich arbeite eindeutig fürs Geld.

  • Das sind Sätze, die kann ich nicht nachvollziehen.

    Ich arbeite eindeutig fürs Geld.

    Dann ist A14 am Gymnasium aber all zu oft eine schlechte Idee, weil damit in der Regel die Entlastung weg fällt, die man vorher häufig für die Aufgabe bekommen hat. Bei deutlich mehr als 100€ netto/ Wochenstunde, kann das sich schnell "nicht mehr rechnen".

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Ich bin nur eine " einfache " Grundschullehrerin..und ich freue mich, dass es " bald" mal A13 gibt für unsere Arbeit.

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