Lehrer sollen mehr arbeiten, größere Klassen, keine Teilzeit...

  • Fastnacht, Fastnacht,Karneval oder Fasching ist in der protestantischen Enklave in der ich lebe jenseits von Kindergärten, Grundschulen und vereinzelten Fasnachtsvereinen in den katholischer geprägten Stadtteilen keine fünfte Jahreszeit und definitiv nicht präsent im Stadtbild. Da gibt es also nicht wirklich etwas zu verpassen. Großeltern habe ich nicht mehr und Ferien- waren die nicht zum Gesunden da?

    Ich bin tatsächlich dankbar für die beweglichen Ferientage, die uns die freie Woche bescheren, damit ich kommende Woche noch zuhause ausruhen kann und mich nicht am Ende vorzeitig wieder in die Schule schleife vor lauter Ungeduld und Vorfreude auf die Arbeit. Insofern passt das schon mit den Ferien und geht danach hoffentlich dann einfach gesund durch bis Ostern.

    Ja, streng katholisch geht es da schon ganz anders ab :D wie so oft ...

  • Ich fand gerade folgenden Artikel


    https://www.spiegel.de/lebenun…en-2030-weg-a-957857.html


    Daraus zitiert


    "Das sind keine guten Nachrichten für angehende Lehrer: Rund 300.000 Menschen in lehrenden Berufen könnten 2030 arbeitslos sein. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls eine Studie, die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) und das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) gemeinsam durchgeführt haben."


    "Ein Grund dafür, dass Lehrer in Zukunft weniger nachgefragt würden, ist laut den Forschern die demografische Entwicklung. "Weniger Schüler brauchen weniger Lehrer", so einfach sei die Rechnung, meint Maier vom BIBB. Selbst wenn die Forscher weiterhin von einer hohen Zuwanderung ausgehen, würde diese nicht reichen, um den Geburtenrückgang auszugleichen. Auch die Kultusministerkonferenz geht davon aus, dass die Zahl aller Schüler bis 2025 um 1,6 Millionen sinken werde."


    (Okay, er stammt von 2014. :flieh:)

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • "Ein Grund dafür, dass Lehrer in Zukunft weniger nachgefragt würden, ist laut den Forschern die demografische Entwicklung. "Weniger Schüler brauchen weniger Lehrer", so einfach sei die Rechnung, meint Maier vom BIBB. Selbst wenn die Forscher weiterhin von einer hohen Zuwanderung ausgehen, würde diese nicht reichen, um den Geburtenrückgang auszugleichen. Auch die Kultusministerkonferenz geht davon aus, dass die Zahl aller Schüler bis 2025 um 1,6 Millionen sinken werde."


    (Okay, er stammt von 2014. :flieh:)

    Das Grundproblem besteht darin, dass der TÜV noch kein geeignetes Eichverfahren für Glaskugeln entwickelt hat.
    Wobei sich die Zahlen der erwartbaren Erstklässler relativ leicht aus Meldezetteln ableiten ließe, die 5-6 Jahre zuvor ausgefüllt wurden ;)

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Wobei sich die Zahlen der erwartbaren Erstklässler relativ leicht aus Meldezetteln ableiten ließe, die 5-6 Jahre zuvor ausgefüllt wurden

    Das schafft aber scheinbar irgendwie kein Bundesland, jedes Jahr sind sie nach den Anmeldungen wieder überrascht, dass die Schulplätze schon wieder nicht ausreichen :autsch:

    Also 2014 wurde diagnostiziert, dass es zuviele Lehrer gibt, aktuell ist ihnen klar, dass es deutlich zu wenig gibt, dann könnte sich das Problem ja erledigen (was ich eher nicht glaube).

  • Das Grundproblem besteht darin, dass viele Kinder 6 Jahre nach ihrer Geburt auf einmal eine Schule besuchen möchten, völlig unabhängig davon, ob dieses Ansinnen dem Zwanzigjahresplan für Personaleinsatz der KmK entspricht.

  • Die Auswirkungen des Lehrermangels haben mich nun voll erwischt:

    Kürzlich habe ich noch meinen Teilzeitantrag mit 20 h für 2024/25 durchbekommen. Hier in Niedersachsen sollen diese nur noch in wirklich begründeten Fällen genehmigt werden. Ich war erleichtert, weil bei meiner derzeitige Lebenssituation eine volle Stelle einer bizarren Art von Folter gleichkäme.


    Als ich dann die Unterrichtsverteilung für das kommende Schuljahr sah, stand mir der Schweiß auf der Stirn: Ich soll tatsächlich 4 Wochenstunden mehr unterrichten, als meine vertragliche Zusicherung vorsieht. Diese Mehrbelastung ist keineswegs nur vorübergehend, sondern wird voraussichtlich auf Dauer bestehen bleiben. Stellenbesetzungen scheinen derzeit aussichtslos. Der Lehrermarkt sei leergefegt.

    Ist diese Mehrbelastung meiner Person rechtlich überhaupt tragbar? Damit wird doch mein genehmigter Teilzeit-Antrag ad absurdum geführt!? Auf den Flexi-Erlass kann man sich meines Erachtens hier nicht berufen, da dieser nur bei kurzen Zeiträumen greift.

    Was ich auch merkwürdig finde: Vollzeit-Lehrkräfte werden nicht höher belastet, weil davon ausgeht, dass diese angesichts ihrer Stundenzahl bereits am Limit seien. Das halte ich für eine sehr verkürzte Argumentation. Denn wie stark jemand durch seinen Beruf belastet ist, hängt nicht zuletzt von seiner privaten Situation ab. Hier ist Augenmaß gefragt!


    Für eine Einschätzung euerseits wäre ich dankbar. Ich dürfte damit ja kein Einzelfall sein.

  • Angestellter?

    #Zesame:!:


    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Puh, das klingt übel :( ! Für die BBS in NDS kann ich das zum Glück bislang noch nicht bestätigen. An meiner Schule - und das gilt auch für umliegende BBSn - konnten freie Stellen bislang fast in allen Fällen besetzt werden und auch "anlasslose" Teilzeitanträge werden noch alle genehmigt (für deren Genehmigung ist an den nds. BBSn aber die Schulleitung und nicht die RLSB zuständig).


    Deine Fragen kann ich dir leider nicht beantworten. Vielleicht Seph oder Moebius ?

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Verstehe ich das richtig: du hast deinen Teilzeitantrag genehmigt bekommen sollst aber über die schulintern Unterrichtsverteilung 4 Stunden zusätzlich machen, die dann intern abgerechnet werden?

    Dann ist das nicht zulässig in Niedersachsen darf die Wochenarbeitszeit zwar um maximal 4 Stunden pro Woche überschritten werden, jedoch nur kurzfristig und nicht über einen längeren Zeitraum, über einen längeren Zeitraum sind es maximal 2 Stunden pro Woche. Was ein längerer Zeitraum ist, ergibt sich aus den insgesamt 40 Stunden, die nicht überschritten werden sollen.


    Zitat von https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/dual/53db4792-1594-3e91-804c-4bc75b9cfc21/94089d1b-f11a-3248-9dd0-304c0b0c7c28

    (2) 1Aus dienstlichen Gründen kann die jeweilige Unterrichtsverpflichtung einer Lehrkraft wöchentlich um bis zu vier Unterrichtsstunden überschritten oder bis zur Hälfte unterschritten werden. 2Auf Antrag der Lehrkraft kann zugelassen werden, dass die jeweilige Unterrichtsverpflichtung aus anderen Gründen wöchentlich um bis zu vier Unterrichtsstunden überschritten oder bis zum Umfang der Unterrichtsverpflichtung eines Schultages unterschritten wird, wenn dienstliche Belange nicht entgegenstehen; für die Teilnahme an Tagungen auf Kreisebene oder Schulungen der Gewerkschaften oder Berufsverbände kann sie wöchentlich bis zur Hälfte unterschritten werden, wenn dringende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. 3Die nach den Sätzen 1 und 2 entstehenden Mehr- oder Minderzeiten sind, soweit ein Ausgleich nicht innerhalb des Schulhalbjahres erfolgt, in das folgende Schulhalbjahr zu übernehmen. 4Mehr- oder Minderzeiten sollen am Ende des Schulhalbjahres 40 Unterrichtsstunden nicht überschreiten.

  • Verstehe ich das richtig: du hast deinen Teilzeitantrag genehmigt bekommen sollst aber über die schulintern Unterrichtsverteilung 4 Stunden zusätzlich machen, die dann intern abgerechnet werden?

    Ja, so ist es.


    Dann ist das nicht zulässig in Niedersachsen darf die Wochenarbeitszeit zwar um maximal 4 Stunden pro Woche überschritten werden, jedoch nur kurzfristig und nicht über einen längeren Zeitraum, über einen längeren Zeitraum sind es maximal 2 Stunden pro Woche. Was ein längerer Zeitraum ist, ergibt sich aus den insgesamt 40 Stunden, die nicht überschritten werden sollen.

    Danke! :top:

  • Nein, das ist nicht zulässig und ergibt sich aus dem von Moebius bereits zitierten §4 Absatz 2 aus der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten an öffentlichen Schulen.

    Mass aller Dinge ist die Grenze von 40 Unterrichtsstunden, welche man weder mehr noch weniger auf dem Konto haben soll. Also zum Beispiel maximal 2 Mehrstunden für ein Schulhalbjahr oder 4 Mehrstunden für 10 Wochen. Das Wörtchen „Soll“ ist in diesem Verwaltungszusammenhang als „Muss“ zu lesen. Wobei man sicher nicht um zwei, drei Stunden streiten wird. Wende dich an deinen PR bzw. deinen Verband.

    Mit dem Flexi-Erlass hat es übrigens wirklich nichts zu tun, der ist auch offiziell längst außer Kraft und dient (in anderen Zusammenhängen) nur noch als Orientierung.

  • Wirken sich diese 4 Stunden regelmäßige Mehrarbeit, die letztlich einer vollen Stelle gleichkommen, eigentlich auf die Pension aus ?

    Bezahlt werden diese Stunden nicht. Die Schulleitung argumentiert, dass man damit ein Arbeitszeit-Konto ansparen könnte, wodurch man dann früher in Pension gehen könne.

    Das ist bei mir aber noch lange hin! Und wer weiß schon, was bis dahin alles noch passiert? Politiker schieben ja gerne Probleme vor sich her, damit andere Regierungen sich damit rumschlagen können.

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