Alles anzeigenIst bei uns auch so;
Schwangere Kolleginnen bekommen sofort Beschäftigungsverbot und sind mal min. 1,5 Jahre weg.
Angeblich, da der SL sonst für etwaige Volgeschäden bei Mutter und Kind privat haftet.
So mein Abteilungsleiter....
Hört sich für mich etwas merkwürdig an!
Falsch: Sie bekommen kein Beschäftigungsverbot sondern dürfen nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden.
Dafür können diese Kolleginnen Korrektur, Planungsaufgaben, curriculare Entwicklung etc. pp. zugewiesen bekommen und zwar bis zum Punkt des Mutterschutzes.
PS: Folgeschäden