Jede Lehrkraft bei uns hat im Schnitt drei Stunden Vertretung pro Woche, zusätzlich zum normalen Deputat.
Wenn euch das Spaß macht …
Jede Lehrkraft bei uns hat im Schnitt drei Stunden Vertretung pro Woche, zusätzlich zum normalen Deputat.
Wenn euch das Spaß macht …
Wenn euch das Spaß macht …
Naja, teils werden keine mobilen Reserven genehmigt. Insofern gibt es gar keine Option.
Naja, teils werden keine mobilen Reserven genehmigt. Insofern gibt es gar keine Option.
Hachja. Aber ich als Individuum habe schon die Wahl, ob ich alles mitmache oder an passender Stelle "STOP" sage.
Hachja. Aber ich als Individuum habe schon die Wahl, ob ich alles mitmache oder an passender Stelle "STOP" sage.
Naja, erstmal ist eine Vertretung eine Dienstanweisung.
So geht es doch auch!!!
Die Grundschule Wiefelstede führt mehreren Medienberichten zufolge ab sofort eine Viertagewoche für mehr als 300 Schülerinnen und Schüler ein. »Unsere Unterrichtsversorgung sieht sehr schlecht aus, und wir sehen uns nicht in der Lage, alle Klassen gleichermaßen mit Unterricht zu versorgen«, schrieb Schulleiterin Doris Tapken den Berichten zufolge in einem Elternbrief.
https://www.spiegel.de/panoram…78-4db2-8609-ac77697f7a18
Naja, erstmal ist eine Vertretung eine Dienstanweisung.
Und wenn es dir Spaß machst, buckelst du.
So aus Interesse : sind bei euch diese Konferenzen eigentlich immer nur von der Schulleitung gestaltet und die redet?
Bei uns hat die SL ca. 1 Drittel der Zeit zur Verfügung, der REst sind Themen von Kolleg:innen für alle.
Nein, der SL bzw. die erweiterte SL an meiner Schule bestreitet etwa die Hälfte einer Gesamtkonferenz oder Gesamtdienstbesprechung. Die restlichen TOP übernehmen KuK.
Und bei uns sind alle Gesamt- und Abteilungskonferenzen/-dienstbesprechungen sowie Teamsitzungen auf zwei Stunden angesetzt bzw. "gedeckelt" (Beschluss der Gesamtkonferenz vor etlichen Jahren). Da wird durch die Protokollantin/den Protokollanten als "Zeitwächter*in" auch strikt drauf geachtet und bei absehbarer Zeitnot halt mal ein TOP auf die nächste Besprechung vertagt. Bis auf ein paar Minütchen wurde, seitdem wir diese Regelung eingeführt haben, noch nie eine Sitzung überzogen.
Alles anzeigenSo geht es doch auch!!!
Die Grundschule Wiefelstede führt mehreren Medienberichten zufolge ab sofort eine Viertagewoche für mehr als 300 Schülerinnen und Schüler ein. »Unsere Unterrichtsversorgung sieht sehr schlecht aus, und wir sehen uns nicht in der Lage, alle Klassen gleichermaßen mit Unterricht zu versorgen«, schrieb Schulleiterin Doris Tapken den Berichten zufolge in einem Elternbrief.
https://www.spiegel.de/panoram…78-4db2-8609-ac77697f7a18
Na ja, das kann's aber ja auch nicht sein! Da sind nun wieder die Eltern die Gelackmeierten und müssen - wie zu Zeiten der Corona-bedingten Schulschließungen - zusehen, wie sie die Kinderbetreuung geregelt bekommen (denn ein Betreuungsangebot an der Schule gibt es zwar, aber das kann ja wohl auch nur von einer begrenzten Anzahl von SuS/Eltern in Anspruch genommen werden, oder?).
Ich hoffe sehr, dass das zuständige RLSB bald in die Hufe kommt und für die betroffene Grundschule Abhilfe schafft!
Hat sich übrigens schon erledigt mit der Vier-Tage-Woche an o. g. Grundschule (Ich hoffe, da ist keine Bezahlschranke hinter dem Artikel): https://www.nwzonline.de/regio…ent_a_3,2,3656316884.html
Immer uptodate- daaaaaaank:
LEHRERFOREN
Das ist mir zu kurz gedacht. Nicht alle staatlichen Schulen haben schlechte Arbeitsbedingungen, dafür aber alle bessere Bezahlung (sofern man verbeamtet ist).
Und nicht alle Privatschulen haben eine schlechtere Bezahlung. Meine ist sogar besser als an der öffentlichen
Aktuell ohne Bezahlschranke:
Und nicht alle Privatschulen haben eine schlechtere Bezahlung. Meine ist sogar besser als an der öffentlichen
Wozu gehört die? Hab ich nicht gewusst, dass das möglich ist.
Und nicht alle Privatschulen haben eine schlechtere Bezahlung. Meine ist sogar besser als an der öffentlichen
ja stimmt, gibt wohl Ausnahmen, die übertariflich zahlen, meistens ist man aber einfach Angestellte nach TVL, wo man bei Einstellung
genau eingruppiert wird, ist aber auch ein bisschen Verhandlungssache bei uns zumindest. Also Leute mit viel Erfahrung haben gute Chancen hoch einzusteigen.
Hachja. Aber ich als Individuum habe schon die Wahl, ob ich alles mitmache oder an passender Stelle "STOP" sage.
Sehe ich genauso, ich habe auch schon bei Personalgesprächen gesagt, dass ich "Angebote" z.B. in einer anderen Altersstufe zu arbeiten zur Kenntnis nehme, mich bedanke, dass man mich für fähig hält und mir das Angebot überlege. Ich sehe meinen Arbeitsplatz als Angebot, ich muss da nicht arbeiten, genauso wenig, wie sie mich einstellen müssen. Passt es von beiden Seiten, prima, wenn nicht, dann nicht. Ich glaube, das ich vor 10 Jahrem auch noch anders gedacht habe und auch anders erzogen wurde, mittlerweile finde meine Einstellung für mich persönlich sehr gesund. Ich mache meinen Job gerne, habe mir gewisse Bedingungen "erkämpft", ziehe Grenzen, aber mache für das für was zu zuständig bin und wozu ich "ja" gesagt habe, aber auch zuverlässig ohne Meckern. Wenns hart auf hart kommt, kann ich von meinen nicht investierten Ersparnissen (also sofort verfügbares Kapital, dass nicht gebunden ist) mind. 1 Jahr leben. Auch unglaublich befreiendes Gefühl, kann ich nur jeden dazu raten. Da ich erst Mitte 40 bin, hoffe ich aber meinen Job noch einige Zeit zur Zufriedenheit aller machen zu können (inkl. mich selbst natürlich).
In dem Artikel, den ich zu der 4-Tage-Woche fand, stand etwas von zwei schwangeren Kolleginnen mit Beschäftigungsverbot und einer dauerkranken Kollegin. Es ist nicht der Coronathread, aber vielleicht wäre das der Anlass, zu prüfen, ob ein generelles Beschäftigungsverbot aktuell noch benötigt wird, wenn sich daraus tatsächlich derart große Hürden für die Unterrichtsversorgung zumindest einzelner Schulen ergeben.
Leider ist der Volltext scheinbar neuerdings nicht mehr frei zugänglich. Wenn ich mich richtig erinnere, war das Urteil etwas differenzierter, nahm Bezug auf ein paar Besonderheiten der vorliegenden Situation und war anders als gerne kolportiert kein Blankoverbot.
Das einzige, was da ausdifferenziert war, war der Blick auf das Alter der Schüler und damit den Umfang der Aufsichtspflicht. Im konkreten Fall ging es damals um 14- bis 15-jährige Schüler, für die die Anordnung einer Mitbeaufsichtigung als Amtspflichtverletzung der Schulleitung gedeutet wurde. Man mag bei volljährigen Oberstufenschülern zu anderen Ergebnissen kommen, für Unter- und Mittelstufenschüler jedoch gerade nicht. So heißt es in den Entscheidungsgründen u.a.
Zitat von BGH, Urteil vom 19.06.1972, Az. III ZR 80/70Der Schulleiter habe kraft der ihm gegenüber den Schulkindern obliegenden Amtspflicht dafür Sorge tragen müssen, daß minderjährige Schüler einer einzelnen Klasse zur Vermeidung von Schäden beaufsichtigt würden, und habe diese Pflicht schuldhaft verletzt (§ 839 BGB Art. 34 GG). Es sei nämlich eine Erfahrungstatsache, daß sich unbeaufsichtigt fühlende Schulkinder gerne und zwar desto lieber je länger die Klasse ohne geeignete Aufsicht sei, in den Klassenräumen Unfug trieben und Streitigkeiten austrügen, was leicht zu nachteiligen Folgen für Mitschüler führen könne. Deshalb habe er die von der Klägerin besuchte, sich aus 14 bis 15jährigen Jungen und Mädchen zusammensetzende Klasse nicht während zweier Unterrichtsstunden ohne Aufsicht durch eine Lehrkraft lassen dürfen.
Der BGH hatte sich damals auch mit den zugehörigen Revisionsrügen, wie z.B. dem Hinweis, dass eine ununterbrochen Aufsichtsführung ohnehin im Schulbetrieb nicht möglich und angezeigt sei, beschäftigt und ziemlich genau herausgearbeitet, warum dass dennoch keine Mitbeaufsichtigung einer anderen Klasse während des Unterrichts im Nachbarraum erlaubt.
ja stimmt, gibt wohl Ausnahmen, die übertariflich zahlen, meistens ist man aber einfach Angestellte nach TVL, wo man bei Einstellung
genau eingruppiert wird, ist aber auch ein bisschen Verhandlungssache bei uns zumindest. Also Leute mit viel Erfahrung haben gute Chancen hoch einzusteigen.
Bei uns haben viele einen Planstelleninhabervertrag, sprich Planstelle mit beamtenähnlichen Anstellungsverhältnis. (Würde bei Schulschließung zu entsprechender A-Stelle an staatlicher Schule führen). Dazu gibt es halt Zuschläge
In dem Artikel, den ich zu der 4-Tage-Woche fand, stand etwas von zwei schwangeren Kolleginnen mit Beschäftigungsverbot und einer dauerkranken Kollegin. Es ist nicht der Coronathread, aber vielleicht wäre das der Anlass, zu prüfen, ob ein generelles Beschäftigungsverbot aktuell noch benötigt wird, wenn sich daraus tatsächlich derart große Hürden für die Unterrichtsversorgung zumindest einzelner Schulen ergeben.
Ist bei uns auch so;
Schwangere Kolleginnen bekommen sofort Beschäftigungsverbot und sind mal min. 1,5 Jahre weg.
Angeblich, da der SL sonst für etwaige Folgeschäden bei Mutter und Kind privat haftet.
So mein Abteilungsleiter....
Hört sich für mich etwas merkwürdig an!
Macht es dir etwas aus, den Tippfehler in“ Folgeschäden“ zu eliminieren? Mein müdes Hirn hat aus „ Volgeschäden“ gerade drei Mal „Vogelschäden“ gemacht, was mein Kopf dann in. „Vogelschlag“ weiter übersetzt hat. Und ich fände nun wirklich unerhört, wenn SLen für Vogelschlagschäden an Schwangernen und deren ungeborenen Kindern privat haften müssten, frage mich aber direkt auch, wie es um Himmels Willen zu diesem üblen Vogelschlag kommen könnte. (Ich bin wirklich SEHR müde und mein Hirn läuft gerade, nun ja, in einem speziellen Modus.)
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