Lehrer sollen mehr arbeiten, größere Klassen, keine Teilzeit...

  • Die Meharbeitsstunde müssen nur Lehrkräfte leisten, die so weit vor der Pensionierung stehen, dass sie voraussichtlich die Stunde auch wieder abfeiern können.

    Spannend! Das war meines Wissens hier in NDS nicht so.

    Bei Krankheit und/oder vorzeitiger Pensionierung wird es vermutlich so sein, dass du Pech hattest. Zumindest war es vor über 20 Jahren so, als auch schon einmal diese Art Arbeitszeitkonto geführt wurde.

    Das allerdings finde ich wirklich blöd :( . Da ist die nds. Regelung, die ich oben verlinkt hatte, doch für alle fairer.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Doch, auch in Nds musste das verpflichtende Latzko nur bis maximal 55 (glaube ich) gemacht werden.

    :danke:

    So kommt's, wenn man seine eigenen Quellen nur überfliegt und nicht genauer liest... :rotwerd: In dem Link zum § 5 Nds. ArbZVO-Schule, Verpflichtende Arbeitszeitkonten | Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS) (wolterskluwer-online.de) steht ja schon im ersten Satz: "Vollzeitbeschäftigte und teilzeitbeschäftigte Lehrkräfte haben bis zum Ende des Schulhalbjahres, in dem sie das 50. Lebensjahr vollenden, längstens für zehn Schuljahre, über die jeweilige Unterrichtsverpflichtung nach § 4 Abs. 1 hinaus wöchentlich zusätzliche Unterrichtsstunden während folgender Schuljahre zu erteilen: [...]"

    Das war mir nicht so bewusst, weil ich selbst damals noch jünger war ^^ .

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  • Bist du Lehrkraft? Weißt es ja anscheinend auch nicht besser als ich.

    Ja zu 50% bin ich das. Ich bin froh, dass ich nicht alles besser weiß 😉

  • Was ist eigentlich, wenn man pensioniert wird? Auf welche Art bekommt man dann die Stunden zurück? Wird das alles eingeplant/berücksichtigt?

    Das Verfahren gab es vor mehreren Jahren bereits in Ba-Wü mit der sogenannten "Vorgriffstunde".
    Wer vor der "Rückgabe" starb, war eben zu früh tot. Wer krankheitsbedingt vorzeitig in den Ruhestand musste, bekam ein freundliches Grinsen als Entschädigung. Das Problem besteht bei allen "faulen" Krediten und Kreditnehmern.

    Meine Überstunden wurden mir restlos erstattet. Ich durfte sie sonntags abfeiern. ;)

    Das Diskutieren von Tatsachen ist eine "wunder"bare Sache.
    Dieser Beitrag kann Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.

  • Ich möchte an dieser Stelle gerade die verbeamteten Kollegen darauf hinweisen, dass es im Beamtenrecht auch noch die Teildienstfähigkeit gibt. Das kann ene recht interessante Alternative zur normalen Teilzeit sein, da sie schlichtweg auch vor jeglicher Mehrarbeit schützt. Sprecht mal Eures SbV drauf an.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Bei der Teildienstfähigkeit muss man aber auf folgendes achten: Ich hoffe, ich verwechsele jetzt nichts, aber m.E. ist es so, wenn man teildienstfähig ist, arbeitet man 50% und bekommt 75% ausgezahlt. So weit, so gut, nur man erarbeitet sich nur 50% der Pensionsansprüche, d.h. die Pension fällt dann recht mager aus.

  • Ich denke das kommt darauf an, unter die Mindestpension kann man nicht fallen und bei mir wäre z.B. völlig egal, wieviel ich arbeite nach Aussage der GEW, auf mehr komme ich eh nicht mehr. Aber da das mit meiner Rente zusammen (die auch nicht angerechnet wird, weil ich damit nicht über die Höchstgrenze komme) schon ganz okay ist, ist mir das auch egal.

  • Zauberwald

    Da hast Du Recht, allerdings trifft dieser vermeintliche Nachteil eben auch auf die Teilzeit zu.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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