Lehrermangel und Teilzeit

  • Ich denke, das Missverständnis beruht darauf, dass in NRW der Bildungsgang Fachoberschule am Berufskolleg angesiedelt ist. Am BK kann man Abitur machen, aber natürlich nicht im Bildungsgang Fachoberschule.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Ich denke, das Missverständnis beruht darauf, dass in NRW der Bildungsgang Fachoberschule am Berufskolleg angesiedelt ist. Am BK kann man Abitur machen, aber natürlich nicht im Bildungsgang Fachoberschule.

    ... für den man übrigens auch keinen Q-Vermerk braucht. Aber ich finde, wenn man selbst am BK unterrichtet, muss man solche Details nicht kennen.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Der Föderalismus... Hier: Die Bezeichnungen. In RLP gibt es die FOS an der Realschule+. Dort macht man sein Fachabi (FH-Reife in 2 Jahren) mit Berufsbezug, unterrichtet (teils) von BBS-LK und etwas leichter aber prinzipiell vergleichbar wie an einer HBF (an der BBS).


    Die FOS (RS+) ist damit aber was ganz anderes als die BOS I (BBS). Die BOS I führt auch zum Fachabi aber nur auf der Basis einer vorherigen Ausbildung und eben einjährig. Und dann gibt's noch die DBOS (duale BOS), an der man sein Fachabi ausbildungs-/jobbegleitend zweijährig machen kann.


    Aufbauend auf das Fachabi geht dann prinzipiell die BOS II, die zur allgemeinen bzw. fachgebundene Hochschulreife führt. (Achtung: fachgebundene Hochschulreife ist nicht die Fachhochschulreife!).


    Lange Rede kurzer Sinn: FOS in RLP ist wieder was ganz anderes...

  • Wie sieht es bei euch aus? Gibt es voraussetzungslose Teilzeitanträge, die abgelehnt wurden? Bei uns ist das noch in der Schwebe, aber ich denke, dass im Fall der Ablehnung da durchaus Widersprüche geschrieben werden. Damit muss man allerdings warten, bis tatsächlich offiziell abgelehnt wurde. Es scheint juristisch noch nicht ganz geklärt, ob das so einfach möglich ist. Aber sie müssen sich jetzt schon ein bisschen dranhalten, denn die Schulen müssen ja planen.

  • Du kannst davon ausgehen, dass jeder Antrag der jetzt und später bei uns beschieden wird, abgelehnt wird, wenn es sich um voraussetzungslose Teilzeit handelt.

    Neben familienpolitischen. Gründen, wo nicht abgelehnt wird, sind noch gesundheitliche zu nennen. Auch im Falle einer Schwerbehinderung, darf Teilzeit nach SGB IX nicht verweigert werden.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das hätten sie ja längst tun können, die familienpolitischen Anträge sind längst durch. Haben sie aber nicht. Ist doof für die Schulen gerade.

  • Gründen, wo nicht abgelehnt wird, sind noch gesundheitliche zu nennen.

    Wir haben noch zwei Kollegen, die inzw. Mitte 70 sind und noch 6 Stunden/Woche im Dienst sind. Müssen die jetzt auch Vollzeit ran oder würde da das Alter als gesundheitlicher Grund gelten?

    Bei den beiden ist ja absehbar, daß sie sich komplett auf ihre Pension konzentrieren werden, müßten sie 25,5 Stunden abliefern.

  • Kollegen über der Regelaltersgrenze dürften hier anders zu bewerten sein

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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