Lehrermangel und Teilzeit

  • Letztendlich ist es hier auch wieder so: wenn es wichtig ist, braucht man auch Personal und Ressourcen, um sich zu kümmern. Ich kann jede Minute Dienstzeit nur einmal verbrauchen. Ich muss also jeweils entscheiden, wie. Grob: verwende ich sie für die Anwesenden oder die Abwesenden.

    Sehe ich auch so. Ich ziehe das Mahnverfahren relativ schnell durch, allerdings überlege ich mir beim Schritt „Teilkonferenzen“, ob ich die Zeit für nix opfern will. Das ganze Programm fahre ich nur bei denjenigen, die man auf keinen Fall mehr in irgendeiner unserer Klassen sitzen haben will. Bei denen die „nur“ fehlen und sich sonst nichts zu schulden kommen lassen, spare ich mir die Konferenzen und behalte sie da. Spart Zeit und die Schülerzahlen sehen etwas besser aus. Und einen Abschluss gibts idR trotzdem nicht, da das Groß der FZ idR unentschuldigt ist.

  • Dem muß ich zustimmen. Unsere Vollzeitschüler brauchen im ersten Jahr, in dem die bei uns sind, also zumeist Klasse 11, extrem viel Betreuung. Allein schon das ganze Mahnwesen bzgl. der unentschuldigten Fehlzeiten inkl. Meldung an die Familienkasse (Wegen Kindergeld), das BAföG-Amt und die Ausländerbehörde zwecks Auffenthaltstitel frißt ordentlich Zeit.

    Üblicherweise fängt man das Schuljahr mit 30 Schülern an und beendet es mit 20. Die übrigen 10 haben uns wegen unentschuldigter Fehlzeiten verlassen. Als Klassenlehrer muß man für diese Schüler aber zuvor das komplette Mahnverfahren bis zur Teilkonferenz durchgezogen haben.

    Meiner Meinung nach kommt es a) auf den Vollzeit-Bildungsgang an, wie viel "Aufwand" man als Klassenlehrkraft hat (im BG oder einer Fachschule ist der im Gegensatz zu einigen BFS-Klassen oder der BES viel geringer), und b) auf das Bundesland, in dem man tätig ist. Ich glaube, ich schrieb es hier schon einmal irgendwo: Bei uns ist das Mahnverfahren weniger aufwendig, als du es schilderst, obwohl die allermeisten meiner KuK dieses auch "durchziehen". Unsere noch schulpflichtigen SuS bekommen drei Mahnbriefe bei unentschuldigtem Fehlen, dann wird der Fall an den Landkreis/das Schulamt abgegeben und wir sind erstmal "raus"; nicht mehr schulpflichtige SuS werden von der Schulleitung ohne großes Trara ausgeschult. Konferenzen halten wir für unentschuldigt fehlende SuS nicht ab und die Meldungen an die Familienkasse und die Ausländerbehörde brauchen wir als Schule auch nicht zu machen (das übernimmt vermutlich der LK). Lediglich bei den (relativ wenigen) SuS, die BAföG beziehen, müssen unentschuldigte Fehlzeiten von uns ans Amt gemeldet werden.

    Aufgrund der wenigen Elternarbeit würde ich tatsächlich meinen, dass ich als (BFS-)Klassenlehrerin an einer BBS weniger Arbeit als ein/e Klassenlehrer/in an einer Grundschule habe.

    Wenn man es schleifen läßt, hat man die Verhaltensoriginellen auch noch in den nächsten Jahren in der Klasse sitzen und die guten Schüler sehen, daß man mit deren LMAA-Haltung durchkommt. Dann lieber im ersten Jahr richtig durchgreifen, damit man in den verbleibenden beiden Jahren mit den Schülern, die den Abschluß wirklich wollen und eben nicht bloß in der Schule sitzen, damit die Eltern Kindergeld bekommen, vernünftig arbeiten kann.

    Prinzipiell gebe ich dir da recht, aber kurze Frage: Was sind denn das bei euch für dreijährige Vollzeitbildungsgänge, in denen solche SuS sitzen? In NDS sind nur das berufliche Gymnasium und wenige Fach- und Berufsfachschulen mehr als zweijährig und dort finden sich nur äußerst selten "schwierige" Schüler*innen.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Was sind denn das bei euch für dreijährige Vollzeitbildungsgänge, in denen solche SuS sitzen?

    Das sind vorwiegend die Assitenten-Ausbildungen. Dabei handelt es sich um eine vollschulische Berufsausbildung, die auch noch zur Fachhochschulreife führt. Da diese dreijährige Ausbildung auch Fachoberschülern ohne Q-Vermerk offen steht, hat man dort immer wieder Verhaltensoriginelle. Zumeist sind das Schüler, die zu uns kommen, weil sie unbedingt studieren wollen (zumindest sagen sie das), dann aber komplett teilnahmslos im Unterricht sitzen und eigentlich total überfordert sind an schulischem Unterricht teilzunehmen, also allein schon regelmäßig pünktlich zum Unterricht zu erscheinen. Wir fragen uns dann immer wieder was diese Schüler wohl in der Sek 1 gemacht haben, um die Fachoberschulreife zu bekommen.



    Bei uns ist das Mahnverfahren weniger aufwendig, als du es schilderst

    Bei uns schreibe ich als Klassenlehrer zwei Mahnungen, dann geht es zur Bildungsgang- bzw. Abteilungsleitung. Dort muß ich einen Termin ansetzen und es wird üblicherweise die Ausschulung angedroht. Anschließend geht es dann in die Teilkonferenz.

    Allerdings zieht sich das Verfahren ewig hin, weil man natürlich dem Schüler immer wieder eine Möglichkeit geben muß sich zu bessern und die Post bei uns auch schon einmal 2 Wochen braucht, bis sie zugestellt wird, weil die Poststelle der Verwaltung etwas länger braucht. Durch die extremen Postlaufzeiten gepaart mit ggf. noch falschen Adressen zieht sich das alles ewig. :daumenrunter:

  • Ach so, diese Assistent*innen-Ausbildungen sind in NRW dreijährig. Das wusste ich bislang noch gar nicht. Wir haben in NDS ja auch berufsqualifizierende Berufsfachschulen, die zu einem Berufsabschluss führen (z. B. die BFS Sozialpädagogische/r Assistent/in), die aber fast alle nur zweijährig sind und wo man maximal den "erweiterten Sekundarabschluss I" erwerben kann, also keine FHR. Der "einfache" Realschulabschluss ist Eingangsvoraussetzung für mehrjährige BFSn in NDS.

    Was bedeutet dieser "Q-Vermerk" eigentlich genau? In NDS gibt es einen "Sek. I - Hauptschulabschluss" - nach der 10. Klasse Hauptschule -, den man früher meines Wissens auch als "qualifizierten Hauptschulabschluss" bezeichnet hat. Ist das sowas? Oder eher ein Realschulabschluss?

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  • Der Q-Vermerk bedeutet, dass der FOR so gut ist, dass damit die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden ist.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Hmmm, ok.... Meine Verwirrung ob der unterschiedlichen Schulabschlüsse wird gerade nicht geringer. ;)

    "FOR" ist dann wohl die "Fachoberschulreife", richtig? Und "FOR mit Q-Vermerk" entspricht deiner Erklärung nach vermutlich dem, was sich in NDS "erweiterter Sek. I-Abschluss" nennt (zumindest benötigen die SuS den an den nds. BBSn, wenn sie das berufliche Gymnasium besuchen wollen).

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  • Der "einfache" Realschulabschluss ist Eingangsvoraussetzung für mehrjährige BFSn in NDS.

    Was bedeutet dieser "Q-Vermerk" eigentlich genau?

    FOR = Berechtigung die Fachoberschule besuchen zu dürfen, Fachoberschulreife

    FHR = Berechtigung die Fachhochschule besuchen zu dürfen, Fachhochschulreife


    Q-Vermerk oder FORQ: Berechtigung die Fachoberschule besuchen zu dürfen und dort das Abitur abzulegen. Hierfür muß in Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathe, Englisch midenstens ein Notenschnitt von 3,0 erreicht werden. Eine 4 kann durch eine 2 ausgeglichen werden. Aber eine 5 in einem der Fächer führt automatisch zur Verweigerung des Q-Vermerks.


    Kurzum: Man selektiert da zwischen denen, die die FOR so gerade eben geschafft haben und denen, denen man mehr zutraut.

  • Ja unsere Vielfalt im berufsbildenden System würde nicht leiden, wenn der Wildwuchs verschiedenster Regeln und Namen angeglichen würde. Gerade bei den Wegen zum Fachabi und Assistentenabschluss sind ja sogar wir BBSlerinnen und BBSler verwirrt, wie soll es dann normalen Menschen gehen?

  • Danke für die Erklärungen! Also ist die "FOR" - wie ich ja bereits vermutet hatte - der "mittlere Bildungsabschluss" und entspricht damit unserem "Sek I - Realschulabschluss" und die "FORQ" unserem "erweiterten Sek I-Abschluss".


    Aber Moooment, eine Frage habe ich noch:

    Berechtigung die Fachoberschule besuchen zu dürfen und dort das Abitur abzulegen.

    An einer FOS/Fachoberschule kann man in NRW doch nicht das Abitur, also die "allgemeine Hochschulreife", erwerben, oder? Hier in NDS erwirbt man nach erfolgreichem Besuch der Klasse 12 der FOS die "Fachhochschulreife". Ich meine, das sei auch in NRW so, wenn ich eine dort tätige ehemalige Mitreferendarin nicht falsch verstanden habe.

    (Die "allgemeine Hochschulreife" kann man an den nds. BBS sowieso ausschließlich am BG erwerben; das nur nebenbei.)

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  • Ganz korrekt ist der FOR-Q auch Berechtigung, eine Gymnasiale Oberstufe (Gymnasium/Gesamtschule/berufliches Gymnasium) zu besuchen.


    Bei den Noten ist es kompliziert, ein reiner Notenschnitt reicht an Gesamtschulen nicht aus, der Q-Vermerk hängt an der Zahl der E-Kurse und den dort sowie im WP-Fach erreichten Leistungen.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

  • Dem muß ich leider widersprechen. Ich bin meiner Klasse nur in einem Nebenfach eingesetzt, was zur Folge hat, daß ich neben den Klassenlehrertätigkeiten eigentlich nicht mehr zu unterrichten brauche, weil bei der Verwaltung die komplette Zeit draufgeht.

    Vor allem würde mich interessieren, woher diese halbe Stunde kommt, die für die Besprechung der Klassenlehrer berechnet wird. Wenn aus dem normalen Stundentopf fände ich das recht fragwürdig.

  • Vor allem würde mich interessieren, woher diese halbe Stunde kommt, die für die Besprechung der Klassenlehrer berechnet wird. Wenn aus dem normalen Stundentopf fände ich das recht fragwürdig.

    Von welcher "halben Stunde" sprichst du? plattyplus hat doch gar keine halbe Entlastungsstunde erwähnt, oder finde ich den entsprechenden Beitrag nur nicht?

    An meiner Schule bekommen die Klassenlehrer*innen der Berufseinstiegsklassen (den Klassen mit der schwierigsten Klientel und dementsprechend die "aufwändigsten" Klassen) tatsächlich eine halbe Anrechnungsstunde und ja: die kommt aus dem "Topf" mit den Anrechnungsstunden, die jedes Schuljahr neu verteilt werden.

    EDIT: Ich finde diese Entlastung für besagte Klassenlehrkräfte absolut gerechtfertigt, wenn ich so mitbekomme, wieviel mehr Beratungen, Besprechungen, Verwaltungsaufwand, ... diese KuK im Gegensatz zu bspw. Klassenlehrkräften in einer "unproblematischen" Berufsschulklasse haben!

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  • Ich dachte, das rechnet man anders. Die Schule braucht soundsoviele Lehrerstunden und demnach werden Leute eingestellt. Wenn 3 Leute 70% machen, dann werden eben 4 eingestellt. Da bleibt doch nichts übrig.

  • Anrechnungsstunden für Klassenlehrertätigkeit, Lehrerausflüge am Vormittag (wir haben verlässliche Grundschule) .... sowas existiert im Vokabular der Grundschullehrkräfte gar nicht. Irgendwie haben wir bei allem die Arschkarte. Und komm mir bitte niemand mit leuchtenden Kinderaugen.

    Bei uns haben sogar Kolleginnen, die unterhälftig arbeiten eine Klassenleitung. Wenn wir weiterhin so knapp besetzt sind, kann es passieren, dass nächstes Jahr jemand 2 Klassen leiten muss, wurde uns schon gesagt.

  • Ich dachte, das rechnet man anders. Die Schule braucht soundsoviele Lehrerstunden und demnach werden Leute eingestellt. Wenn 3 Leute 70% machen, dann werden eben 4 eingestellt. Da bleibt doch nichts übrig.

    Falsch gedacht.


    Die Schule muss eigenständig die Teilzeit der Kollegen auffangen, weil die Kollegen einen Anspruch auf Vollzeit haben.

    Wenn alle dann aufstocken würden, dass würde die Schule eine Überversorgung haben.

    Würde man das landesweit betrachten, dann wären bspw. 1000 Lehrer ohne Unterricht. Das wären 60 Millionen Euro im Jahr ... und Beamte kann man nicht so loswerden....

  • Danke für die Erklärungen! Also ist die "FOR" - wie ich ja bereits vermutet hatte - der "mittlere Bildungsabschluss" und entspricht damit unserem "Sek I - Realschulabschluss" und die "FORQ" unserem "erweiterten Sek I-Abschluss".


    Aber Moooment, eine Frage habe ich noch:

    An einer FOS/Fachoberschule kann man in NRW doch nicht das Abitur, also die "allgemeine Hochschulreife", erwerben, oder? Hier in NDS erwirbt man nach erfolgreichem Besuch der Klasse 12 der FOS die "Fachhochschulreife". Ich meine, das sei auch in NRW so, wenn ich eine dort tätige ehemalige Mitreferendarin nicht falsch verstanden habe.

    (Die "allgemeine Hochschulreife" kann man an den nds. BBS sowieso ausschließlich am BG erwerben; das nur nebenbei.)

    Ja FOS oder höhere Berufsfachschule führen zur Fachhochschulreife. Allgemeine Hochschulreife gibt es am beruflichen Gymnasium und der Fachoberschule(Klasse 13 Anlage D).

    Für ersteres benötigt man den Q-Vermerk nicht...


    Hier findet man eine Übersicht über die Anlagen und Abschlüsse: https://www.berufsbildung.nrw.…nd-anschluesse/index.html

  • Falsch gedacht.


    Die Schule muss eigenständig die Teilzeit der Kollegen auffangen, weil die Kollegen einen Anspruch auf Vollzeit haben.

    Wenn alle dann aufstocken würden, dass würde die Schule eine Überversorgung haben.

    Würde man das landesweit betrachten, dann wären bspw. 1000 Lehrer ohne Unterricht. Das wären 60 Millionen Euro im Jahr ... und Beamte kann man nicht so loswerden....

    Deshalb werden Vertretungslehrer_innen mit befristeten Verträgen eingestellt. Des einen Freud, des andern Leid ...

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

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