Jetzt möchte ich aber doch langsam Mal wissen, woher diese urban Legend stammt, man könne die Tarifbeschäftigten nicht genauso oder zumindest in ähnlichem Umfang versetzen, wie die Angestellten auch. Zumindest in NRW steht im Arbeitsvertrag keine bestimmte Schule. Sagt Euch der Begriff Direktionsrecht des Arbeitgebers etwas? Sorry aber wir Tarifbeschäftigten hängen genauso am Fliegenfänger. Abgesehen von deutlichen Unterschieden in der Besoldung sind die Arbeitsbedingungen doch ziemlich vergleichbar
Danke, genau das gleiche wollte ich auch schreiben.
Hier BY gilt ja z.B. bereits eine Begrenzung der anlasslosen TZ auf 23 bzw. 24 Deputatsstunden in der GS und FS und eine „vorübergehende“ Deputatserhöhung in der GS. Beides gilt selbstverständlich auch für Tarifbeschäftigte.
Generell finde ich es höchst befremdlich, hier mehr oder weniger zu postulieren, dass die verbeamteten KuK das halt zu schlucken hätten. Zum einen trifft es uns eben Tarifbeschäftigte genauso und zum anderen kommen wir so doch nicht weiter?