Lehrermangel und Teilzeit

  • Schmidt

    Jetzt möchte ich aber doch langsam Mal wissen, woher diese urban Legend stammt, man könne die Tarifbeschäftigten nicht genauso oder zumindest in ähnlichem Umfang versetzen, wie die Angestellten auch. Zumindest in NRW steht im Arbeitsvertrag keine bestimmte Schule. Sagt Euch der Begriff Direktionsrecht des Arbeitgebers etwas? Sorry aber wir Tarifbeschäftigten hängen genauso am Fliegenfänger. Abgesehen von deutlichen Unterschieden in der Besoldung sind die Arbeitsbedingungen doch ziemlich vergleichbar

    Danke, genau das gleiche wollte ich auch schreiben.


    Hier BY gilt ja z.B. bereits eine Begrenzung der anlasslosen TZ auf 23 bzw. 24 Deputatsstunden in der GS und FS und eine „vorübergehende“ Deputatserhöhung in der GS. Beides gilt selbstverständlich auch für Tarifbeschäftigte.


    Generell finde ich es höchst befremdlich, hier mehr oder weniger zu postulieren, dass die verbeamteten KuK das halt zu schlucken hätten. Zum einen trifft es uns eben Tarifbeschäftigte genauso und zum anderen kommen wir so doch nicht weiter?

  • Also mein BL wirbt hier für den Einstieg ins Lehramt.


    Bei dem, was das Land bietet, wird ja ganz explizit formuliert:

    Zitat
    • Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Für alle Lehrämter gibt es ein festgelegtes Stundendeputat, dieses kann jedoch - je nach Lebensphase - in eigener Entscheidung angepasst werden.

    Wenn geworben wird, dass wir das Stundendeputat in eigener Entscheidung anpassen dürfen, dann wird es doch sicher niiiemals Einschränkungen bei diesem Punkt geben... ;) Da kann eine Kommission schreiben, was sie will :flieh:

  • Wenn geworben wird, dass wir das Stundendeputat in eigener Entscheidung anpassen dürfen, dann wird es doch sicher niiiemals Einschränkungen bei diesem Punkt geben

    Über die Verteilung der Stunden und die tägliche Arbeitszeit steht da übrigens nichts, auch nicht über Elternsprechtage etc.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Aus familiären Gründen kann man das ja auch weiterhin überall. Ohne Familie ist es halt dann schwierig.

    Darüber bin ich auch gestolpert, weil der Begriff Lebensphase sehr individuell interpretierbar ist. Aus Sicht des Landes dann sicher als Kindererziehung oder Pflege von Verwandten definiert. Ein persönliches "Pläsierchen" wird für die Verwaltung da sicher nicht dazu gehören.

  • Dein Zitat steht ja auch explizit unter dem Punkt Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich denke, dass sich die Teilzeitmöglichkeiten auch ausschließlich darauf einschränken lassen werden. Wer kinderlos und ohne pflegebedürftige Verwandte reduzieren möchte, fällt nicht unter den Punkt und bekommt auch keine Versprechungen.

  • Dennoch bin ich gespannt, wie das weitergehen wird. Ich schätze, dass doch die allermeisten TZlerinnen/TZler das aus familiären Gründen machen, so dass nur dann ein größerer Stundenschatz gehoben werden könnte, wenn man auch an diese dran geht.


    Und bei allem Genörgel: So wie ich in den letzten Jahren an ganz vielen Stellen die Vereinbarkeit von Lehrerberuf und Familie genießen konnte, stimmt die Grundaussage des Landes schon für mich.

  • Solltest du damit nahe legen wollen, dass in NDS ein verpflichtendes AZK kommen sollte, halte ich es deswegen für unwahrscheinlich, da bei der letzten versuchten Erhöhung dem KuMi vorgeschrieben wurde, dass eine Erhöhung zurück genommen werden müsse.

    Es hängt gedanklich schon beisammen,

    NDS hatte zunächst das Arbeitszeitkonto in der GS/HS, später dann am Gym.

    Als es dann zur Rückzahlung kommen sollte, wollte das Land diese auf den St. Nimmerleinstag verschieben, was viel Protest gab und später einen Kompromiss, dass man als Lehrkraft Jahr für Jahr eine Stunde oder unterschiedliche Modelle wählen konnte - auch aufschieben auf später oder Auszahlung.

    Im Gym war die Phase später und das Land hat dann gemeint, man könne statt AZK gleich das Deputat raufsetzen. Das wurde aber gerichtlich kassiert.

    Die bis zum Urteil und erneuter Regelung zu viel geleisteten Stunden wurden auch auf ein AZK gesetzt.


    Das ist auch einer der Gründe, warum es dann die Arbeitszeiterhebung über 1 Jahr gab, quasi die Erhebung, die das Land nicht vorgenommen hatte und den Arbeitsumfang nicht nachweisen konnte, ihn dennoch erhöhen wollte.

    Mit Hintergrund dieser Erhebung, deren Ergebnisse zusätzlich in eine Kommission gegeben wurden und letztlich vom Land anerkannt wurden, finde ich die Umsetzung vieler Punkte nur schwer möglich, denn jegliche Zusatzbelastung müsste angesichts der längst notwendigen Entlastung unterbleiben.

  • Der Angestellte kann zumindest mit der Kündigung drohen und sie auch realistischer durchziehen als der Beamte.

    Da sehe ich in unserem Beruf auch keinen Unterschied. Der Beamte kann sich ebenfalls aus dem Dienst entlassen lassen und schauen, wo er anderweitig sinnvoll auf dem Arbeitsmarkt unterkommt. Zwar verfallen die Pensionsansprüche, dafür erfolgt (in Höhe des AG-Anteils) eine Nachversicherung in der DRV. Die während der Zeit als Beamter eingesparten AN-Anteile in der DRV hat der Beamte sicher bereits sinnvoll in eine Altersvorsorge investiert, sodass auch hier keine Schlechterstellung gegenüber dem Angestellten vorliegt.

  • Wollen wir nicht junge Menschen motivieren, den Lehrerberuf zu ergreifen? Dann empfehle ich auch den Verfechter altpreussischer Beamtentugenden sich einmal anzuschauen, was so die Wertevorstellungen der jungen Generation sind. Ein hoher Wert ist Freiheit. Hierzu gehört auch die Freiheit selbst zu bestimmen, wieviel man arbeiten möchte. Insbesondere die bisher bestehenden Möglichkeiten des Sabbatjahres würden wegfallen, denn das ist voraussetzungslose Teilzeit. Für viele KuKs ist dies ein wertvoller Baustein geworden für eine wirksame Work - Life Balance. Wenn man sich jetzt wieder diesen Modellen verschließt, dann muss man sich nicht wundern, wenn man als Arbeitgeber an Attraktivität verliert

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Pensionsansprüche, dafür erfolgt (in Höhe des AG-Anteils) eine Nachversicherung in der DRV,

    oder es gibt sogar Altersgeld.

    „Think of how stupid the average person is, and realize half of them are stupider than this.“ - George Carlin

  • Innerhalb der letzten vier Wochen haben drei mir bekannte/befreundete verbeamtete Lehrer den Job hingeschmissen und machen jetzt etwas anderes (kirchliche Jugendarbeit, bei der Frau in der Firma mitarbeiten, eigenen Laden aufgemacht).


    Fächerkombis Reli/Deutsch, Mathe/Sport, Sport/Politik.


    Ich bewundere deren Mut mit Mitte 30/Mitte 40 alles hinzuschmeißen.

  • In der freien Wirtschaft besteht durchaus gundsätzlich das Recht auf TZ, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen: https://www.finanztip.de/teilzeitarbeit/

    Mein "Betrieb" hat mehr als 15 Kollegen und organisatorisch spricht nichts gegen TZ. Also bestünde ein Rechtsanspruch.

    betriebliche Gründe nicht organisatorische Gründe. Ob es ein ausreichender betrieblicher Grund ist, dass bei Gewährung die Unterrichtsversorgung nicht mehr sichergestellt ist, werden sicherlich irgendwann die Gerichte entscheiden ...

  • Der Schaden ist doch schon angerichtet. Die „Pläne“ standen in der großen Presse, bis ’rauf zur tagesschau. Wer das gelesen hat, während sie sich übervden Lehrerinnen-Beruf interessiert, ist vielleicht schon ’raus.

  • Tom123

    Jeder Fall wird individuell neu verhandelt. Du wirst Dir als Vertreter der Dienststelle folgende Frage vom Arbeitsrichter gefallen lassen müssen:

    "Sie behaupten also, dass wenn Sie Tom123 Teilzeit gewähren die Unterrichtsversorgung gefährdet ist. Jetzt haben Sie aber drei Kollegen aus familiären Gründen sogar eine vollständige Befreiung gewähren, ohne dass es zu einer Gefährdung der Unterrichtsversorgung gekommen ist, wie könnten Sie diese abwenden? Mit flexiblen Mittel Kräften? Das ist eine gute Idee, wieso soll das bei Tom123 nicht funktionieren? Urteilsverkündung ist dann um 1400.

    (Machen die immer erst Nachmittag🤣)

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Grundsätzlich ja. Sollten die Pläne umgesetzt werden, wird sicherlich 1-2 Musterklagen durch die Gewerkschaften geben und irgendwann wird sich zeigen, welche Richtung die obersten Gerichte vorgeben.

    Frage wäre für mich sowieso noch vorher, ob man sich überhaupt als Beamte darauf berufen kann.


    Mal davon gesehen, kann ich mir kaum vorstellen, dass die einzelnen Schulen machen. Das wird sicherlich bei uns zentral von der Schulbehörde gemacht werden. Dein Arbeitgeber ist in Nds. auch das Land und die nicht die einzelnen Schulen. Am Ende sind die Schulen nur so etwas wie die Filialen einer Firma.

  • Das ist richtig Tom123. Der Arbeitgeber ist in NRW in meiner Schulform auch die Bezirksregierung. Oder noch genauer, die Bezirksregierung ist die Dienststelle, Arbeitgeber ist natürlich das Land. Aber jeder einzelne Antrag ist individuell durch die Dienststelle zu beurteilen und ggf. auch vor dem Arbeitsgericht zu verhandeln. Passiert die Bearbeitung nicht in dem im Teilzeitgesetz genannten Zeitraum gilt der Antrag als genehmigt. Dies alles gilt nur für Tarifbeschäftigte. Aber das könnte eine nette Baustelle für die Bezirksregierungen werden. Insbesondere wo die Zahl der Tarifkräfte kontinuierlich wächst🤷

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das ist zu mindestens bei den Grundschulen bei uns anders. Da geben wir nur eine Stellungsname ab. Soweit ich weiß spielt da auch die Gesamtsituationen. Zu mindestens bei Versetzungen heißt es immer, dass die Situation im Landkreis beachtet werden muss. Ist aus meiner Sicht auch sinnvoll. Im Sek 1 Bereich ist das glaube ich aber auch bei uns anders.

  • Innerhalb der letzten vier Wochen haben drei mir bekannte/befreundete verbeamtete Lehrer den Job hingeschmissen und machen jetzt etwas anderes (kirchliche Jugendarbeit, bei der Frau in der Firma mitarbeiten, eigenen Laden aufgemacht).

    Kann ich gut verstehen, bei den aktuellen Entwicklungen habe ich auch schon überlegt, ob ich nicht einfach "tschüß" sage zu diesem Laden, in dem man kinderlos so dermaßen nach Strich und Faden verarscht wird und zusätzlich beliebig an unpassende Schulformen abgeschoben werden kann und dann auch noch die einzig sinnvolle Teilzeit, das Sabbatjahr, mies gemacht werden soll.

  • Tom123 'zumindest' oder 'mindestens'. Das andere Wort gibt es nicht.



    Kann ich gut verstehen, bei den aktuellen Entwicklungen habe ich auch schon überlegt, ob ich nicht einfach "tschüß" sage zu diesem Laden, in dem man kinderlos so dermaßen nach Strich und Faden verarscht wird und zusätzlich beliebig an unpassende Schulformen abgeschoben werden kann und dann auch noch die einzig sinnvolle Teilzeit, das Sabbatjahr, mies gemacht werden soll.

    Hast du dich denn mal irgendwo beworben? Also wo es bessere Arbeitsbedingungen gibt und man dich mit deinen Fähigkeiten sucht.

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