In der freien Wirtschaft besteht durchaus gundsätzlich das Recht auf TZ, wenn der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat und keine betrieblichen Gründe dagegen sprechen: https://www.finanztip.de/teilzeitarbeit/
Mein "Betrieb" hat mehr als 15 Kollegen und organisatorisch spricht nichts gegen TZ. Also bestünde ein Rechtsanspruch.
Richtig: aber kein Anrecht auf wieder Vollzeit