Lediglich die Begründung mit dem Sand im Getriebe war vielleicht etwas daneben.
Das war nicht nur "etwas daneben".
Die Motivation für eine Handlung ist hier schon auch entscheidend.
Mit der gleichen Argumentation kann ich mich auch mit copy/paste Bewerbungen auf alle ausgeschriebenen Funktionsstellen bewerben, egal ob ich qualifiziert bin oder nicht, nur um sinnlos Arbeit zu machen. Das wäre albern, kindisch und für die Kolleginnen und Kollegen, deren Besetzung sich dadurch verzögern und für alle Schulen, bei denen dann relevanten Stellen deswegen länger unbesetzt bleiben, leiden dann darunter.
Oder ich möchte wirklich unbedingt A15 und bewerbe mich deswegen auf alles, was halbwegs passt. Hier mag der Effekt ein ähnlicher sein, aber die Motivation dahinter ist halt dann dennoch nachvollziehbarer und akzeptabler.
Da die personellen Vorgänge in der Regel - je nach Organigram - über die gleichen Tische gehen (Dezernenten; Schulräte; Ministerialbeauftragte und deren Sachbearbeiter bzw. päd. Mitarbeiter), wirkt sich eine Trotzhandlung in einem Verfahren (Versetzung) evtl. eben auch auf völlig andere Verfahren (dringend benötigte Vertretungsverträge) aus.
Das soll jetzt nicht heißen, dass man sein Recht nicht einfordern darf oder soll, man soll es aber halt nicht nur tun, "um im System überflüssige Verwaltungsarbeit zu verursachen" (O-Ton in Beitrag #6), sondern weil man eine begründete und zielführende Absicht damit verfolgt. Und sei es nur, um seinen Widerspruch aktenkundig festzuhalten, wie Herr Bernd es vorschlägt.