Ablehnung Teilzeit aus sonstigen Gründen BW - Lohnt sich der Widerspruch

  • Liebe Kollegen,


    einmal mehr hoffe ich auf Erfahrungswerte hier im Forum. Ich habe leider ein Schreiben erhalten, in dem mein Antrag auf Teilzeit aus sonstigen Gründen gem. § 69 Abs. 4 mit Blick auf die Unterrichtsversorgung in meinem Schulamt und an meiner derzeitigen Schule abgelehnt wird. Es gibt eine kurze Widerspruchsfrist. Lohnt sich der Aufwand, hier ein Schreiben aufzusetzen? Kinder und pflegebedürftige Angehörige existieren nicht; etwaige Atteste erfordern, sofern überhaupt möglich, vermutlich auch einen größeren zeitlichen Vorlauf. Den Bezirkspersonalrat habe ich natürlich in der Sache direkt angeschrieben.

    Mir geht es vor allem um Erfahrungswerte, gerne auch via PN. Danke!

  • Hast du denn die Chance ein Attest nachzureichen?

    Dann würde ich wohl Widerspruch einreichen mit der Begründung, dass du das aus den Gründen machst und du ein Attest gerne auf Aufforderung einreichen kannst. Damit sollte die Frist gewahrt sein und du kannst dich evtl. schon mal auf den Weg machen das Attest zu besorgen.

  • Je nach Bundesland ist eine Ablehnung eines TZ-Antrags PR mitbestimmungspflichtig.

    Wenn der PR der Ablehnung nicht zustimmt, kann sie so nicht ohne Weiteres rausgehen. Häufig wird das aber übergangen, was dann ein Formfehler ist. Das würde ich zunächst prüfen.

    Der PR kann in der Regel eine Zustimmung im Mitbestimmungsverfahren nicht einfach so verweigern. Wenn du aber glauibhaft machen kannst, dass die TZ der Gesunderhaltung o. Ä. dient, dann hat der PR zumindest formal einen ersten Ansatz, seine Zustimmung zu verweigern.

    Und hier ist der Knackpunkt: Je nach Bundesland kann es sein, dass ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang, der vom PR abgelehnt wird, direkt ins Stufenverfahren geht, dann oft direkt eine Stufe über die übergeordnete Dienststelle. Das kann dann - wieder je nach Bundesland - direkt das Kultusministerium und der Hauptpersonalrat sein. Oftmals hat die zwischengeschaltete Behörde (Schulamt; Dezernent) darauf keine Lust, weil das Mehrarbeit durch Stellungnahmen etc. bedeutet, und winkt die Maßnahme dann trotzdem noch durch.

    Ich würde also prüfen, ob das in deinem BL auch so ist und mich dann direkt an den PR wenden.

  • Ich habe eine Kollegin, die ermäßigt seit 20 Jahren immer 3 Stunden - ohne Kinder oder zu pflegende Angehörige - und wundert sich, dass wir das alle 3 Jahre neu beantragen müssen. Bei ihr ist es anscheinend nicht so. Warum, weiß ich nicht.


    War das dein erster Antrag?

  • Ich habe eine Kollegin, die ermäßigt seit 20 Jahren immer 3 Stunden - ohne Kinder oder zu pflegende Angehörige - und wundert sich, dass wir das alle 3 Jahre neu beantragen müssen. Bei ihr ist es anscheinend nicht so. Warum, weiß ich nicht.

    3 Stunden Ermäßigung ohne regelmäßig neue TZ-Anträge stellen zu müssen bedeutet höchstwahrscheinlich, dass sie schwerbehindert ist mit einem GdB über 50 (ich meine, bei drei Deputatsstunden braucht man GdB 70-85, habe die Liste aber nicht exakt im Kopf). Das läuft bei mir ganz genauso. Das ist allerdings keine Teilzeit (deshalb kein TZ-Antrag erforderlich), sondern deine Kollegin wird Vollzeit bezahlt, muss aber drei Deputatsstunden qua Schwerbehinderung weniger halten.

    Alternativ hat sie einen niedrigeren GdB und basierend darauf vor Jahren die Teilzeit einmalig beantragt. Diese wird dann, wenn die gesundheitlichen Voraussetzungen weiter vorliegen, im Regelfall (auch wenn es immer häufiger immer mehr nachzuweisen gilt bei Neuanträgen) weiter gewährt. Ich muss meine TZ so auch nicht regelmäßig neu beantragen, sondern diese gilt bis auf weiteres.


    Liebe Kollegen,


    einmal mehr hoffe ich auf Erfahrungswerte hier im Forum. Ich habe leider ein Schreiben erhalten, in dem mein Antrag auf Teilzeit aus sonstigen Gründen gem. § 69 Abs. 4 mit Blick auf die Unterrichtsversorgung in meinem Schulamt und an meiner derzeitigen Schule abgelehnt wird. Es gibt eine kurze Widerspruchsfrist. Lohnt sich der Aufwand, hier ein Schreiben aufzusetzen? Kinder und pflegebedürftige Angehörige existieren nicht; etwaige Atteste erfordern, sofern überhaupt möglich, vermutlich auch einen größeren zeitlichen Vorlauf. Den Bezirkspersonalrat habe ich natürlich in der Sache direkt angeschrieben.

    Mir geht es vor allem um Erfahrungswerte, gerne auch via PN. Danke!

    Widerspruch einreichen mit dem Hinweis, dass das ärztliche Attest, welches den Widerspruch begründen würde nachgereicht wird (so du natürlich ein solches nachreichen kannst). Solltest du bei ehrlicher Selbstbetrachtung genau genommen gesund (genug) sein, so dass du auch kein ärztliches Attest bekommen wirst, welches einen TZ-Antrag fundiert begründen könnte, dann bleibt nur gemeinsam mit dem PR die Suche nach Formfehlern und sonst die erneute Beantragung der TZ im Dezember.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Vielen Dank für die Antworten. Ein Attest dürfte bei ehrlicher Selbstbetrachtung tatsächlich nur schwerlich zu bekommen sein, wenngleich man nie weiß. Es wäre aber zumindest ein sehr langwieriger Prozess bis dahin.

    Den Widerspruch werde ich dann trotzdem alleine schon aus Prinzip einlegen, um im System überflüssige Verwaltungsarbeit zu verursachen, auch wenn es dann darüber hinaus in der eigentlichen Sache nichts bewirkt. Aber vielleicht hilft’s ja in punkto Versetzung: Unangenehme Mitarbeiter lässt man vielleicht eher ziehen.

  • Meine Kollegin erzählte mal, sie habe diese Teilzeit auf Anraten ihrer Mutter genommen, weil die meinte, die 28 Stunden wären zu viel am Anfang und dabei wäre es geblieben. Aber vllt. steckt ja noch etwas dahinter, das ich nicht weiß.


    Damals gab es aber auch nicht so einen Lehrermangel wie heute.

  • Das sehe ich entschieden anders. Wenn man nicht als Berufsanfänger lernt, sich in Vollzeit zu arrangieren, dann lernt man es später gar nicht mehr, weil man sich Ineffizienz anerzieht.

  • Aber vielleicht hilft’s ja in punkto Versetzung: Unangenehme Mitarbeiter lässt man vielleicht eher ziehen.

    Der Verwaltung ist das ehrlicherweise ziemlich egal, ob du Widerspruch einlegst oder nicht. Das ist deren Job- genauso wie es zu ihrem Job gehört, die aktuell restriktiven Vorgaben für die Bewilligung von Teilzeit umzusetzen. Das sitzen die also äußerst gelassen aus. Aber es hilft möglicherweise dabei Zahlen zu erlangen, wie viele Lehrkräfte unter den aktuellen Bedingungen ein Stück weit ungesehen und damit auch unberücksichtigt bleiben in ihrem Anliegen Teilzeit zu erhalten, was im Kontext mit anderen Zahlen (z.B. Burnout-Fälle, vorzeitigen Pensionierungen) den Verbänden Argumente liefern kann in ihrem Kampf um bessere Arbeitsbedingungen für uns alle. Und wenn es dir hilft, mit der Situation umzugehen, dann ist es allemal gerechtfertigt.


    Tut mir auf jeden Fall leid für dich, dass dein Antrag nicht bewilligt wurde. Es gibt wirklich eine Menge guter Gründe für Teilzeit auch jenseits von Krankheiten, Pflegefällen oder Erziehungszeiten und ich weiß, dass deine Schulsituation nicht ganz leicht ist für dich.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Den Widerspruch werde ich dann trotzdem alleine schon aus Prinzip einlegen, um im System überflüssige Verwaltungsarbeit zu verursachen

    Das sind dann genau die Kandidaten, die sich später darüber beschweren, dass ihre Bewerbung auf eine Funktionsstelle solange nicht bearbeitet wird oder dass es so lange dauert, bis Versetzungsverfügungen, Beförderungsurkunden rausgehen oder bis Anfragen beantwortet werden. Kannste dir nicht ausdenken, sowas.

    Ansonsten gilt sowieso das, was CDL geschrieben hat.

  • Das sind dann genau die Kandidaten, die sich später darüber beschweren, dass ihre Bewerbung auf eine Funktionsstelle solange nicht bearbeitet wird oder dass es so lange dauert, bis Versetzungsverfügungen, Beförderungsurkunden rausgehen oder bis Anfragen beantwortet werden. Kannste dir nicht ausdenken, sowas.

    Sag ich doch. Alles veraltet. Bei freien Bewerbungsmöglichkeiten wären die Kriterien andere.

  • Das sind dann genau die Kandidaten, die sich später darüber beschweren, dass ihre Bewerbung auf eine Funktionsstelle solange nicht bearbeitet wird oder dass es so lange dauert, bis Versetzungsverfügungen, Beförderungsurkunden rausgehen oder bis Anfragen beantwortet werden. Kannste dir nicht ausdenken, sowas.

    Unsinn, ersteres strebe ich nicht an. Und ansonsten sind die Abläufe jedes Schuljahr seit Jahren gleich. Ich beschwere mich da höchstens über das Ergebnis. Davon abgesehen bleibe ich dabei, dass es nicht schadet, wenn man auf höheren Ebenen mit seinen Versetzungs- und Teilzeitwünschen häufiger nervt.

  • Bei diesem Thema muss man auch nochmal zwischen Tarifbeschäftigten und Beamten unterscheiden. Der Gesetzgeber hängt den Anspruch auf Teilzeit eigentlich sehr hoch auf. Wenn hier eine Tendenz zur dauerhaften Ablehnung besteht, würde ich als Tarifbeschäftigter das Thema grundsätzlich nur mit anwaltliche Unterstützung angehen und versuchen einzuklagen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Den Widerspruch werde ich dann trotzdem alleine schon aus Prinzip einlegen, um im System überflüssige Verwaltungsarbeit zu verursachen, auch wenn es dann darüber hinaus in der eigentlichen Sache nichts bewirkt. Aber vielleicht hilft’s ja in punkto Versetzung: Unangenehme Mitarbeiter lässt man vielleicht eher ziehen.


    Das sind dann genau die Kandidaten, die sich später darüber beschweren, dass ihre Bewerbung auf eine Funktionsstelle solange nicht bearbeitet wird oder dass es so lange dauert, bis Versetzungsverfügungen, Beförderungsurkunden rausgehen oder bis Anfragen beantwortet werden. Kannste dir nicht ausdenken, sowas.

    Ansonsten gilt sowieso das, was CDL geschrieben hat.

    Ich würde auch aus Prinzip Widerspruch einlegen, um auszudrücken, dass ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin. Fürs Protokoll.

  • Ich habe leider ein Schreiben erhalten, in dem mein Antrag auf Teilzeit aus sonstigen Gründen gem. § 69 Abs. 4 mit Blick auf die Unterrichtsversorgung in meinem Schulamt und an meiner derzeitigen Schule abgelehnt wird.

    Hallo - darf ich dich fragen, an welcher Schulart du arbeitest? Ich habe nämlich dieses Jahr auf Bitten der SL wieder voll aufgestockt und habe jetzt Schiss, dass mein TZ-Antrag für nächstes SL abgelehnt wird... Mir war nur bekannt, dass am RP Stuttgart schon seit längerem bei GHWRS-Kollegen TZ-Anträge tendenziell ablehnt.

  • Ich würde auch aus Prinzip Widerspruch einlegen, um auszudrücken, dass ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin.

    Widerspruch, um, na ja, seinen Widerspruch auszudrücken, ist ja okay. Dafür ist der ja auch da, deswegen heißt er so.

    Widerspruch, nur um sinnlos Arbeit zu verursachen, so wie der TE es formuliert hat, ist halt kindisch und albern und hälte die Vorgänge auf allen Ebenen auf, so dass halt dann wieder Schulen und andere Kollegen warten, weil wichtige Vorgänge bei ihnen liegenbleiben. Aber manche Kollegen sehen halt nicht über den eigenen Tellerrand, da kann man nicht viel machen.

  • Schön, was bringt das?

    Zahlst du Strafgebühren bei Falsch-Parken auch per Centmünzen Bar beim Amt, um "überflüssige Verwaltungsarbeit" zu verursachen?

    Naja, es wäre zumindest ein Statement, wenn jede(r) Betroffene Einspruch einlegt. Wenn das eine große Masse macht, wird daraus eine deutliche interne (Ministerium, Gewerkschaften) und ggf. sogar nach außen (Presse, Öffentlichkeit) wirkende Unmutsbekundung.


    Insofern: Nachvollziehbare Handlung, um seinem Ärger Luft zu machen.

  • Wenn man mit der Maßnahme nicht einverstanden ist, macht es auf jeden Fall Sinn in den Widerspruch zu gehen. Lediglich die Begründung mit dem Sand im Getriebe war vielleicht etwas daneben. Vielleicht wollte der Kollege nur zum Ausdruck bringen, dass auch bei gefühlter Aussichtslosigkeit ein Widerspruch Sinn ergibt. Insbesondere dann, wenn man im Verfahren den Personalrat beteiligt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

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