Liebe Kolleg*innen,
Würdet ihr aus den folgenden Auszügen ableiten, dass es möglich ist, in Fächern gar keine Klassenarbeiten zu schreiben und dass es keine Mindestanzahl an Noten gibt?
Es geht konkret darum, dass eine Schule aus einer Note Halbjahresnoten erstellt, die zudem nicht mal eine Klassenarbeit sind. Ich finde tatsächlich nichts Rechtliches, das dagegen spricht, aber das kann doch eigentlich nicht sein? So können Noten theoretisch gewürfelt werden. (Zum Beispiel ein Lehrer war oft krank, hat in einer der wenigen stattgefundenen Stunden eine mündliche Noten gegeben, die ist dann die HJ-Zensur).
Edit: das sind Auszüge aus der Schulordnung Gymnasien, vielleicht hab ich noch woanders was übersehen?
Edit: weißt du dazu was Genaueres @alpha ?