Hallo zusammen,
ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes 1 Jahr Elternzeit (Jan 21-Jan 22) gemacht und bin dann Teilzeit in Elternzeit an meine bisherige Schule zurückgekehrt (Jan 22 - Jan 23).
Nun bin ich wieder schwanger und bereits seit Dezember 22 in Mutterschutz und habe erfahren, dass ich mich bis zu Beginn des jetzigen Mutterschutzes hätte zurückmelden müssen (Rückkehrantrag), um den Mutterschutz hindurch volle Bezüge zu erhalten und um den Platz an meiner alten Schule zu wahren. Das habe ich versäumt.
Die Bezirksregierung hat nun ganz normal meine Elternzeit zum Jan 23 aufgehoben (ohne Oliver Rückkehrantrag) und aus dem Mutterschutz heraus stelle ich einen Antrag auf neue Elternzeit.
Übersehe ich etwas? Habe ich jetzt die Stelle an meiner Schule verloren? Wie gehe ich am besten vor, wenn ich in einem Jahr wieder an meine alte Schule zurück möchte? Danke!