Was ein gleichrangiges Modul ist steht nicht in der PO.
Es ist keine Prüfung und ich komme darauf, weil mir eine Kommilitonin am Telefon sagte, dass man die Hausarbeit danach einmal ausbessern kann und dann nochmal abgeben darf. Einmal.
"Ausbessern" ist kein zweiter Prüfungsversuch. Vielleicht meinte sie genau das, was du zitiert hast, nämlich die Wiederholung im gleichen Semester. Unabhängig davon widerspricht das nicht der grundsätzlichen Wiederholbarkeit von Modulen. Der von dir zitierte Abschnitt sagt (wahrscheinlich; kommt auf die Einordnung in der PO an) gar nichts zur generellen Wiederholbarkeit von Modulen.
Das bringt so nichts. Ohne PO ist das nur wildes Herumstochern.